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§ 15 VersammlG
- Inhalt
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- bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung
§ 8 VollstrVtrGRCAG
- Inhalt
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- Zivilprozeßordnung in abgekürzter Form hergestellt ist, in Griechenland geltend machen, so ist
§ 170 VwGO
- Inhalt
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- Vollstreckung ist unzulässig in Sachen, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben
§ 51 VwVfG
Wiederaufgreifen des Verfahrens
- Inhalt
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- Rechtsbehelf, geltend zu machen.(3) Der Antrag muss binnen drei Monaten gestellt werden. Die Frist
§ 32 VwVfG
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Inhalt
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- Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte
§ 4 WBO
Vermittlung und Aussprache
- Inhalt
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- önlichem Benehmen mit den Beteiligten mit dem Sachverhalt vertraut machen und sich um einen
§ 6 WBVG
Schriftform und Vertragsinhalt
- Inhalt
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- ;gliche Abweichungen von den vorvertraglichen Informationen gesondert kenntlich machen,4.die
§ 10 WBVG
Nichtleistung oder Schlechtleistung
- Inhalt
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- der Verbraucher nicht berechtigt, sein Kürzungsrecht nach Absatz 1 geltend zu machen.(4) Absatz
§ 32 WDO 2002
Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten
- Inhalt
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- mündlicher Vernehmungen ist aktenkundig zu machen.(2) Der Disziplinarvorgesetzte kann die Aufkl
§ 14 WoEigG
Pflichten des Wohnungseigentümers
- Inhalt
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- Gebrauch zu machen, daß dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei
§ 36 WoEigG
Heimfallanspruch
- Inhalt
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- Heimfallanspruch nur Gebrauch machen, wenn ein Grund vorliegt, aus dem ein Vermieter die Aufhebung
§ 28 WODrittelbG
Wahlausschreiben
- Inhalt
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- den Betrieben bekannt zu machen ist.(3) Der Betriebswahlvorstand ergänzt das Wahlausschreiben um
§ 31 WODrittelbG
Stimmauszählung, Niederschrift, Bekanntmachung
- Inhalt
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- den Betriebswahlvorständen. Diese machen das Wahlergebnis unverzüglich für die Dauer
§ 16 WPapBerSchlG
- Inhalt
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- schriftlich geltend zu machen. Dabei sind die den Anspruch begründenden Tatsachen unter Angabe der
Art 137 WRV
- Inhalt
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- gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.(8) Soweit