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§ 8 BDBOSZertV

Mitwirkungspflichten des Antragstellers
Inhalt
  • Kundendokumentation sowie die für dessen Betrieb notwendigen Einrichtungen zu übergeben und die

§ 176 BGB

Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde
Inhalt
  • ;ffentlichung ist sowohl das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Vollmachtgeber seinen allgemeinen

§ 900 BGB

Buchersitzung
Inhalt
  • berechtigt oder dessen Ausübung nach den für den Besitz geltenden Vorschriften geschützt

§ 951 BGB

Entschädigung für Rechtsverlust
Inhalt
  • von demjenigen, zu dessen Gunsten die Rechtsänderung eintritt, Vergütung in Geld nach den

§ 1178 BGB

Hypothek für Nebenleistungen und Kosten
Inhalt
  • Zustimmung des Dritten erforderlich. Die Zustimmung ist demjenigen gegenüber zu erklären, zu dessen Gunsten sie erfolgt; sie ist unwiderruflich.

§ 27a BKAG 1997

Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten
Inhalt
  • Bundeskriminalamt erteilt dem übermittelnden Staat auf dessen Ersuchen zu Zwecken der

§ 8 BLG

Inhalt
  • . 3 der auswärtige Staat, für dessen Streitkräfte die Leistung angefordert wird.(2

§ 236 BBauG

Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen
Inhalt
  • - und Wohnungseigentum, dessen Eintragung vor dem 26. Juni 1997 beantragt worden ist. Dies gilt auch

§ 5 BeauftrV

Inhalt
  • , darf ohne dessen Einwilligung weder gleichzeitig noch nacheinander zum Gegenstand eines

VI. BKOrgErl 2002

Inhalt
  • Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) und dessen Fortentwicklung unter entsprechender Anwendung der

§ 11 BinSchPRG

Inhalt
  • Amtsgericht zu beantragen, in dessen Bezirk der Unfall sich ereignet hat.

§ 31 BinSchEO

Ebene der größten Eintauchung
Inhalt
  • ist auf halber Länge des Schiffskörpers zu messen. Starke Vertrimmungen sind zu berü

§ 2 BGBEG

Elterliche Sorge
Inhalt
  • Mutter in die Ehelicherklärung eingewilligt, so bleibt der Vater dem Kind und dessen Abkö

§ 55 BGSG 1994

Ausgleichspflichtiger, Ersatzansprüche
Inhalt
  • ährt, so kann die Bundesrepublik Deutschland von dem Land, in dessen Dienst der Beamte steht

§ 26 LASaarEG

Inhalt
  • ;tig werden. Im Falle des § 2b Abs. 2 Satz 2 des Altsparergesetzes gelten dessen Vorschriften