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§ 67 AUG 2011

Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat
Inhalt
  • geltend machen, so kann er die Aufhebung oder Änderung der Zulassung in einem besonderen

§ 158 AktG

Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung
Inhalt
  • Handelsgesetzbuchs sind, wenn sie von der Erleichterung nach § 275 Absatz 5 des Handelsgesetzbuchs Gebrauch machen.

§ 179a AktG

Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens
Inhalt
  • ;nglich ist. In der Hauptversammlung ist der Vertrag zugänglich zu machen. Der Vorstand hat ihn zu

§ 34 ArbnErfG

Einigungsvorschlag der Schiedsstelle
Inhalt
  • Einigungsvorschlag zu machen. Der Einigungsvorschlag ist zu begründen und von sämtlichen Mitgliedern

§ 37 ArbnErfG

Voraussetzungen für die Erhebung der Klage
Inhalt
  • haben, ohne geltend zu machen, daß die Schiedsstelle nicht angerufen worden ist.(4) Der

§ 215 AO 1977

Sicherstellung im Aufsichtsweg
Inhalt
  • , wenn die Sachen zunächst in einem Strafverfahren beschlagnahmt und dann der Finanzbehörde zur

§ 9 ASiG

Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Inhalt
  • Vorschlags mitzuteilen, den sie nach § 8 Abs. 3 dem Arbeitgeber machen. Sie haben den Betriebsrat

§ 16 AZRG

Datenübermittlung an Gerichte
Inhalt
  • Erforderlichkeit der Übermittlung ist von der ersuchenden Stelle aktenkundig zu machen.(3) Werden

§ 315 AktG

Sonderprüfung
Inhalt
  • § 142 Abs. 2 erreichen, wenn sie glaubhaft machen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor

§ 2 AntarktUmwSchProtAG

Begriffsbestimmungen, Gebote und Verbote
Inhalt
  • ;lle:bewegliche Sachen, auch flüssige und gasförmige, derer sich der Besitzer entledigen will

§ 84 AsylVfG 1992

Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung
Inhalt
  • Verfahren unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen, um seine Anerkennung als

§ 2 FSAV 2004

Beschaffenheit und Betriebstüchtigkeit der Flugsicherungsausrüstung
Inhalt
  • Bundesanzeiger und in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt machen.(2) Das Bundesministerium fü

§ 13 FStrPrivFinG

Übergangsregelung
Inhalt
  • ;rde hat den nach Satz 1 maßgeblichen Tag im Bundesanzeiger bekannt zu machen.(3) Das

§ 2 FischWiMeistPrV

Gliederung der Meisterprüfung
Inhalt
  • sachgerechte Lösungsvorschläge zu machen. Der Prüfungsausschuß kann den Prü

§ 56 FGO

Inhalt
  • zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Rechtshandlung nachzuholen. Ist dies