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Expo-Guide: Nicht von Rechtswahlklausel einschüchtern lassen!
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 15.10.2012
- Inhalt
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- sehen ist, dass man tatsächlich mit auf mich recht professionell wirkendem Schriftverkehr auf der
- Sümmchen. Dabei besteht m.E. nach deutschem Recht gar keine Zahlungspflicht: Das Formular ist
- nur, dass Gerichtsstand Mexiko ist, sondern auch noch mexikanisches Recht anzuwenden ist. Unter
- ? Mitnichten, wenn man sich im AGB-Recht und der “Rom I Verordnung” auskennt. Diese “Vereinbarung
- ” unterliegt in der Prüfung nämlich weiterhin deutschem Recht, zumal man sich in den AGB selbst widerspricht
Domainrecht: Kein umfassender Schutz für Städtenamen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.10.2012
- Inhalt
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- zu Recht, sondern auch noch mit Überzeugender Begründung des Landgerichts.Gedanke
- : Informationsfreiheit im Internet Das Landgericht verweist darauf, dass ihm bekannt ist, dass die gleiche Stadt auch
- Sorge hat, dass letztlich zu erwarten ist, dass die Stadt versuchen wird, jegliche Domain in der ihr
- Informationsadressen im Internet für sich in Anspruch nehmen würde. Damit hat das Landgericht jedoch
- einer derartigen Verbindung strenge Anforderungen zu stellen sind; im Zweifel liegt in diesen Fällen
Negativ SEO: Schädlich und rechtswidrig
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.10.2012
- Inhalt
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- , inwiefern man wirklich in seinem “Eigentum” betroffen ist, da die Webseite selbst unangetastet bleibt
- wahrscheinlich mit einem Kniff helfen müssen und eine Persönlichkeitsrechtsverletzung in den Links erkennen
- – ist folgender: Wenn man weiss, dass Google auf bestimmte Links “allergisch” reagiert, versucht man
- Wettbewerber mit solchen Links zu stören. Das heisst man setzt von schlechten Seiten scheinbar
- . Was so störend wirkt – muss man das rechtlich hinnehmen? Die Antwort ist eindeutig: Nein. Zum einen
Filesharing-Abmahnung: Bei Abmahnung von CGM unterscheiden!
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.10.2012
- Inhalt
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- einfordert, ich hatte das hier beschrieben. Den Betrag zur Erledigung finde ich weiterhin in diesem
- konkreten Fall angemessen. Bei neuen Abmahnungen aber, in denen Schalast & Partner nicht tätig
- eines besonders erhöhten Betrages (im Vergleich zu 1) positiv die vorgefertigte Unterlassungserklärung
- auf, die konkretisiert ist, auf eine konkret bezifferte Vertragsstrafe verzichtet und ausdrücklich
- kein Schuldeingeständnis aussieht. Gleichwohl: Die Summe von 690 Euro kann in (anwaltlichen) Verhandlungen reduziert werden.
Filesharing-Abmahnung: Abmahnung von WeSaveYourCopyrights und keine Zahlung?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.10.2012
- Inhalt
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- , häufig die so genannten “Top 100″. Da hier mehrere Lieder auf einmal getauscht wurden, ist mit
- GmbH erhält, dem liegt im Regelfall eine übliche Filesharing-Abmahnung vor. Unangenehm dabei: Es
- Folgeabmahnungen zu rechnen, wenn diese auch nicht zwingend sind. In Sachen WeSaveYourCopyRights läuft es wie
- folgt ab: Sie erhalten die (relativ dicke) Abmahnung, mit der am Ende eine Unterlassungserklärung
- sowie die Zahlung von bisher 450 Euro gefordert werden. Mit Unterzeichnung der vorgefertigten
Filesharing-Abmahnung: Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mit gerichtlichem Mahnbescheid!
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.10.2012
- Inhalt
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- Rechtsanwälten von “Fareds” aufpassen: Hier ist man nach meinem Eindruck recht schnell mit gerichtlichen
- Mahnbescheiden. Jedenfalls in Fällen, in denen man anwaltlich nicht vertreten ist, eine
- erkennen. Dann nämlich scheint ca. 5-6 Monate nachdem das ursprüngliche Schreiben zugegangen ist
- , regelmäßig ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt zu werden. Zum Thema: Gerichtlicher Mahnbescheid: Was ist zu tun?
Abmahnung: Bild bei eBay kopiert
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.10.2012
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- fremde Bilder kopiert und in eigenen Auktionen einstellt, der riskiert eine Abmahnung. Wobei eine mir
- mir zur Vertiefung: Streitwert beim Fotoklau bei eBay Zur Berechnung des Schadensersatzes mit der
- lohnen wird, sondern regelmässig sogar anzuraten ist. Auch wenn die Verwendung fremder Bilder
- grundsätzlich ein zu ersetzender Rechtsverstoss ist, sind die Forderungen der Gegenseite regelmäßig
- nur, wenn man die Bemessungsgrundlagen und die zugehörigen Risiken kennt! Was Sie in jedem Fall tun
Beleidigung des Chefs auf Facebook durch nicht-öffentlichen Facebook-Post?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.10.2012
- Inhalt
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- Brett” sprechen könnte. Die Argumentation des ArbG Hagen ist insofern letztlich recht überzeugend
- Würdigung im Einzelfall an, die durchaus in Details entscheidend ist.
- Formalbeleidigungen. Jedoch ist auch die Verwendung dieser Begriffe nach Auffassung der Kammer im vorliegenden
- Äußerungen im Rahmen von privaten Gesprächen – wenn auch in einem Internetchat – noch als zulässig erachten
- müssen. Fallen in vertraulichen Gesprächen mit Arbeitskollegen oder Freunden ehrverletzende
Wem gehören die Kundendaten?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.06.2013
- Inhalt
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- an dieser Stelle: Dem BGH ist es – zu Recht – herzlich egal, ob die Daten aus privaten
- Blick scheint. Allerdings ist zu sehen, dass die Fragestellung sich in der heutigen Zeit massiv
- % des Umsatzes aus.Beispiel Werbeagentur II: Ein neuer Mitarbeiter kommt mit neuen Kundendaten, nach 1
- unerlaubt mit Kundendaten hantiert, kann sich einmal strafbar machen nach §17 UWG oder ggfs. §§43 II
- vorhanden ist (BGH, I ZR 126/03). Mit dem BGH ist also zu sehen, dass gerade Kundenlisten einen
Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie
Rechtsexperte Dr. Andreas Staufer vom 18.06.2013
- Inhalt
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- 2013 mit Wirkung zum 18. Juni 2013 geändert. Beschlussdatum: 18.04.2013Inkrafttreten
- : 18.06.2013Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 17.06.2013 B2 Beschlusstext (56.2 kB, PDF)Tragende Gründe zum Beschluss
BGH: Einsichtsrecht in Software-Quelltext bei vermuteter Urheberrechtsverletzung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 03.05.2013
- Inhalt
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- rechtfertigt. Dies, mit dem BGH zU Recht, schon alleine weil selten eine wirkliche 1:1 Übernahme von
- in den Quelltext der Software des Verletzers nehmen. Dies im Zuge eines “Besichtungsrechts”, das im
- BGB seit jeher im Sachenrecht existiert.Der BGH (I ZR 90/09) hat sich in einer aktuellen
- Wer als Rechteinhaber Urheberrechte an einer Software hat und sich mit einer vermeintlichen
- Entscheidung nochmals zu diesem Besichtigungsrecht von Software geäußert. Hintergrund ist der §809 BGB, der ein
Kündigungsgrund wenn Arbeitnehmer mit Kunden des Arbeitgebers eigene Geschäfte macht
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 03.05.2013
- Inhalt
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- mit Kunden des Arbeitgebers Geschäfte machen darf. Hintergrund ist, dass dies letztlich eine
- konkurrierende Tätigkeit durch den Arbeitnehmer im Marktsegment des Arbeitgebers ist, dabei noch unter
- Notwendigkeit einer Abmahnung.Das besonders Pikante dabei ist, dass das LAG diesen Kündigungsgrund auch sieht
AG München: Abmahner muss bei offensichtlich unbegründeter Abmahnung Abwehrkosten tragen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 03.05.2013
- Inhalt
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- erstatten. Ich stimme im Ergebnis zu, der Weg zum Ergebnis stimmt mich kritisch. Tatsächlich ist die
- Das AG München (251 C 207/12) hat sich mit der Erstattung von Anwaltskosten zur Abwehr
- unberechtigter Abmahnungen beschäftigt. Grundsätzlich gilt mit dem BGH, dass unberechtigte Forderungen zum
- München kontert nunZwar mag es zum allgemeinen Lebensrisiko gehören, mit unberechtigten Forderungen
- Rechtsverteidigungskosten nicht ohne weiteres gegeben ist. Etwas anderes gilt jedoch insbesondere dann, wenn die Abmahnung
Arbeitsrecht: LAG Düsseldorf zum Mobbing
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.05.2013
- Inhalt
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- , ob der in Anspruch Genommene [...] arbeitsrechtliche Pflichten, ein absolutes Recht des
- Klima anzunehmen ist. Letztlich reicht ein grundsätzlich negatives Klima nicht aus, wobei immer
- Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (17 Sa 602/12) hat sich in einer gescheiterten Klage mit dem
- Begriff des Mobbings auseinandergesetzt und auch mit der Frage, wann dies in einem arbeitsfeindlichen
- wertend zu berücksichtigen ist, welchen Anteil der Arbeitnehmer daran hatte – und ob er um Deeskalierung
Domainrecht: Verknüpfung aus Gattungsname und Ortsname ist zulässig
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.05.2013
- Inhalt
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- Die Verwendung von Gattungsnamen als Domainnamen ist mit dem BGH zulässig (BGH, I ZR 216/99 – zur
- vorschnelles geschäftliches Nutzen solcher Domainnamen unüberlegt wäre – klüger ist es, sich im
- BGH-Rechtsprechung zum Domainrecht mit Namensrechtlichen Kollisionen insgesamt siehe hier von mir
- ). Auch genießen Stadtnamen keinen umfassenden Schutz in dem Sinne, dass man diese gar nicht nutzen
- es aus, wenn man einen Gattungsnamen mit einem Ortsnamen kombiniert – gibt es hier Bedenken, speziell