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§ 8 MaßstG
Vergleichbarkeit der Finanzkraft und Berücksichtigung des kommunalen
Finanzbedarfs
- Inhalt
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- (1) Um die Finanzkraft der Länder vergleichbar zu machen, ist als abstraktes Bedarfskriterium
§ 11 MeAnlG
Ersatz der Kosten des Abbruchs der Anlage
- Inhalt
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- machen, nachdem er 1.dem Eigentümer der Anlage Gelegenheit gegeben hat, die Anlage zu beseitigen
§ 10 MessEV
Technische Unterlagen
- Inhalt
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- Herstellungs- und die Funktionsweise des Messgeräts ersichtlich machen, soweit diese Angaben für die
§ 5 MilchV
Zulassung von Zusatzstoffen
- Inhalt
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- machen. § 3 Abs. 2 Nr. 3 bleibt unberührt.(4) Die Vorschriften der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung sind anzuwenden.
§ 3 KapErhStG§8Abs1DV
Verwahrung
- Inhalt
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- Sammelverwahrung. (2) Die Verwahrung ist wie folgt kenntlich zu machen: 1.Werden die Aktien von dem
§ 2 KfzPflVV
- Inhalt
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- den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs 1.Personen verletzt oder getötet worden sind, 2.Sachen
§ 4 KrFrHemmG
- Inhalt
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- geltend zu machen hat.(2) Die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 bezeichneten Vorlegungsfristen laufen, soweit
§ 16 KraftstoffLBV
Bezugscheine für Vertretungen anderer Staaten,
internationale Organisationen und verbündete Streitkräfte
- Inhalt
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- ) In Anträgen nach Absatz 3 ist der geltend gemachte Kraftstoffbedarf glaubhaft zu machen.
§ 14 LuftSchlichtV
Schlichtungsvorschlag
- Inhalt
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- den ursprünglich geltend gemachten Anspruch nicht mehr erfolgreich gerichtlich geltend machen
§ 17 LuftVO
Von Luftfahrzeugen zu führende Lichter
- Inhalt
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- zu machen.(2) Das Zusammenstoß-Warnlicht nach § 3 der Anlage 1 ist von in Betrieb
§ 21 KaffeeStG 2009
Steuerentlastung
- Inhalt
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- das Hauptzollamt abhängig zu machen,4.zur Verwaltungsvereinfachung Mindestmengen an Kaffee
§ 4 KastrG
Andere Behandlungsmethoden
- Inhalt
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- , mit der nicht beabsichtigt ist, die Keimdrüsen dauernd funktionsunfähig zu machen, die
§ 16 KonsVerCHEV
Nachweis der Bruttovergütungen
- Inhalt
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- Einkommensteuergesetzes zu bescheinigen. Die Eintragungen sind im amtlichen Vordruck in einem freien Feld vorzunehmen und als solche kenntlich zu machen.
§ 332a LAG
Aufgebotsverfahren
- Inhalt
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- der Aufgebotsfrist geltend zu machen, 5.der Hinweis, daß die nicht geltend gemachten Rechte aus
§ 3 LuftNaSiG
Umwandlung in vinkulierte Namensaktien
- Inhalt
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- geforderten Angaben zu machen.(4) Die Aufforderung, die Aktienurkunden einzureichen, hat die Kraftloserkl