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§ 483 HGB
Gefährliches Gut
- Inhalt
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- ückbefördern oder, soweit erforderlich, vernichten oder unschädlich machen, ohne dem
§ 522 HGB
Einwendungen
- Inhalt
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- , kann auch der ausführende Verfrachter die Einwendungen nach Absatz 1 geltend machen
§ 84e IRG
Vorläufige Bewilligungsentscheidung
- Inhalt
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- ; 84d Nummer 1 bis 6 nicht geltend zu machen, begründet sie diese Entscheidung in dem Antrag
§ 354 InsO
Voraussetzungen des Partikularverfahrens
- Inhalt
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- Verfahren. Das besondere Interesse ist vom Antragsteller glaubhaft zu machen.(3) Für das
§ 41 JGG
Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer
- Inhalt
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- (1) Die Jugendkammer ist als erkennendes Gericht des ersten Rechtszuges zuständig in Sachen
§ 22 KapMuG 2012
Wirkung des Musterentscheids
- Inhalt
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- des Musterklägers verhindert worden sind, Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend zu machen
§ 2 ÖlmeldV
Inhalt der Meldepflicht
- Inhalt
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- machen: 1.Name und Anschrift des Meldepflichtigen, 2.die im vorangegangenen Kalenderjahr erhaltenen
§ 21a PKDBSa
Altersvorsorgezulage
- Inhalt
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- Altersvorsorgezulage erforderlichen Daten in der von der Kasse vorgeschriebenen Form zu machen, soweit die Kasse
§ 2 PfWirtMeistPrV
Gliederung der Meisterprüfung
- Inhalt
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- sachgerechte Lösungsvorschläge zu machen. Der Prüfungsausschuß kann den Prü
§ 8c PflBeschauV 1989
Pflichten des Einführers
- Inhalt
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- machen: 1.Bezeichnung und genaue Anschrift des genehmigten Kontrollorts, 2.Datum und Uhrzeit der
§ 6 ProMechG
Bestätigung des Verifizierungsberichts
- Inhalt
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- ;berwachungsbericht richtige und vollständige Angaben zu machen. § 3 Abs. 4 Satz 6 und 7 gilt entsprechend
§ 12 RED-G
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
- Inhalt
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- Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung und Funktion im besonderen öffentlichen Interesse
§ 12 RTrAbwG
Anmeldung, Anmeldefrist
- Inhalt
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- .bei Ansprüchen auf öffentliche Abgaben; 5.bei Ansprüchen aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen, die der Berechtigte im Besitz hat.
§ 53 RVG
Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
- Inhalt
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- Rechtsanwalt kann einen Anspruch aus einer Vergütungsvereinbarung nur geltend machen, wenn das
§ 1 KrWaffKontrG
Begriffsbestimmung
- Inhalt
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- oder Sachen zu verursachen und als Mittel der Gewaltanwendung bei bewaffneten Auseinandersetzungen