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§ 1 VISZG
Unmittelbare Anwendbarkeit
- Inhalt
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- sonstiger schwerwiegender Straftaten (ABl. EU Nr. L 218 S. 129) sind anwendbar.
§ 48 VVG 2008
Versicherung für Rechnung „wen es angeht“
- Inhalt
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- in sonstiger Weise zu entnehmen, dass unbestimmt bleiben soll, ob eigenes oder fremdes Interesse
§ 11 VollstrVergV
- Inhalt
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- .(2) Die Abgeltung der mit dem Außendienst verbundenen Fahrtkosten und sonstigen
§ 11 WBStiftG
Beschäftigte
- Inhalt
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- jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen anzuwenden.(3) Der Stiftung kann durch Satzungsregelung das Recht, Beamte zu haben, verliehen werden.
§ 5 WSD-Ost-BetrAnlV 2010
Befreiungen
- Inhalt
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- des Feuerwehrdienstes oder sonstiger Hilfsorganisationen befreit, soweit das Benutzen zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlich ist.
Art 38 WWSUVtr
Inkrafttreten
- Inhalt
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- erforderlichen verfassungsrechtlichen und sonstigen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
§ 45 DWG
Einnahmen
- Inhalt
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- Bundes und sonstigen Einnahmen.(2) Die Höhe des Zuschusses des Bundes bestimmt sich nach dem
§ 8 EBKrG
- Inhalt
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- Benehmen mit der von der Landesregierung bestimmten Behörde.(2) In sonstigen Fällen entscheidet
§ 4 ERPVerwG 2007
Getrennte Vermögensverwaltung
- Inhalt
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- Sondervermögens; dieses haftet nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten des Bundes.
§ 72 BLG
- Inhalt
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- öglichkeiten Wasser für den Quartier-, Biwak- und sonstigen Bedarf zu liefern. § 13 Abs
§ 6d BMinG
- Inhalt
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- Wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung nach § 6b
§ 3 BerlinFG
Beschränkung auf den Unternehmensbereich
- Inhalt
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- Lieferungen und sonstigen Leistungen im Rahmen seines Unternehmens und für das Unternehmen des
Art 3 BaumeisterVAblV
- Inhalt
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- Berufsbezeichnungen durch die Beamten und Angestellten des Bundes, der Länder und sonstiger öffentlich
§ 20 BfAG
- Inhalt
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- sonstigen Sachen und Rechten, die unter § 19 Abs. 1 und 2 fallen, bleiben bestehen.
§ 3b AujeszkKrV
- Inhalt
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- sonstigen Standorten der Schweine nur mit ihrer Genehmigung ausgebracht werden dürfen.