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§ 21 EnWG 2005

Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang
Inhalt
  • (1) Die Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang müssen angemessen
  • entsprechen müssen, unter Berücksichtigung von Anreizen für eine effiziente

§ 2 FrSaftV 2004

Zutaten, Herstellungsanforderungen
Inhalt
  • (1) Die Ausgangserzeugnisse für Erzeugnisse nach Anlage 1 müssen den Anforderungen der
  • , S. 16) anzuwenden.(6) Fruchtnektare müssen die nach Anlage 5 vorgeschriebenen Mindestgehalte

§ 22 EBO

Begrenzung der Fahrzeuge
Inhalt
  • Fahrzeug zugrunde liegt. Stromabnehmer in Arbeitsstellung müssen 1.die Grenzlinie bei
  • ;ssen so aufgehängt oder eingeschraubt werden können, daß sie nicht tiefer als 140 mm über Schienenoberkante herabreichen.

§ 140 GBO

Entscheidungen, Verfügungen und Mitteilungen
Inhalt
  • der Übermittlung von Beschlüssen und Zwischenverfügungen sind die Dokumente mit einer
  • gefertigt werden. Ausfertigungen von Beschlüssen und Zwischenverfügungen sind von dem

§ 7 EDL-G

Anbieterliste und Energieauditorenliste; Verordnungsermächtigung
Inhalt
  • Energieaudits müssen zudem in unabhängiger Weise beraten.(3) Personen, die die Voraussetzung
  • erbringen müssen, um in die Anbieter- und Energieauditorenlisten eingetragen werden zu können,3

§ 7 MPG

Grundlegende Anforderungen
Inhalt
  • Risiko, so müssen Medizinprodukte, die auch Maschinen im Sinne des Artikels 2 Buchstabe a der
  • /EWG bestimmt sind, müssen auch die einschlägigen grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen dieser Richtlinie erfüllt werden.

Regel 1 SeeStrO 1972

Anwendung
Inhalt
  • befahrbar sind. Solche Sondervorschriften müssen mit diesen Regeln soweit wie möglich ü
  • zusätzlichen Positions- oder Signallichter, Signalkörper oder Schallsignale müssen

§ 4 LuftSchlichtV

Schlichter
Inhalt
  • üssen die Befähigung zum Richteramt haben und über das Fachwissen, die Fä
  • . Die Schlichter müssen unabhängig sein und die Gewähr für eine unparteiische

§ 2 LuftVOAnl 1

Positionslichter
Inhalt
  • Lichter weiter als 2 m (6 Fuß) von den Tragflächenenden entfernt sind, müssen
  • Begrenzungslichter an den Tragflächen geführt werden. Die Begrenzungslichter müssen Dauerlichter

Anlage 3 GrwV 2010

(zu § 9 Absatz 1)Überwachung des mengenmäßigen Grundwasserzustands
Inhalt
  • äufigkeit der Messungen müssen die Abschätzung der Grundwasserstände jedes
  • erstrecken, müssen die Dichte des Messstellennetzes und die Häufigkeit der Messungen ausreichen

§ 523 HGB

Haftung für unrichtige Konnossementsangaben
Inhalt
  • bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Verfrachters hätte wissen müssen, dass die
  • Verfrachters hätte wissen müssen, dass der Name des Verfrachters nicht oder unrichtig angegeben

§ 14 GleibWV

Persönliche Stimmabgabe im Wahlraum
Inhalt
  • ein Ja- und ein Nein-Feld vorzusehen. Die Stimmzettel für einen Wahlgang müssen
  • ;mtlich die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben. Sie müssen sich

§ 223 KAGB

Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien
Inhalt
  • bestimmten Betrag überschreitet. In den Fällen des Satzes 1 müssen die Anlagebedingungen
  • anzuwenden, dass die Anlagebedingungen vorsehen müssen, dass die Rücknahme von Anteilen oder

§ 4 FoVDV

Lieferpapiere
Inhalt
  • ätzlichen Angaben müssen beinhalten: 1.Reinheit: Anteile vom Hundert der Masse an reinen
  • ;ssen die Lieferpapiere für die Kategorie "Quellengesichert" gelb, für die Kategorie "Ausgew

§ 11 REITG

Streuung der Aktien
Inhalt
  • (1) Mindestens 15 Prozent der Aktien einer REIT-Aktiengesellschaft müssen sich im Streubesitz
  • befinden. Im Zeitpunkt der Börsenzulassung müssen sich jedoch mindestens 25 Prozent der