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§ 483 HGB

Gefährliches Gut
Inhalt
  • ückbefördern oder, soweit erforderlich, vernichten oder unschädlich machen, ohne dem

§ 522 HGB

Einwendungen
Inhalt
  • , kann auch der ausführende Verfrachter die Einwendungen nach Absatz 1 geltend machen

§ 84e IRG

Vorläufige Bewilligungsentscheidung
Inhalt
  • ; 84d Nummer 1 bis 6 nicht geltend zu machen, begründet sie diese Entscheidung in dem Antrag

§ 354 InsO

Voraussetzungen des Partikularverfahrens
Inhalt
  • Verfahren. Das besondere Interesse ist vom Antragsteller glaubhaft zu machen.(3) Für das

§ 41 JGG

Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer
Inhalt
  • (1) Die Jugendkammer ist als erkennendes Gericht des ersten Rechtszuges zuständig in Sachen

§ 22 KapMuG 2012

Wirkung des Musterentscheids
Inhalt
  • des Musterklägers verhindert worden sind, Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend zu machen

§ 2 ÖlmeldV

Inhalt der Meldepflicht
Inhalt
  • machen: 1.Name und Anschrift des Meldepflichtigen, 2.die im vorangegangenen Kalenderjahr erhaltenen

§ 21a PKDBSa

Altersvorsorgezulage
Inhalt
  • Altersvorsorgezulage erforderlichen Daten in der von der Kasse vorgeschriebenen Form zu machen, soweit die Kasse

§ 2 PfWirtMeistPrV

Gliederung der Meisterprüfung
Inhalt
  • sachgerechte Lösungsvorschläge zu machen. Der Prüfungsausschuß kann den Prü

§ 8c PflBeschauV 1989

Pflichten des Einführers
Inhalt
  • machen: 1.Bezeichnung und genaue Anschrift des genehmigten Kontrollorts, 2.Datum und Uhrzeit der

§ 6 ProMechG

Bestätigung des Verifizierungsberichts
Inhalt
  • ;berwachungsbericht richtige und vollständige Angaben zu machen. § 3 Abs. 4 Satz 6 und 7 gilt entsprechend

§ 12 RED-G

Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
Inhalt
  • Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung und Funktion im besonderen öffentlichen Interesse

§ 12 RTrAbwG

Anmeldung, Anmeldefrist
Inhalt
  • .bei Ansprüchen auf öffentliche Abgaben; 5.bei Ansprüchen aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen, die der Berechtigte im Besitz hat.

§ 53 RVG

Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
Inhalt
  • Rechtsanwalt kann einen Anspruch aus einer Vergütungsvereinbarung nur geltend machen, wenn das

§ 1 KrWaffKontrG

Begriffsbestimmung
Inhalt
  • oder Sachen zu verursachen und als Mittel der Gewaltanwendung bei bewaffneten Auseinandersetzungen