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Anmerkung: “Mit ACTA ist es möglich…”
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.02.2012
- Inhalt
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- Immer wieder liest und hört man – leider auch in der Presse – derzeit die Aussage “Nach ACTA ist es
- möglich…” oder “Mit ACTA könnte es passieren, dass …”. Diese Aussage ist juristisch m.E. unsinnig
- recht offen zwischen den Zeilen “gut findet”, liegt auf der Hand. Dennoch hat die Unterzeichnung
- vielleicht auch kommen werden. Gleich was mit ACTA geschieht. Zum Thema: Meine ACTA Analyse Droht in Zukunft eine Sperre des Internetzugangs?
- , egal was dahinter folgt. Das liegt daran, dass es sich bei ACTA um einen Vertrag handelt, mit dem
ACTA und strafrechtliche Sanktionen der EU
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.02.2012
- Inhalt
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- Es gibt viele weitere Bereiche, wo die Vereinbarkeit mit EU-Recht fragwürdig ist – zum Beispiel der
- , gerade mit Blick auf unser nationales Recht und die hier inzwischen sehr differenzierte
- – der einzige Versuch, solche Sanktionen einzuführen, scheiterte 2007 mit IPRED im Rat. Zudem gehen
- verdeutlicht, ist die Entwicklung der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs in den verschiedenen EU
- sehr begrenzte Möglichkeiten im Bereich des Strafrechts hat. Vor diesem Hintergrund ist dann der Art
Nun also doch: Ermittlungsverfahren gegen Nutzer von kino.to!
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.02.2012
- Inhalt
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- beruflichen Tätigkeit benötigt, in einem Schockzustand. Zwar ist es im Regelfall möglich, Kopien zu
- die Zahlungsdaten der Nutzer aufgestöbert. Wie ich schon früher klar gestellt hatte, ist in diesem
- ist. Darüber hinaus wird man im strafrechtlichen Bereich fragen müssen, ob die Betrachter eventuell
- erhalten, dies jedoch mit teilweise deutlich spürbarer zeitlicher Verzögerung. Dabei ist auch der
- Es ist also nun tatsächlich eingetreten: Auf den Servern der Seite “kino.to” wurden inzwischen wohl
“Kinderporno-Verdacht” wegen Flirt-SMS?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.02.2012
- Inhalt
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- Bild versendet haben. Seine Verteidigung, dass er es nicht gewesen sei, untermauerte er mit der
- Tatsache, dass sein Mobiltelefon technisch gar nicht dazu in der Lage war, MMS zu versenden. Hinzu kam
- die Kenntnis der eigenen Telefonnummer kann zum Problem werden, dabei ist dies auch noch ein Datum
- , das gerade dazu bestimmt ist, anderen bekannt gegeben zu werden. Speziell für “Rache-Aktionen” unter
- Bekannten (zum Thema “Rache” auch dieses Beispiel) ist eine Telefonnummer immer wieder eine begehrte
Untersuchungshaft – Was ist zu tun?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.02.2012
- Inhalt
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- Anwalts Über andere Optionen nach zu denken ist mindestens Unklug: Wenn Sie bereits in U-Haft sitzen bzw
- . dies ansteht, ist der Zeitpunkt erreicht, an dem Sie in eigenem Interesse einen Strafverteidiger
- nur, sondern wird wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen haben. Dabei ist die Untersuchungshaft in
- davon auszugehen, dass jemand, der sich einmal in U-Haft befindet, am Ende wohl eher mit einer
- droht vielleicht eine Untersuchungshaft. Auch hier haben Sie das Recht, auf einen Verteidiger zu
Einspruch gegen den Strafbefehl
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.02.2012
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- ist. Spielen Sie nicht mit Ihrer Zukunft, fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.
- einspruch” oder sogar nach “strafbefehl einspruch muster” gesucht hat. Im Folgenden einige kurze Zeilen zu
- dem Bedürfnis, so etwas zu suchen und zu finden. Der Strafbefehl In unserer Darstellung zum
- ungerecht behandelt fühlen, ist es auch naheliegend, zu suchen, wie man selber Einspruch einlegen
- nach ihrem Empfinden unverschuldet verpasst worden sein (etwa weil Sie im Urlaub waren), suchen Sie
MFM-Bildhonorare 2012: Keine Änderung bei Webseiten
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 22.02.2012
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- Die MFM-Bildhonorare wurden aktualisiert und sind hier heute in der Auflage 2012 mit der Post
- herangezogen werden. Es ist nur kurz festzustellen, dass die Sätze 2011 -> 2012 sich nicht
- eingegangen. Die MFM-Bildhonorare sind bei Webseiten-Betreibern sicherlich besonders bekannt, weil sie im
- verändert haben. Anmerkung: Leider immer wieder ein Graus im Fall berechtigter Abmahnungen sind
- Zuschläge bei der Verwendung unter mehreren Domains oder in Online-Shops.
Werberecht: Zur Werbung mit fremden (Marken-)Namen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.03.2012
- Inhalt
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- das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr [...] ein mit der Marke oder der
- nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr [...] die Marke oder die
- Verwendung abgrenzen lässt. Entsprechend hoch ist das Risiko eines (Rechts-)Streits. Auch §23 Nr.3
- Die Werbung mit fremden (Marken-)Namen ist ebenso notwendig, alltäglich wie problembehaftet. Einige
- der lange Satz sein Schwergewicht am Anfang und in der Mitte hat, so sollte der letzte Teilsatz mit
Kammergericht zur Geltung eines Halteverbots
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.03.2012
- Inhalt
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- Halteflächen. Das KG macht dabei deutlich, dass sich ein genaues hinsehen lohnen kann: Dabei reicht es
- eine aus dem gehsteig ausgesparte und gegen diesen abgesenkte Fläche handelt [...] Dabei ist es
- durch eine ununterbrochene weiße Linie [...] abgegrenzt ist.
OLG Düsseldorf zur Gewerbeauskunft-Zentrale: Volltext liegt vor
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 29.03.2012
- Inhalt
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- umgegangen wird. Das OLG Düsseldorf ist auf den ersten Blick recht deutlich: Mit der Versendung des
- korrigieren”. In privater Werbung um Aufträge ist man erst recht nicht auf ein Insistieren gefasst, wie es
- Es ist soweit: Die Entscheidungsgründe des OLG Düsseldorf (I-20 U 100/11) in Sachen
- erwartet hatte, dennoch lohnt sich ein Blick. Auch weil man erkennt, wie in Zukunft mit der Entscheidung
- darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und
Arzt muss Bewertung in Bewertungsportal hinnehmen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.03.2012
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- Das OLG Frankfurt a.M. (16 U 125/11) hat sich mit einer Ärztin zu beschäftigen gehabt, die in einem
- sie in dem Bewertungsportal gar nicht mehr zu finden ist und auch nicht bewertet werden kann (es ging
- . Bewertungsportale sind weiterhin schwer in Mode, insbesondere ist absehbar, dass neben Portalen wie Qype auch
- . 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und dem Recht auf Kommunikationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG
- Angelegenheiten hier im Haus, dass man bei professionellen Portalen wie Qype mit dieser Problematik gehört wird
Mobbing: Strafbarkeit des Vorgesetzten bei Nicht-Verhinderung?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.03.2012
- Inhalt
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- reicht es aber aus, dass allein “gelegentlich” der Tätigkeit gehandelt wird. Verständlich: Mit dem
- Betrieb Mobbing begeht und er das nicht verhindert. Mit dem Bundesgerichtshof kommt dies jedoch nur in
- BGH ist abzugrenzen, ob eine Tat alleine im Betrieb auftreten kann, oder auch außerhalb des Betriebes
- . Vorgesetzter strafrechtlich (als “Garant”) dafür einzustehen hat, wenn ein “Untergebener” in seinem
- Frage, wenn es sich um betriebsbezogene Taten handelt, das sind solche, die in einem inneren
Streit um die Widerrufsbelehrung: Klassiker beim LG Cottbus
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 29.03.2012
- Inhalt
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- Widerrufsbelehrung gestritten und dabei ein paar aktuelle typische Fragen angesprochen; dazu in Kürze: Wenn eine
- “offensichtliche Mängel” zu rügen hat, ist zwar sehr beliebt, aber deswegen nicht unbedingt besser. Auch dies
- nach der Abmahnung ändert. Das ist natürlich nicht alles an typischen Problemen, aber es trifft doch
AGG-Anspruch nach Diskriminierung: Innerhalb von 2 Monaten!
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 29.03.2012
- Inhalt
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- einhalten. Die Frist ist wirksam und begegnet nach europäischem Recht keinen Bedenken. Bei Ablehnung
- worden zu sein. Damit war der Kläger mit Erhalt des Ablehnungsschreibens am 2. September 2008 in der
- einer Bewerbung beginnt die Frist in dem Moment zu laufen, in dem der Bewerber von der Benachteiligung
- Schwerbehinderteneigenschaft hinwies. Mit Schreiben vom 29. August 2008 lehnte das beklagte Land die Bewerbung
- des Klägers ab. Dieses Schreiben erhielt der Kläger am 2. September 2008. Mit einem beim beklagten
Bordell im Gewerbegebiet zulässig
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 30.03.2012
- Inhalt
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- Ein Bordellbetrieb, in dem keine Prostituierten wohnen, ist im Gewerbegebiet allgemein zulässig und
- . 130 m entfernten Grundstücks im Gewerbegebiet, auf dem er mit seiner Familie wohnt. Er machte
- rücksichtslos. Dem ist der VGH nicht gefolgt. Ein Bordell sei ein in einem Gewerbegebiet allgemein
- Gewerbegebiets könnten nicht denselben Schutz wie in einem Wohngebiet beanspruchen. Der Beschluss ist
- Verwaltungsgerichtshofs (VGH) mit Beschluss vom 05.03.2012 entschieden. Er hat damit die Beschwerde eines Nachbarn