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§ 25 MarkenG

Ausschluß von Ansprüchen bei mangelnder Benutzung
Inhalt
  • ;§ 14 und 18 bis 19c nicht geltend machen, wenn die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor

Art 6 NATOTrStatVtrG

Inhalt
  • innerhalb einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an geltend zu machen, in dem der Geschä

§ 5.10 RheinSchPersV

Pflichten des Schiffsführers und des Sachkundigen
Inhalt
  • nach Anhang II § 15.13 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vertraut zu machen;b)für die

§ 13 SEAG

Gläubigerschutz
Inhalt
  • nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Sitzverlegung die Erfüllung ihrer

§ 46 SGB 12

Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung
Inhalt
  • Anfrage beraten und informiert. Liegt die Rente unter dem 27-fachen Betrag des geltenden aktuellen

§ 22 SGB 7

Sicherheitsbeauftragte
Inhalt
  • Versicherten aufmerksam zu machen.(3) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfü

§ 13 SGB 7

Sachschäden bei Hilfeleistungen
Inhalt
  • befindlichen Sachen entstanden sind, sowie die Aufwendungen zu ersetzen, die sie den Umständen

§ 35 SGB 9

Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
Inhalt
  • oder die Sicherung des Erfolges die besonderen Hilfen dieser Einrichtungen erforderlich machen. Die

§ 14 RheinLotsO

Inhalt
  • machen und ihm die etwa zu treffenden Maßnahmen zu empfehlen. 2. Der Lotse hat sich alsbald nach dem

§ 52a SGB 8

Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Inhalt
  • dem Jugendamt Mitteilung zu machen. Absatz 1 gilt entsprechend.(4) Das Standesamt hat die Geburt

§ 118 SachenRBerG

Entgelt
Inhalt
  • Entgelts (Rente) abhängig machen. Es kann ein Entgelt gefordert werden 1.bis zur Hälfte

§ 22 SchRegDV

Inhalt
  • ersichtlich zu machen, ob die Hauptschrift eine Urschrift, eine einfache oder beglaubigte Abschrift oder

§ 66 SchRegDV

Inhalt
  • erteilte Urkunde einzuziehen und unbrauchbar zu machen. An ihrer Stelle wird eine vollständige neue

§ 19 SchVG

Insolvenzverfahren
Inhalt
  • verpflichtet, die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen; dabei braucht

§ 3 SchuVAbdrV

Antrag
Inhalt
  • Antrag erforderlichen Angaben sind auf Verlangen glaubhaft zu machen.(2) Der Antrag muss die Angaben