Suche nach "aachen"
Ergebnisse 16939
Seite 268 von 1130
§ 67 AUG 2011
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat
- Inhalt
-
- geltend machen, so kann er die Aufhebung oder Änderung der Zulassung in einem besonderen
§ 158 AktG
Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung
- Inhalt
-
- Handelsgesetzbuchs sind, wenn sie von der Erleichterung nach § 275 Absatz 5 des Handelsgesetzbuchs Gebrauch machen.
§ 179a AktG
Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens
- Inhalt
-
- ;nglich ist. In der Hauptversammlung ist der Vertrag zugänglich zu machen. Der Vorstand hat ihn zu
§ 34 ArbnErfG
Einigungsvorschlag der Schiedsstelle
- Inhalt
-
- Einigungsvorschlag zu machen. Der Einigungsvorschlag ist zu begründen und von sämtlichen Mitgliedern
§ 37 ArbnErfG
Voraussetzungen für die Erhebung der Klage
- Inhalt
-
- haben, ohne geltend zu machen, daß die Schiedsstelle nicht angerufen worden ist.(4) Der
§ 215 AO 1977
Sicherstellung im Aufsichtsweg
- Inhalt
-
- , wenn die Sachen zunächst in einem Strafverfahren beschlagnahmt und dann der Finanzbehörde zur
§ 9 ASiG
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Inhalt
-
- Vorschlags mitzuteilen, den sie nach § 8 Abs. 3 dem Arbeitgeber machen. Sie haben den Betriebsrat
§ 16 AZRG
Datenübermittlung an Gerichte
- Inhalt
-
- Erforderlichkeit der Übermittlung ist von der ersuchenden Stelle aktenkundig zu machen.(3) Werden
§ 315 AktG
Sonderprüfung
- Inhalt
-
- § 142 Abs. 2 erreichen, wenn sie glaubhaft machen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor
§ 2 AntarktUmwSchProtAG
Begriffsbestimmungen, Gebote und Verbote
- Inhalt
-
- ;lle:bewegliche Sachen, auch flüssige und gasförmige, derer sich der Besitzer entledigen will
§ 84 AsylVfG 1992
Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung
- Inhalt
-
- Verfahren unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen, um seine Anerkennung als
§ 2 FSAV 2004
Beschaffenheit und Betriebstüchtigkeit der Flugsicherungsausrüstung
- Inhalt
-
- Bundesanzeiger und in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt machen.(2) Das Bundesministerium fü
§ 13 FStrPrivFinG
Übergangsregelung
- Inhalt
-
- ;rde hat den nach Satz 1 maßgeblichen Tag im Bundesanzeiger bekannt zu machen.(3) Das
§ 2 FischWiMeistPrV
Gliederung der Meisterprüfung
- Inhalt
-
- sachgerechte Lösungsvorschläge zu machen. Der Prüfungsausschuß kann den Prü
§ 56 FGO
- Inhalt
-
- zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Rechtshandlung nachzuholen. Ist dies