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§ 41 WVG

Zulässigkeit und Umfang der Enteignung
Inhalt
  • glaubhaft zu machen, daß der Gegenstand der Enteignung innerhalb angemessener Frist zu dem

§ 7b WeinG 1994

Festlegung von Prioritätskriterien
Inhalt
  • geltend machen, müssen sich mit dem Antrag auf die Bescheinigung nach § 7c Absatz 1 Satz 1

§ 12 WeinÜV 1995

Buchführungsverfahren(zu § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 erster Halbsatz i.V.m. § 53 Abs. 1 und § 54 Abs. 1 des Weingesetzes)
Inhalt
  • von der Erfüllung weiterer Auflagen abhängig machen. Die Anwendung von nach Satz 1

§ 19 WertAusglG

Inhalt
  • Beendigung eines Verfahrens nach § 9 oder § 11 die Herausgabe davon abhängig machen

HessVGH - VI OE 61/68

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.03.2017
Inhalt
  • Anspruch auf einen Erschließungsbeitrag nur dann geltend machen, wenn die nach § 132 BBauG erforderliche

§ 34 Biokraft-NachV

Verfahren zur Anerkennung
Inhalt
  • Bekanntgabe gegenüber dem Antragsteller ist die Anerkennung im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Bei der

§ 6 BtMAHV

Einfuhranzeige
Inhalt
  • Angaben zu machen: a)Nummer und Ausstellungsdatum der Handelsrechnung oder Packliste und b)Nummer und

§ 2a BzBlG

Verbraucherschutz
Inhalt
  • kenntlich zu machen. Der Lieferer hat den Auszeichnungspflichtigen über die Qualität des

§ 19 BwVollzO

Ordnung und Sicherheit im Vollzug
Inhalt
  • vermerken oder sonst aktenkundig zu machen. Sie können bei Gefahr im Verzug auch vorläufig

§ 20b ChemG

Ausschüsse
Inhalt
  • das zuständige Bundesministerium amtlich bekannt machen kann.

§ 20 StBDV

Verhalten während der schriftlichen Prüfung
Inhalt
  • jeweiligen Aufsichtsarbeit, durch Erklärung gegenüber dem Aufsichtführenden geltend zu machen.

§ 1a AusglBGG

Leistungsversagung und -entziehung
Inhalt
  • ) Anhaltspunkte, die eine besonders intensive Überprüfung erforderlich machen, ob ein Berechtigter

§ 21 Biokraft-NachV

Weitere Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
Inhalt
  • unterschiedliche Verwendungen im Bundesanzeiger bekannt machen. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend

§ 16 BsGaV

Grundsatz
Inhalt
  • ;§ 5 bis 11 erforderlich machen oder2.die, wären die Betriebsstätte und das ü

§ 16 DeckRegV

Treuhänderbestätigung
Inhalt
  • Gebrauch macht, hat er dies im Rahmen seiner Bestätigung kenntlich zu machen. Die Stichprobe