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§ 55 MessEG

Maßnahmen der Verwendungsüberwachung
Inhalt
  • unbrauchbar zu machen; dies ist auch für Gegenstände oder Software zur Beeinflussung der

§ 2 Neckar/MainG

Inhalt
  • , Gemeinden oder gemeinnützigen Vereinigungen Gebrauch zu machen.(2) Grundstücke und Rechte an

§ 12 NeuGlV

Stimmscheinanträge
Inhalt
  • Antragsteller muß den Grund für die Erteilung eines Stimmscheins glaubhaft machen.(3) Wer den Antrag

§ 2 PflAV

Beschaffenheit körperlicher Medienwerke und Umfang der Ablieferungspflicht
Inhalt
  • Ausfertigung aufzuheben oder Mittel zu ihrer Aufhebung zugänglich zu machen.(4) Die

§ 26 RechKredV

Eventualverbindlichkeiten (Nr. 1 unter dem Strich)
Inhalt
  • Pfandrechten an beweglichen Sachen und Rechten wie auch aus Grundpfandrechten für fremde

§ 297 StGB

Gefährdung von Schiffen, Kraft- und Luftfahrzeugen durch Bannware
Inhalt
  • genommen haben.(4) Die Absätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden, wenn Sachen in Kraft- oder

§ 68b StPO

Zeugenbeistand
Inhalt
  • ;nde sind aktenkundig zu machen, soweit dies den Untersuchungszweck nicht gefährdet.

§ 131a StPO

Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
Inhalt
  • erkennbar zu machen, dass die gesuchte Person nicht Beschuldigter ist. Die Öffentlichkeitsfahndung

§ 406g StPO

Psychosoziale Prozessbegleitung
Inhalt
  • anfechtbar. Die Gründe einer Ablehnung sind aktenkundig zu machen.

§ 72 StrlSchV 2001

Planung für Anfall und Verbleib radioaktiver Abfälle
Inhalt
  • Betriebsbeginn, danach ab Stichtag abzuschätzen und dabei Angaben über den Verbleib zu machen und

§ 28 StromNZV

Standardangebote
Inhalt
  • für die Ausgestaltung einzelner Bedingungen machen. Das Standardangebot muss so umfassend sein

§ 49 TKG 2004

Interoperabilität der Übertragung digitaler Fernsehsignale
Inhalt
  • ein berechtigtes Interesse geltend machen, auf angemessene, chancengleiche und nichtdiskriminierende

§ 15 TKÜV 2005

Verschwiegenheit
Inhalt
  • Telekommunikationsanlage umgesetzt werden, Unbefugten nicht zugänglich machen.(2) Der

§ 69 StGB

Entziehung der Fahrerlaubnis
Inhalt
  • worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder4.des Vollrausches (§ 323a

§ 74b StGB

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Inhalt
  • kann. In Betracht kommt namentlich die Anweisung, 1.die Gegenstände unbrauchbar zu machen, 2.an