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§ 1311 BGB

Persönliche Erklärung
Inhalt
  • Die Eheschließenden müssen die Erklärungen nach § 1310 Abs. 1 persönlich

§ 30 BBankG

Urkundsbeamte
Inhalt
  • Urkundsbeamte bestellen. Sie müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen.

§ 1 BinSchPRG

Inhalt
  • ;ssen oder sonstigen Binnengewässern bestimmten und hierzu von ihm verwendeten Schiffes.

§ 77 BinSchPRG

Inhalt
  • Auf die Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck auf Flüssen und sonstigen

§ 1.03 BinSchUO2008Anh II

Schiffsattest
Inhalt
  • Fahrzeuge nach § 1.02 Nr. 1 und 2 müssen ein Schiffsattest besitzen, das von einer

§ 14.05 BinSchUO2008Anh II

Ersatz- und Leerbehälter
Inhalt
  • Ersatz- und Leerbehälter, die sich nicht in der Behälteranlage befinden, müssen au

§ 6.03 BinSchUO2008Anh III

Navigationsradaranlage
Inhalt
  • 1.Fahrzeuge mit eigener Triebkraft müssen mit einer Navigationsradaranlage nach Anhang II

§ 8.08 BinSchUO2008Anh X

Lenzeinrichtung
Inhalt
  • üssen zwei Lenzpumpen vorhanden sein. Die Mindestfördermenge der ersten Pumpe muss 120 l

§ 2 BOKraft 1975

Grundregel
Inhalt
  • ;ssen den besonderen Anforderungen genügen, die sich aus dem Vertrauen in eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung ergeben.

- BRGO 1966

*Ku Artikel 53 Satz 1 und 2 GG *KE
Inhalt
  • Verhandlungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen. Sie müssen jederzeit gehört werden.

§ 1 BWO 1985

Bundeswahlleiter
Inhalt
  • Anschriften ihrer Dienststellen mit Telekommunikationsanschlüssen öffentlich bekannt.

§ 2 BWO 1985

Landeswahlleiter
Inhalt
  • Dienststellen mit Telekommunikationsanschlüssen dem Bundeswahlleiter mit und macht sie öffentlich bekannt.

- BRGO 1966

*Ku Artikel 43 Abs. 2 GG *KE
Inhalt
  • Sitzungen des Bundestages und seiner Ausschüsse Zutritt. Sie müssen jederzeit gehört werden.

§ 17 BTGO 1980

Geheimschutzordnung
Inhalt
  • ßnahmen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt werden müssen.

§ 16 BefBedV

Ausschluß von Ersatzansprüchen
Inhalt
  • ähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen.