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§ 1087 BGB
Verhältnis zwischen Nießbraucher und Besteller
- Inhalt
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- Gegenstand auszuwählen. Soweit er zum Ersatz des Wertes verbrauchbarer Sachen verpflichtet ist, darf er eine Veräußerung nicht vornehmen.
§ 6 AtVfV
Auslegung von Antrag und Unterlagen
- Inhalt
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- Umweltinformationen zugänglich zu machen.(3) Auf Verlangen eines Dritten ist diesem eine Abschrift
§ 148 BEG
- Inhalt
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- Religionsgesellschaften oder ihren Einrichtungen oder deren Rechts- oder Zwecknachfolger geltend zu machen; der
§ 4 BGBEG
Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten
- Inhalt
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- 2 genannten Informationen in geeigneter Weise zugänglich machen.
§ 63 BBG 2009
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
- Inhalt
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- Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken
§ 675t BGB
Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen
- Inhalt
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- ;nger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem er auf dem Konto des
§ 1688 BGB
Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson
- Inhalt
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- geltend zu machen und zu verwalten. § 1629 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend.(2) Der Pflegeperson
§ 9 BGleiG
Qualifikation; Benachteiligungsverbote
- Inhalt
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- Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen und die Absicht, von der Möglichkeit der Arbeitsreduzierung Gebrauch zu machen.
§ 11 EnergieStV
Pflichten des Anlagenbetreibers
- Inhalt
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- machen, wenn sie zur Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich
§ 12 EnergieStV
Antrag auf Herstellererlaubnis
- Inhalt
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- Registerauszug.(2) Der Antragsteller hat auf Verlangen des Hauptzollamts weitere Angaben zu machen
§ 38 EnergieStV
Anzeige und Zulassung
- Inhalt
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- erteilt ist.(2) Der Anzeigepflichtige hat auf Verlangen des Hauptzollamts weitere Angaben zu machen
§ 65 EnergieStV
Antrag auf Erlaubnis für Kohlebetriebe und Kohlelieferer
- Inhalt
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- ärt hat.(3) Der Antragsteller hat auf Verlangen des Hauptzollamts weitere Angaben zu machen, wenn
§ 78 EnergieStV
Anmeldung für Lieferer, Entnehmer und Bezieher von Erdgas
- Inhalt
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- machen, wenn sie zur Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich
§ 8 ErstrG
Nicht in deutscher Sprache vorliegende Patente
- Inhalt
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- , so kann der Patentinhaber die Rechte aus dem Patent erst von dem Tag an geltend machen, an dem
§ 26 ErstrG
Zusammentreffen von Rechten
- Inhalt
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- gestattet hat, geltend machen.(2) Der Gegenstand des Schutzrechts oder der Schutzrechtsanmeldung darf