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Deutsche Frima gewinnt Plagiarus Preis

Rechtsanwalt Sylvio Schiller vom 13.02.2012

Don’t drink an drive

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 21.02.2012
Inhalt
  • und hatte mit seinem Fahrzeug die Mauer des angrenzenden Grundstücks durchbrochen. Grund für dieses
  • die von dem Berufungsgericht vorgenommene und gebotene Abwägung aller Umstände des konkreten Falls
  • nachfolgender Restschuldbefreiung zeitlich und der Höhe nach begrenzt werden. Die Trunkenheitsfahrt
  • Nr. 1 InsO herausgenommen. Der Vorsatz sei nur auf die Trunkenheitsfahrt an sich gerichtet, und nicht
  • , wenn nicht sogar mit bedingtem Vorsatz verursacht, also ein Unfall billigend in Kauf genommen worden – don’t drink and drive!

Schweigeminute gegen Rechtsextremismus: heute, 12 Uhr

Sebastian Dosch vom 23.02.2012
Inhalt
  • Gemeinsamer Aufruf der Bundesvereinigung der DeutschenArbeitgeberverbände und des Deutschen
  • Gewalttätern verübten Morde, Raubüberfälle und Anschläge erfüllen dieMenschen in Deutschland mit Abscheu und Entsetzen. Wir trauern um die [...]

Internet-Auto-Börsen und die CO2-Effizienzklasse (Abmahnung)

Sebastian Dosch vom 08.03.2012
Inhalt
  • Personenkraftwagen mit der Angabe der Motorisierung und/oder als bestimmtes Fahrzeugmodell in elektronischer Form anzubieten, ohne die CO2-Effizienzklasse [...]

Fitnessvertrag kündigen ist ab sofort einfacher. Der BGH machts möglich.

Sebastian Dosch vom 28.03.2012
Inhalt
  • Es ist zwar nur ein Versäumnisurteil, dennoch berücksichtigt es den gesamten Sach- und Streitstand
  • und kann somit als bindend gelten:Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.02.2012, Aktenzeichen XII

Dateienahme + Hashwert – mögliche Fehlerquellen?

Rechtsanwältin Frauke Andresen vom 04.05.2012
Inhalt
  • vorgelegten und durch Anti-Piracy-Unternehmen ermittelteten IP-Adressen sowie die Dateinahmen der
  • – eindeutig und beweissicher nachgewiesen werden kann. Allerdings enthalten die in den P2P-Netzwerken

Aldi-Kundin: "Ich hab doch nichts zu verbergen"

Sebastian Dosch vom 03.05.2012
Inhalt
  • und Skandälchen bringen immer mal wieder Schlagzeilen, doch diese versanden genauso schnell wieder
  • , wie sie kommen.In einer Vorlesung habe ich einmal einen einfachen und harmlosen Versuch gestartet: Ich richtete eine (zugegebenermaßen etwas [...]

Wow, eine Steuererstattung von 243,54 EUR!

Sebastian Dosch vom 23.05.2012

Droht Vodafone unberechtigt mit der Schufa?

Sebastian Dosch vom 13.06.2012

Onlinehändler in der Zwickmühle zwischen Verbrauchern und Unternehmern

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.12.2010
Inhalt
  • /schutzpakete-fuer-online-shops.   Auch wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben sollten können Sie sich an uns wenden und erhalten umgehend Beratung.
  • Widerrufsbelehrung „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ nicht irreführend und damit auch nicht
  • vielmehr unmissverständlich sei und nicht dazu führe, dass ein durchschnittlicher Verbraucher den
  • Verbraucherbegriff falsch verstehe und deswegen davon ausgehe, ihm stehe kein Widerrufsrecht zu.   Das
  • Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind“ rechts- und damit wettbewerbswidrig. Eine solche Einleitung

Ver“hotfix“ed nochmal – Mut oder Überschätzung

Rechtsanwalt Sylvio Schiller vom 14.12.2010

Frauen muss man nicht verstehen

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 23.02.2011
Inhalt
  • . Die Antwort lautet: Weil sie unter der Registernummer: 302010070818 beim Deutschen Patent und
  • Barth. Bereits am 3. Februar 2011 hatten wir darüber berichtet, dass sich der allseits bekannte und
  • MarkenG in Frage stellen. Hiernach dient eine Marke grds. dazu, Waren und/oder Dienstleistungen eines
  • Verbietungsrecht, indem er ihm gestattet, gegen eine zeitlich spätere Eintragung kollidierender Marken und
  • markenverletzenden Benutzungshandlungen vorzugehen und Dritte auf Unterlassung- und Schadensersatz in

Kino.to – Legal oder illegal?

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 23.02.2011
Inhalt
  • geschützter Inhalte abzuraten. Soweit Fragen hinsichtlich der Verfolgbarkeit und der bekannten Abmahnungen
  • bisher nicht möglich ist. Gleichwohl ändert sich hierdurch nichts an der juristischen Einschätzung und
  • der Zulässigkeit der Nutzung dieses Angebotes und es dürfte darüber hinaus nur eine Frage der Zeit
  • Regelmäßig erreichen uns Anfragen hinsichtlich der Plattform Kino.to, über welche man mittels