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Deutsche Biofonds AG, CLLB Rechtsanwälte berichten:
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 21.10.2015

WWW.CLLB-Versicherungsrecht.de: Erfolg für CLLB Rechtsanwälte - HUK Coburg zahlt Berufsunfähigkeitsrente an Studenten
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 16.10.2015
- Inhalt
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- . Hierzu reicht es aber bereits aus, die notwendigen Tatsachen darzulegen und auf die sich hieraus

Internationaler Handelsvertrag
Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov vom 12.10.2015
- Inhalt
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- schließen. Auch wird Person frei den Vertragsinhalt und seiner Bedingungen, das anwendbare Recht und
- Zahl, das Sortiment, der Preis und die Lieferfrist sind. Das anwendbare Recht - Die
- individuellen Charakter besitzt, dass die allgemeine Anwendbarkeit der irgendwelchen wesentlichen

Nordcapital Waldfonds 1: CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 07.10.2015
- Inhalt
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- zu bezahlen. Nachdem der Fonds insgesamt nur eine recht kurze Laufzeit bis Ende 2020 hat, bestehen

1/6 gefährlicher Hund und das fehlende Sachverständigengutachten
martina heck vom 05.10.2015
- Inhalt
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- biologisch-zoologischen Sinn wird allgemein das Ergebnis der geschlechtlichen Fortpflanzung zwischen Tieren
- Antragsgegner zu Recht gerügte verwaltungsgerichtliche Auslegung der Beschwerde deshalb nicht zum
- Zweck der Norm sprechen für dieses allgemeine Begriffsverständnis. Das Verwaltungsgericht führt zwar im

Persönlichkeitsrecht: LG Köln - Untersagung der Verbreitung von in sozialem Netzwerk getätigten Äußerungen über Beziehung eines Profisportlers
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 01.10.2015
- Inhalt
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- Recht zur Privatheit hinsichtlich solcher Tatsachen berufen, die er selbst der Öffentlichkeit
- Recht des Klägers am gesprochenen bzw. geschriebenen Wort als Ausprägung des allgemeinen
- und suggestiv auf seine Beziehung angesprochen wird, antwortet er sehr allgemein, dass er glücklich
- gegeben. Diese wurde bereits durch die Erstbegehung indiziert (Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort
- der Sonne lag und am Pool entspannte, handelt es sich schließlich um allgemeine Beschreibungen

Konflikt? Konflikt!
Rechtsanwalt Gerfried Braune vom 24.09.2015
- Inhalt
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- Frage ich Teilnehmer meiner Seminare, was ein Konflikt ist, so kommen meist recht allgemeine

BGH: Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.09.2015
- Inhalt
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- Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-Verordnung) das deutsche Wettbewerbsrecht, weil nach
- Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, die Beklagte habe mit den angegriffenen Äußerungen
- Leistungen zu äußern. Zu Recht hat jedoch das Berufungsgericht angenommen, dass auch unter
- ). Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht allerdings keine allgemeine Pflicht
- zurückgewiesen.Von Rechts wegen.TatbestandDie Klägerin, die in Berlin ein Hotel betreibt, das unmittelbar über

Die Baustelle in der Nähe eines Geschäfts und die Mietminderung
martina heck vom 23.09.2015
- Inhalt
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- haben sollten, steht den Beklagten schon aus diesem Grunde kein weiteres Recht zum Besitz an dem
- für den Vertragsschluß entscheidenden Umstand informiert haben, daß das allgemein bekannte
- aus den vorgelegten Fotographien ohne weiteres erkennbar und als Folge der allgemein bekannten
- als auch zu beweisen. Die etwaige Kenntnis des Aufsichtsratsvorsitzenden der Klägerin allein reicht

Die Antragsfrist für die Erstattung von Kapitalertragsteuern sollte beachtet werden
martina heck vom 22.09.2015
- Inhalt
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- Vergütungsgläubigers. Die Fristenregelung des § 50d Abs. 1 S. 7 und 8 EStG ist mit EU-Recht vereinbar. Die
- eigene Steuer anzurechnen, vermag dies einen Verstoß gegen EU-Recht nicht zu begründen. Denn insoweit
- ist damit nach nationalem Recht grundsätzlich in vollem Umfang entlastungsberechtigt. Eine EU
- allgemeine Festsetzungsfrist nach §§ 169 ff. AO im Zeitpunkt der Beantragung der Wiedereinsetzung in
- Kapitalerträge bzw. der Vergütungen seine Rechte aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens auch dann noch

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
Harold Treysse vom 17.09.2015
- Inhalt
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- Wie allgemein bekannt, soll das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) den Rechtsanwälten
- das Postfach zur Zeit nicht aktiv (also versenden) nutzen wollen, reicht die Basiskarte aus. Nicht
- Kollegen oder Mitarbeiter verschiedene Rechte vergeben kann. Die BRAK spricht von 30 verschiedenen

Streitigkeiten zwischen WEG und Nießbraucher
martina heck vom 15.09.2015
- Inhalt
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- kann. Allerdings verneint das Berufungsgericht seine Zuständigkeit jedenfalls im Ergebnis mit Recht
- Einräumung des Nießbrauchs nicht statt. Im rechtlichen Ausgangspunkt zu Recht geht das Landgericht
- Ausnahmekonstellation zu Recht im Hinblick darauf offen gelassen hat, dass die Klägerin im zweiten Rechtszug
- Verurteilung zur Unterlassung der Nutzung von Gemeinschaftsflächen gerichtet war, als allgemeine
- zulässigerweise nur bei dem für allgemeine Zivilsachen zuständigen Berufungsgericht eingelegt werden

Eine private FH ist keine Schule im Sinne des Einkommensteuerrechts
martina heck vom 09.09.2015
- Inhalt
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- Sonderausgabenabzug ab, da die P keine allgemein- bzw. berufsbildende Schule sei. Nach erfolglosem
- Recht nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG zum Abzug zugelassen. Eine steuerliche

Freimaurerlogen sind nicht gemeinnützig
martina heck vom 07.09.2015
- Inhalt
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- Finanzgericht Düsseldorf zur dem Ergebnis gelangt, dass der Beklagte zu Recht entschieden habe, dass
- “ einzuwirken und ihre Grundsätze allgemein zur Anerkennung zu bringen sucht, ändert nichts daran, dass der
- Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, wie dies § 54 Abs. 1 AO voraussetzt. Die

Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden als außergewöhnliche Belastungen?
martina heck vom 04.09.2015
- Inhalt
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- Finanzgericht, so der Bundesfinanzhof, auf allgemein zugängliche Fachgutachten oder solche
- Finanzgericht zu Recht zu dem Ergebnis gekommen war, bei der Liposuktion handele es sich um eine
- Vorliegen außergewöhnlicher Belastungen zu Recht verneint, weil die Klägerin kein vor der Behandlung
- allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Dies wird angenommen, wenn „die
- auf allgemein zugängliche Fachgutachten oder solche Gutachten stützen, die in Verfahren vor anderen