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§ 315 StGB

Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
Inhalt
  • fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis

§ 24 TKG 2004

Getrennte Rechnungsführung
Inhalt
  • der zu verwendenden Rechnungsführungsmethode machen.(2) Die Bundesnetzagentur kann verlangen

§ 1a UBGG

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, die von der Möglichkeit des § 7 Abs. 6 Gebrauch machen, von

§ 3 UIG 2005

Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen
Inhalt
  • Nummer 1 oder Nummer 2 zugänglich zu machen. Die Frist beginnt mit Eingang des Antrags bei der

§ 23 UStG 1980

Allgemeine Durchschnittsätze
Inhalt
  • ;sse zu machen, durch Rechtsverordnung Durchschnittsätze festsetzen für 1.die nach § 15

Anlage 3 UStG 1980

(zu § 13b Absatz 2 Nummer 7) Liste der Gegenstände im Sinne des § 13b Absatz 2 Nummer 7
Inhalt
  • StahlherstellungUnterposition 2619 003Schlacken, Aschen und Rückstände (ausgenommen solche der

§ 9 UhAnerkÜbkAG

Inhalt
  • Form hergestellt ist, in einem der Vertragsstaaten geltend machen, so ist das Urteil auf ihren Antrag

§ 10 VSVgV

Grundsätze des Vergabeverfahrens
Inhalt
  • Vertragsgegenstand zu machen.(4) Die Durchführung von Vergabeverfahren zur Markterkundung und

§ 21 VVG 2008

Ausübung der Rechte des Versicherers
Inhalt
  • Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der

§ 3 VerkPBG

Planfeststellungsverfahren
Inhalt
  • Zugang aus. Sie machen die Auslegung vorher ortsüblich bekannt. Nicht ortsansässige Betroffene

§ 10 ViehVerkV 2007

Wanderschafherden
Inhalt
  • ;nge Aufzeichnungen zu machen. Er hat diese Aufzeichnungen und die Genehmigung nach Absatz 1 Satz 1 w

§ 9 VollstrVtrTUNAG

Inhalt
  • Tatsache in dem Verfahren der Vollstreckbarerklärung nicht mehr geltend machen, so kann er die

Art 85 WG

Inhalt
  • kenntlich zu machen.(2) Von dem Protest ist eine beglaubigte Abschrift zurückzubehalten. Ü

§ 28 WVG

Verbandsbeiträge
Inhalt
  • Verbandsbeiträge in Form von Geld (Geldbeiträge) oder von Sachen, Werken, Diensten oder

§ 1 URV

Allgemeines
Inhalt
  • zugänglich zu machen.(3) Das Unternehmensregister ist zumindest über die Adresse