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§ 21 EnWG 2005
Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang
- Inhalt
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- (1) Die Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang müssen angemessen
- entsprechen müssen, unter Berücksichtigung von Anreizen für eine effiziente
§ 2 FrSaftV 2004
Zutaten, Herstellungsanforderungen
- Inhalt
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- (1) Die Ausgangserzeugnisse für Erzeugnisse nach Anlage 1 müssen den Anforderungen der
- , S. 16) anzuwenden.(6) Fruchtnektare müssen die nach Anlage 5 vorgeschriebenen Mindestgehalte
§ 22 EBO
Begrenzung der Fahrzeuge
- Inhalt
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- Fahrzeug zugrunde liegt. Stromabnehmer in Arbeitsstellung müssen 1.die Grenzlinie bei
- ;ssen so aufgehängt oder eingeschraubt werden können, daß sie nicht tiefer als 140 mm über Schienenoberkante herabreichen.
§ 140 GBO
Entscheidungen, Verfügungen und Mitteilungen
- Inhalt
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- der Übermittlung von Beschlüssen und Zwischenverfügungen sind die Dokumente mit einer
- gefertigt werden. Ausfertigungen von Beschlüssen und Zwischenverfügungen sind von dem
§ 7 EDL-G
Anbieterliste und Energieauditorenliste; Verordnungsermächtigung
- Inhalt
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- Energieaudits müssen zudem in unabhängiger Weise beraten.(3) Personen, die die Voraussetzung
- erbringen müssen, um in die Anbieter- und Energieauditorenlisten eingetragen werden zu können,3
§ 7 MPG
Grundlegende Anforderungen
- Inhalt
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- Risiko, so müssen Medizinprodukte, die auch Maschinen im Sinne des Artikels 2 Buchstabe a der
- /EWG bestimmt sind, müssen auch die einschlägigen grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen dieser Richtlinie erfüllt werden.
Regel 1 SeeStrO 1972
Anwendung
- Inhalt
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- befahrbar sind. Solche Sondervorschriften müssen mit diesen Regeln soweit wie möglich ü
- zusätzlichen Positions- oder Signallichter, Signalkörper oder Schallsignale müssen
§ 4 LuftSchlichtV
Schlichter
- Inhalt
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- üssen die Befähigung zum Richteramt haben und über das Fachwissen, die Fä
- . Die Schlichter müssen unabhängig sein und die Gewähr für eine unparteiische
§ 2 LuftVOAnl 1
Positionslichter
- Inhalt
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- Lichter weiter als 2 m (6 Fuß) von den Tragflächenenden entfernt sind, müssen
- Begrenzungslichter an den Tragflächen geführt werden. Die Begrenzungslichter müssen Dauerlichter
Anlage 3 GrwV 2010
(zu § 9 Absatz 1)Überwachung des mengenmäßigen Grundwasserzustands
- Inhalt
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- äufigkeit der Messungen müssen die Abschätzung der Grundwasserstände jedes
- erstrecken, müssen die Dichte des Messstellennetzes und die Häufigkeit der Messungen ausreichen
§ 523 HGB
Haftung für unrichtige Konnossementsangaben
- Inhalt
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- bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Verfrachters hätte wissen müssen, dass die
- Verfrachters hätte wissen müssen, dass der Name des Verfrachters nicht oder unrichtig angegeben
§ 14 GleibWV
Persönliche Stimmabgabe im Wahlraum
- Inhalt
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- ein Ja- und ein Nein-Feld vorzusehen. Die Stimmzettel für einen Wahlgang müssen sä
- ;mtlich die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben. Sie müssen sich
§ 223 KAGB
Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien
- Inhalt
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- bestimmten Betrag überschreitet. In den Fällen des Satzes 1 müssen die Anlagebedingungen
- anzuwenden, dass die Anlagebedingungen vorsehen müssen, dass die Rücknahme von Anteilen oder
§ 4 FoVDV
Lieferpapiere
- Inhalt
-
- ätzlichen Angaben müssen beinhalten: 1.Reinheit: Anteile vom Hundert der Masse an reinen
- ;ssen die Lieferpapiere für die Kategorie "Quellengesichert" gelb, für die Kategorie "Ausgew
§ 11 REITG
Streuung der Aktien
- Inhalt
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- (1) Mindestens 15 Prozent der Aktien einer REIT-Aktiengesellschaft müssen sich im Streubesitz
- befinden. Im Zeitpunkt der Börsenzulassung müssen sich jedoch mindestens 25 Prozent der