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§ 5a FreizügG/EU 2004
Vorlage von Dokumenten
- Inhalt
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- Ausbildungseinrichtung besucht, muss die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 3 nur glaubhaft machen.(2) Die zustä
§ 11 ROG 2008
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
- Inhalt
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- oder seine Genehmigung oder der Beschluss über ihn öffentlich bekannt zu machen; mit der
§ 22 RebPflV 1986
Kennzeichnung von nicht anerkanntem Pflanzgut in
besonderen Fällen
- Inhalt
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- der Auflage zu machen, e)des § 2 Nr. 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des
§ 2 RebflV
- Inhalt
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- .(2) Soweit die Landesregierungen von der Ermächtigung des Absatzes 1 Gebrauch machen, haben
§ 2 RevierjMeistPrV
Gliederung der Meisterprüfung
- Inhalt
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- sachgerechte Lösungsvorschläge zu machen. Der Prüfungsausschuß kann den Prü
§ 88 SGB 10
Auftrag
- Inhalt
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- der Mitglieder vorgeschriebenen Weise bekannt zu machen.(4) Der Auftraggeber hat einen Auftrag fü
§ 5 PKGrG
Befugnisse des Kontrollgremiums, Amtshilfe
- Inhalt
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- ;ße Angaben zu machen.(3) Den Verlangen des Parlamentarischen Kontrollgremiums hat die
§ 13 PatG
- Inhalt
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- ausgeht, Kenntnis von der Entstehung eines Vergütungsanspruchs nach Satz 1, so hat sie dem als Patentinhaber Eingetragenen davon Mitteilung zu machen.
§ 7a PflBeschauV 1989
Angaben bei der Einfuhr
- Inhalt
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- folgende Angaben zu machen:1.Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen pflanzenbeschaurechtlichen
§ 33 PfandBG
Handelsregistereintragung
- Inhalt
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- Inhalt nach bekannt zu machen.(5) Sofern die Pfandbriefbank eine eingetragene Genossenschaft im
§ 5 NotrufV
Anforderungen an Notrufanschlüsse
- Inhalt
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- Notrufcodierungen erreichbar zu machen;3.sicherzustellen, dass ein Notrufanschluss nur aus zwingenden
§ 1 OrthV
Allgemeine Bestimmungen
- Inhalt
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- Sachen, ohne die das Hilfsmittel nicht zweckentsprechend benutzt werden kann.(2) Bei der orthopä
§ 43 PKDBSa
Aufgaben
- Inhalt
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- Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen bekannt zu machen.(4) Satzungsänderungen bedürfen zu
§ 99 SGB 3
Anzeige des Arbeitsausfalls
- Inhalt
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- ;gen. Mit der Anzeige ist glaubhaft zu machen, dass ein erheblicher Arbeitsausfall besteht und die
§ 31 SGB 9
Hilfsmittel
- Inhalt
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- Bewilligung der Hilfsmittel davon abhängig machen, dass die behinderten Menschen sie sich