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Deutsche Biofonds AG, CLLB Rechtsanwälte berichten:

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 21.10.2015

WWW.CLLB-Versicherungsrecht.de: Erfolg für CLLB Rechtsanwälte - HUK Coburg zahlt Berufsunfähigkeitsrente an Studenten

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 16.10.2015
Inhalt
  • . Hierzu reicht es aber bereits aus, die notwendigen Tatsachen darzulegen und auf die sich hieraus

Internationaler Handelsvertrag

Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov vom 12.10.2015
Inhalt
  • schließen. Auch wird Person frei den  Vertragsinhalt  und seiner Bedingungen, das anwendbare Recht und
  • Zahl, das Sortiment, der Preis und die Lieferfrist sind.  Das anwendbare Recht -  Die
  • individuellen Charakter besitzt, dass die allgemeine Anwendbarkeit der irgendwelchen wesentlichen

Nordcapital Waldfonds 1: CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 07.10.2015
Inhalt
  • zu bezahlen. Nachdem der Fonds insgesamt nur eine recht kurze Laufzeit bis Ende 2020 hat, bestehen

1/6 gefährlicher Hund und das fehlende Sachverständigengutachten

martina heck vom 05.10.2015
Inhalt
  • biologisch-zoologischen Sinn wird allgemein das Ergebnis der geschlechtlichen Fortpflanzung zwischen Tieren
  • Antragsgegner zu Recht gerügte verwaltungsgerichtliche Auslegung der Beschwerde deshalb nicht zum
  • Zweck der Norm sprechen für dieses allgemeine Begriffsverständnis. Das Verwaltungsgericht führt zwar im

Persönlichkeitsrecht: LG Köln - Untersagung der Verbreitung von in sozialem Netzwerk getätigten Äußerungen über Beziehung eines Profisportlers

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 01.10.2015
Inhalt
  • Recht zur Privatheit hinsichtlich solcher Tatsachen berufen, die er selbst der Öffentlichkeit
  • Recht des Klägers am gesprochenen bzw. geschriebenen Wort als Ausprägung des allgemeinen
  • und suggestiv auf seine Beziehung angesprochen wird, antwortet er sehr allgemein, dass er glücklich
  • gegeben. Diese wurde bereits durch die Erstbegehung indiziert (Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort
  • der Sonne lag und am Pool entspannte, handelt es sich schließlich um allgemeine Beschreibungen

Konflikt? Konflikt!

Rechtsanwalt Gerfried Braune vom 24.09.2015
Inhalt
  • Frage ich Teilnehmer meiner Seminare, was ein Konflikt ist, so kommen meist recht allgemeine

BGH: Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.09.2015
Inhalt
  • Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-Verordnung) das deutsche Wettbewerbsrecht, weil nach
  • Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, die Beklagte habe mit den angegriffenen Äußerungen
  • Leistungen zu äußern. Zu Recht hat jedoch das Berufungsgericht angenommen, dass auch unter
  • ). Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht allerdings keine allgemeine Pflicht
  • zurückgewiesen.Von Rechts wegen.TatbestandDie Klägerin, die in Berlin ein Hotel betreibt, das unmittelbar über

Die Baustelle in der Nähe eines Geschäfts und die Mietminderung

martina heck vom 23.09.2015
Inhalt
  • haben sollten, steht den Beklagten schon aus diesem Grunde kein weiteres Recht zum Besitz an dem
  • für den Vertragsschluß entscheidenden Umstand informiert haben, daß das allgemein bekannte
  • aus den vorgelegten Fotographien ohne weiteres erkennbar und als Folge der allgemein bekannten
  • als auch zu beweisen. Die etwaige Kenntnis des Aufsichtsratsvorsitzenden der Klägerin allein reicht

Die Antragsfrist für die Erstattung von Kapitalertragsteuern sollte beachtet werden

martina heck vom 22.09.2015
Inhalt
  • Vergütungsgläubigers. Die Fristenregelung des § 50d Abs. 1 S. 7 und 8 EStG ist mit EU-Recht vereinbar. Die
  • eigene Steuer anzurechnen, vermag dies einen Verstoß gegen EU-Recht nicht zu begründen. Denn insoweit
  • ist damit nach nationalem Recht grundsätzlich in vollem Umfang entlastungsberechtigt. Eine EU
  • allgemeine Festsetzungsfrist nach §§ 169 ff. AO im Zeitpunkt der Beantragung der Wiedereinsetzung in
  • Kapitalerträge bzw. der Vergütungen seine Rechte aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens auch dann noch

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Harold Treysse vom 17.09.2015
Inhalt
  • Wie allgemein bekannt, soll das  besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) den Rechtsanwälten
  • das Postfach zur Zeit nicht aktiv (also versenden) nutzen wollen, reicht die Basiskarte aus. Nicht
  • Kollegen oder Mitarbeiter verschiedene Rechte vergeben kann. Die BRAK spricht von 30 verschiedenen

Streitigkeiten zwischen WEG und Nießbraucher

martina heck vom 15.09.2015
Inhalt
  • kann. Allerdings verneint das Berufungsgericht seine Zuständigkeit jedenfalls im Ergebnis mit Recht
  • Einräumung des Nießbrauchs nicht statt. Im rechtlichen Ausgangspunkt zu Recht geht das Landgericht
  • Ausnahmekonstellation zu Recht im Hinblick darauf offen gelassen hat, dass die Klägerin im zweiten Rechtszug
  • Verurteilung zur Unterlassung der Nutzung von Gemeinschaftsflächen gerichtet war, als allgemeine
  • zulässigerweise nur bei dem für allgemeine Zivilsachen zuständigen Berufungsgericht eingelegt werden

Eine private FH ist keine Schule im Sinne des Einkommensteuerrechts

martina heck vom 09.09.2015
Inhalt
  • Sonderausgabenabzug ab, da die P keine allgemein- bzw. berufsbildende Schule sei. Nach erfolglosem
  • Recht nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG zum Abzug zugelassen. Eine steuerliche

Freimaurerlogen sind nicht gemeinnützig

martina heck vom 07.09.2015
Inhalt
  • Finanzgericht Düsseldorf zur dem Ergebnis gelangt, dass der Beklagte zu Recht entschieden habe, dass
  • “ einzuwirken und ihre Grundsätze allgemein zur Anerkennung zu bringen sucht, ändert nichts daran, dass der
  • Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, wie dies § 54 Abs. 1 AO voraussetzt. Die

Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden als außergewöhnliche Belastungen?

martina heck vom 04.09.2015
Inhalt
  • Finanzgericht, so der Bundesfinanzhof, auf allgemein zugängliche Fachgutachten oder solche
  • Finanzgericht zu Recht zu dem Ergebnis gekommen war, bei der Liposuktion handele es sich um eine
  • Vorliegen außergewöhnlicher Belastungen zu Recht verneint, weil die Klägerin kein vor der Behandlung
  • allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Dies wird angenommen, wenn „die
  • auf allgemein zugängliche Fachgutachten oder solche Gutachten stützen, die in Verfahren vor anderen