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§ 1087 BGB

Verhältnis zwischen Nießbraucher und Besteller
Inhalt
  • Gegenstand auszuwählen. Soweit er zum Ersatz des Wertes verbrauchbarer Sachen verpflichtet ist, darf er eine Veräußerung nicht vornehmen.

§ 6 AtVfV

Auslegung von Antrag und Unterlagen
Inhalt
  • Umweltinformationen zugänglich zu machen.(3) Auf Verlangen eines Dritten ist diesem eine Abschrift

§ 148 BEG

Inhalt
  • Religionsgesellschaften oder ihren Einrichtungen oder deren Rechts- oder Zwecknachfolger geltend zu machen; der

§ 4 BGBEG

Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten
Inhalt
  • 2 genannten Informationen in geeigneter Weise zugänglich machen.

§ 63 BBG 2009

Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
Inhalt
  • Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken

§ 675t BGB

Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen
Inhalt
  • ;nger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem er auf dem Konto des

§ 1688 BGB

Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson
Inhalt
  • geltend zu machen und zu verwalten. § 1629 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend.(2) Der Pflegeperson

§ 9 BGleiG

Qualifikation; Benachteiligungsverbote
Inhalt
  • Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen und die Absicht, von der Möglichkeit der Arbeitsreduzierung Gebrauch zu machen.

§ 11 EnergieStV

Pflichten des Anlagenbetreibers
Inhalt
  • machen, wenn sie zur Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich

§ 12 EnergieStV

Antrag auf Herstellererlaubnis
Inhalt
  • Registerauszug.(2) Der Antragsteller hat auf Verlangen des Hauptzollamts weitere Angaben zu machen

§ 38 EnergieStV

Anzeige und Zulassung
Inhalt
  • erteilt ist.(2) Der Anzeigepflichtige hat auf Verlangen des Hauptzollamts weitere Angaben zu machen

§ 65 EnergieStV

Antrag auf Erlaubnis für Kohlebetriebe und Kohlelieferer
Inhalt
  • ärt hat.(3) Der Antragsteller hat auf Verlangen des Hauptzollamts weitere Angaben zu machen, wenn

§ 78 EnergieStV

Anmeldung für Lieferer, Entnehmer und Bezieher von Erdgas
Inhalt
  • machen, wenn sie zur Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich

§ 8 ErstrG

Nicht in deutscher Sprache vorliegende Patente
Inhalt
  • , so kann der Patentinhaber die Rechte aus dem Patent erst von dem Tag an geltend machen, an dem

§ 26 ErstrG

Zusammentreffen von Rechten
Inhalt
  • gestattet hat, geltend machen.(2) Der Gegenstand des Schutzrechts oder der Schutzrechtsanmeldung darf