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§ 41 WVG
Zulässigkeit und Umfang der Enteignung
- Inhalt
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- glaubhaft zu machen, daß der Gegenstand der Enteignung innerhalb angemessener Frist zu dem
§ 7b WeinG 1994
Festlegung von Prioritätskriterien
- Inhalt
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- geltend machen, müssen sich mit dem Antrag auf die Bescheinigung nach § 7c Absatz 1 Satz 1
§ 12 WeinÜV 1995
Buchführungsverfahren(zu § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 erster Halbsatz i.V.m. § 53 Abs. 1 und § 54 Abs. 1 des Weingesetzes)
- Inhalt
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- von der Erfüllung weiterer Auflagen abhängig machen. Die Anwendung von nach Satz 1
§ 19 WertAusglG
- Inhalt
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- Beendigung eines Verfahrens nach § 9 oder § 11 die Herausgabe davon abhängig machen
HessVGH - VI OE 61/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Anspruch auf einen Erschließungsbeitrag nur dann geltend machen, wenn die nach § 132 BBauG erforderliche
§ 34 Biokraft-NachV
Verfahren zur Anerkennung
- Inhalt
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- Bekanntgabe gegenüber dem Antragsteller ist die Anerkennung im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Bei der
§ 6 BtMAHV
Einfuhranzeige
- Inhalt
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- Angaben zu machen: a)Nummer und Ausstellungsdatum der Handelsrechnung oder Packliste und b)Nummer und
§ 2a BzBlG
Verbraucherschutz
- Inhalt
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- kenntlich zu machen. Der Lieferer hat den Auszeichnungspflichtigen über die Qualität des
§ 19 BwVollzO
Ordnung und Sicherheit im Vollzug
- Inhalt
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- vermerken oder sonst aktenkundig zu machen. Sie können bei Gefahr im Verzug auch vorläufig
§ 20 StBDV
Verhalten während der schriftlichen Prüfung
- Inhalt
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- jeweiligen Aufsichtsarbeit, durch Erklärung gegenüber dem Aufsichtführenden geltend zu machen.
§ 1a AusglBGG
Leistungsversagung und -entziehung
- Inhalt
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- ) Anhaltspunkte, die eine besonders intensive Überprüfung erforderlich machen, ob ein Berechtigter
§ 21 Biokraft-NachV
Weitere Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
- Inhalt
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- unterschiedliche Verwendungen im Bundesanzeiger bekannt machen. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend
§ 16 BsGaV
Grundsatz
- Inhalt
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- ;§ 5 bis 11 erforderlich machen oder2.die, wären die Betriebsstätte und das ü
§ 16 DeckRegV
Treuhänderbestätigung
- Inhalt
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- Gebrauch macht, hat er dies im Rahmen seiner Bestätigung kenntlich zu machen. Die Stichprobe