Suche nach "aachen"

Ergebnisse 16939

Seite 271 von 1130

§ 86 BBauG

Gegenstand der Enteignung
Inhalt
  • bezeichneten Art gewähren. (2) Auf das Zubehör eines Grundstücks sowie auf Sachen, die nur zu

§ 18 BergArbWoFöG

Haftung des Treuhandvermögens
Inhalt
  • Zivilprozeßordnung Einwendungen geltend machen.(3) Für Verbindlichkeiten, die sich auf das

§ 35 BetrVGDV1WO

Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
Inhalt
  • Tags und der Zeit der öffentlichen Stimmauszählung in gleicher Weise bekannt zu machen wie

§ 1.13 BinSchStrO 2012

Schutz der Schifffahrtszeichen
Inhalt
  • benutzen, es zu beschädigen oder unbrauchbar zu machen.2.Hat ein Schiffsführer mit dem von ihm

§ 28 BRüG

Inhalt
  • zuständigen Landgerichts geltend zu machen. Sind die Ansprüche vor Inkrafttreten dieses

§ 16 BRüG

Inhalt
  • zugrunde zu legen. Maßgebend ist der Wiederbeschaffungswert am 1. April 1956; sind Sachen entzogen

§ 5 BWO 1985

Tätigkeit der Wahlausschüsse
Inhalt
  • Verhandlungen sind öffentlich bekannt zu machen.(4) Der Vorsitzende bestellt einen Schriftführer

§ 2 BVwAG

Inhalt
  • von Vereinigungen, die sich die Fürsorge für die Auswanderer zur Aufgabe machen, in allen

§ 78 BinSchPRG

Inhalt
  • (1) Werden das Schiff, der Treibstoff, die Ladung oder mehrere dieser Sachen zur Errettung aus

§ 61 BGSG 1994

Grenzübergangsstellen, Grenzerlaubnis
Inhalt
  • ;rfnis fest und machen sie durch Aushang an der Grenzübergangsstelle bekannt.(3) Die Bundespolizei

§ 14 BQFG

Sonstige Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit bei fehlenden Nachweisen
Inhalt
  • Antragstellerin oder der Antragsteller hat die Gründe glaubhaft zu machen, die einer Vorlage der

§ 16 BTGO 1980

Akteneinsicht und -abgabe
Inhalt
  • genehmigen.(4) Für Verschlußsachen gelten die Bestimmungen der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages (§ 17).

§ 31 BVerfGGO 2015

Inhalt
  • ausschließen. Dieser Beschluss ist aktenkundig zu machen.(3) Wenn ein Beschluss der Kammer nach

§ 31 BVerfGGO 1986

Inhalt
  • . Dieser Beschluß ist aktenkundig zu machen.(3) Wenn ein Beschluß der Kammer nach §

§ 10 BattG

Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
Inhalt
  • und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Wird die Fahrzeug