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§ 168a BBergG

Genehmigungen im Bereich der Erweiterung des Küstenmeeres
Inhalt
  • , Bewilligungen oder sonstige behördliche Entscheidung nach den seit dem 1. Januar 1995 auf sie anwendbaren Rechtsvorschriften.

§ 372 BGB

Voraussetzungen
Inhalt
  • Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten kann der Schuldner bei einer dazu

§ 39a BeurkG

Einfache elektronische Zeugnisse
Inhalt
  • Beglaubigungen und sonstige Zeugnisse im Sinne des § 39 können elektronisch errichtet

§ 1 BITV 2.0

Sachlicher Geltungsbereich
Inhalt
  • Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen einschließlich Apps und sonstige

§ 8 BStatG 1987

Aufbereitung von Daten aus dem Verwaltungsvollzug
Inhalt
  • Verwaltungsvorschriften Daten erheben oder bei ihnen Daten auf sonstige Weise anfallen, kann die statistische

§ 4 BSchuWG

Kreditaufnahme des Bundes
Inhalt
  • Wechselverbindlichkeiten, 4.Bankkredite oder 5.sonstige an den Finanzmärkten übliche

§ 4 BauNVO

Allgemeine Wohngebiete
Inhalt
  • Beherbergungsgewerbes,2.sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,3.Anlagen für Verwaltungen,4.Gartenbaubetriebe,5.Tankstellen.

Art 4 DBACHE1971Prot1992G

Inhalt
  • , und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 1993 zufließen.

§ 21 DPMAV 2004

Zustellung und formlose Übersendung
Inhalt
  • Bescheide und sonstige Mitteilungen des Deutschen Patent- und Markenamts formlos übersandt.(2) Als

§ 5 GeschmMG 2004

Offenbarung
Inhalt
  • sonstige Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, es sei denn, dass dies den in der

§ 8 Eich/BeglKostO

Gebühren nach dem Arbeitsaufwand
Inhalt
  • Beamte des gehobenen und mittleren Dienstes und vergleichbare Angestellte70 Euro,3.für sonstige

§ 10a EuAbgG

Inanspruchnahme von Leistungen des Deutschen Bundestages
Inhalt
  • , die Benutzung der Dienstfahrzeuge und der Fernmeldeanlagen des Bundestages sowie sonstige Sach

§ 64 GNotKG

Nachlasspflegschaften und Gesamtgutsverwaltung
Inhalt
  • sonstige Nachlasspflegschaft ist der Wert des von der Verwaltung betroffenen Vermögens.(2) Ist der

§ 35a EEG 2014

Entwertung von Zuschlägen
Inhalt
  • oder auf sonstige Weise seine Wirksamkeit verliert.(2) Wird eine Zahlungsberechtigung nachträglich

§ 13 GNotKG

Abhängigmachung bei Gerichtsgebühren
Inhalt
  • (§ 22 Absatz 1), kann die beantragte Handlung oder eine sonstige gerichtliche Handlung von der