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Der Teppich muss wohl fliegen können...

Sebastian Dosch vom 08.12.2011
Inhalt
  • und lässt ihn schätzen: 900,- Euro stellt der Auktionator in Aussicht. Als der Teppich dann

Urheberrechtsverletzung bei „embedded content“

Rechtsanwalt Sylvio Schiller vom 07.12.2011

Filesharing-Forderungen von U+C im Wert von 90 Millionen Euro unter´m Hammer

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 07.12.2011
Inhalt
  • Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine
  • und für Rechnung ihrer Auftraggeber” auftritt, was insoweit interessant sein dürfte, dass in diesem
  • Fall tatsächlich eine Kostennote an die jeweilige Mandantschaft geschrieben worden sein sollte und die
  • der Forderungen ablaufen wird und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Zielgruppe dieser
  • Forderung und deren Geltendmachung denselben Argumenten gegenübersehen, wie die jeweiligen Abmahnkanzleien

Abmahnung aktuell: AURA der Künstler Kool Savas

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 06.12.2011
Inhalt
  • Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen
  • bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene
  • Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein
  • geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für
  • vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit teilweise zurückzuweisen ist

Da spielt mal wieder jemand mit der Scham der Leute...

Sebastian Dosch vom 05.12.2011
Inhalt
  • ...und das kurz vor Weihnachten.Bei manchen - vorzugsweise - Männern trudeln derzeit Briefe ein, in
  • artxxx.liveporn.be. Aha - künstlerische Erwaxxxeneninhalte also, und das noch live und aus Belgien. Wow, das hat man nicht alle Tage. Zudem wird [...]

Kleiner Fehler, große Wirkung: Widerrufsbelehrung noch mit Verweis auf BGB-InfoV

Sebastian Dosch vom 05.12.2011
Inhalt
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen werden immer wieder und immer noch abgemahnt. Kein Wunder, denn
  • genügt schon ein kleiner Fehler, damit eine solche Abmahnung auch rechtmäßig ist - und damit für den Abgemahnten gerne recht teuer wird. [...]

Unwirksame Klausel zur Aufrechnung in vielen AGB

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 05.12.2011
Inhalt
  • Klausel im Falle eines Werkvertrages gegen § 9 Abs.1 AGBG (heute § 307 Abs.1 BGB) verstößt und damit
  • seiner Entscheidung aus, dass der Auftraggeber in dem vorgelegten Fall unangemessen und entgegen den
  • Geboten von Treu und Glauben durch diese Klausel benachteiligt würde, weil der Besteller aufgrund dieser
  • . Hierdurch würde in das durch den Vertrag geschaffene Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung für
  • Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei und berät Unternehmen in sämtlichen wirtschaftsrechtlichen

Abmahnung aktuell: Welcome to St. Tropez

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 04.12.2011
Inhalt
  • eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte
  • durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders nachteilige
  • können. Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in
  • enthalten können.   Was wird verlangt? Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden
  • Betrag überhöht und damit teilweise zurückzuweisen ist.   Wie soll man sich verhalten? Innerhalb der in

Abmahnung aktuell: Beastly durch Waldorf Frommer abgemahnt

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 03.12.2011
Inhalt
  • eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte
  • insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders nachteilige
  • können. Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht
  • Nachteile enthalten können.   Was wird verlangt? Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden
  • Betrag überhöht und damit teilweise zurückzuweisen ist.   Wie soll man sich verhalten? Innerhalb der

Noch mehr Information für den Verbraucher, dazu schneller und günstiger

Sebastian Dosch vom 02.12.2011
Titel
  • Noch mehr Information für den Verbraucher, dazu schneller und günstiger

Update: Neues Vorgehen der U+C Rechtsanwälte?

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 02.12.2011
Inhalt
  • Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und
  • uns einfach per E-Mail an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen
  • Mandantin versandt und verlangen nunmehr auch von ihr einen Betrag in Höhe von EUR 1.286,80 wegen
  • eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht in sog. Filesharing-Tauschbörsen. Das Problem
  • schwer fallen, einen solchen Urheberrechtsverstoß auf der Grundlage der Störerhaftung anzubringen und

Erste Abmahnungen wegen der Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 02.12.2011
Inhalt
  • Musterwiderrufsbelehrung noch nicht in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit in ihren Online-Shop
  • Pflicht gleichzeitig auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und ist somit für
  • Wettbewerber abmahnfähig. Diesen Umstand haben sich bereits ein Online-Händler und ein Händler auf der
  • Internetplattform ebay, welcher sein Profil erst am 7. November 2011 und damit 3 Tage nach Ablauf der Frist
  • vorgehaltene Fassung ihrer Widerrufsbelehrung auf Aktualität und Übereinklang mit den gesetzlichen Vorschriften

Neues Vorgehen der U+C Rechtsanwälte?

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 02.12.2011
Inhalt
  • Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von
  • unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erfolgen, da
  • und die Abmahnung ignorieren oder die Sache auf sich beruhen lassen wollen, weil die erhaltene
  • geprüft werden, ob diese bestimmt genug ist und den Betroffenen nicht zu stark in seinen Rechten
  • Unterlassungserklärung abgegeben wird und anschließend ggf. noch die Kostenfrage zu erörtern ist. Selbst wenn der

Fristlose Kündigung wegen des Verzehrs von Lebensmitteln

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 02.12.2011
Inhalt
  • differenzierter und schlug einen Vergleich vor. Aktuell hatte sich das Arbeitsgericht Neunkirchen mit Urteil vom
  • 12.10.2011, Az.: 2 Ca 856/11 mit der Thematik zu beschäftigen und entschied zu Lasten einer
  • zwei von ihr selbst zubereitete Omeletts gegessen und sich ein Brötchen belegt und mitgenommen habe
  • erwiesen an, dass die Klägerin zumindest ein Omelett selbst zubereitet und verzehrt sowie ein
  • “ auseinander und bewertete bei der Interessenabwägung die Begleitumstände des Vorfalls sowie das