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§ 7 UhAnerkÜbkAG

Inhalt
  • diese Tatsache in dem Verfahren der Vollstreckbarerklärung nicht mehr geltend machen, so kann er

§ 93 UmwG 1995

Auseinandersetzung
Inhalt
  • von dem Recht zur Ausschlagung keinen Gebrauch machen, zugerechnet werden.(3) Reichen die Geschä

§ 8 UrhG

Miturheber
Inhalt
  • Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen

§ 10 UrhG

Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
Inhalt
  • Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber

§ 85 UrhG

Verwertungsrechte
Inhalt
  • vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Ist der Tontr

§ 1 UrhWahrnG

Erlaubnispflicht
Inhalt
  • zur Wahrnehmung anvertrauten Rechte oder Ansprüche nicht geltend machen. Ihm steht das

§ 1 WiStrG 1954

Strafbare Verstöße gegen Sicherstellungsvorschriften
Inhalt
  • mißbraucht, b)eine außergewöhnliche Mangellage bei der Versorgung mit Sachen oder

§ 813 ZPO

Schätzung
Inhalt
  • (1) Die gepfändeten Sachen sollen bei der Pfändung auf ihren gewöhnlichen

§ 47 SchuldRAnpG

Entgelt
Inhalt
  • Anpassungsverlangen ist gegenüber dem anderen Teil in Textform geltend zu machen und zu begründen. Das

§ 2 BSeeSchG

Inhalt
  • Vereinbarungen sind im Bundesanzeiger bekannt zu machen.(4) Die Überprüfung der Eignung und Befä

§ 78 VVG 2008

Haftung bei Mehrfachversicherung
Inhalt
  • nur geltend machen, wenn er selbst nach dem für ihn maßgeblichen Recht zur Ausgleichung

§ 41 SchfHwG

Interne Teilung beim Versorgungsausgleich
Inhalt
  • geltend zu machen. Die allgemeinen Anspruchsregelungen und § 37 Absatz 5 gelten entsprechend.(6

§ 8 SigG 2001

Sperrung von qualifizierten Zertifikaten
Inhalt
  • zusätzlich kenntlich machen.(2) Enthält ein qualifiziertes Zertifikat Angaben nach §

§ 380 StPO

Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung
Inhalt
  • von der Einzahlung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig machen darf.(3) Die

§ 14 TierSchNutztV

Überwachung, Fütterung und Pflege von Legehennen
Inhalt
  • Legehennen hält, hat über deren Legeleistung unverzüglich Aufzeichnungen zu machen. § 4 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.