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OLG Köln: Keine Haftung für (unerkannt) fremde urheberrechtswidrige Inhalte in einem Frame auf der eigenen Website
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.12.2012
- Inhalt
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- Verfügung des Landgerichts vom 28.11.2011 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete
- Kirschkernhaufen, einem karierten Kissen und mehreren Kirschen bestehenden Collage angesehen werden
- Landgericht hat die begehrte einstweilige Verfügung am 28.11.2011 antragsgemäß erlassen und nach
- Berufung, mit der er sein erstinstanzliches Vorbringen ergänzt und vertieft. Den Einwand des
- Amazon zugänglich machenden Verkäufer (Herrn Z.) schon vorher abgemahnt und von diesem unter dem
LG Köln: Amazon-Händler haften für Urheberrechtsverletzungen an bereitgestellten Fotos
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.12.2012
- Inhalt
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- Sinne von § 97 Abs. 1 UrhG. Die Reichweite der jeweiligen Prüf- oder Verhaltenspflicht im Urheberrecht
- richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Funktionen und
- Aufgabenstellung des Störers und der Eigenverantwortlichkeit desjenigen, der die rechtswidrige
- ist willentlich und adäquat kausal eine Mitwirkung an einer möglichen Rechtsverletzung gegeben. Es
- Amazon und den dortigen Verkäufern zurücktreten. Vielmehr sind diese gehalten, ein System zu
BGH: Keine Haftung für minderjährige Kinder bei Filesharing
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.12.2012
- Inhalt
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- BGH Pressemitteilung Nr. 193/2012 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat
- Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind
- Klägerinnen stellten Strafanzeige gegen Unbekannt und teilten der Staatsanwaltschaft die IP-Adresse mit
- Tauschbörsenprogramme “Morpheus” und “Bearshare” installiert; das Symbol des Programms “Bearshare” war auf dem
- Klägerinnen die Beklagten durch einen Rechtsanwalt abmahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten
LG Düsseldorf: Zum Schadensersatz bei unberechtigter Bildnutzung (”Fotoklau”)
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.12.2012
- Inhalt
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- – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 947,50
- Urteil wird nach § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen. Entscheidungserhebliche Änderungen und
- abgesehen. B.I.Die Berufung des Klägers ist zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt
- , §§ 511, 517, 519 ZPO, und ordnungsgemäß begründet worden, § 520 ZPO. II.In der Sache hat die
- die MFM-Empfehlungen auf Befragungen von Bildagenturen, Fotografen und Bildjournalisten, mithin also
BGH: Die Übernahme einer 2-Sekunden-Rhythmussequenz verstößt gegen das Urheberrecht – Tonträger-Sampling
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.12.2012
- Titel
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- BGH: Die Übernahme einer 2-Sekunden-Rhythmussequenz verstößt gegen das Urheberrecht – Tonträger-Sampling
- Inhalt
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- BGH Pressemitteilung 210/2012: “Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des
- . Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Komponisten des Titels “Nur mir”, den die Beklagte zu 1 mit der
- ”) und dem Titel “Nur mir” in fortlaufender Wiederholung unterlegt, obwohl es ihnen möglich gewesen wäre
- Schadensersatzpflicht, Auskunftserteilung und Herausgabe der Tonträger zum Zwecke der Vernichtung in
- Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das
LG Berlin: Einstweilige Verfügung trotz Einstellung des abgemahnten Verhaltens
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.12.2012
- Inhalt
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- einstweiligen Verfügung und einer Hauptsacheentscheidung, dass sein Urheberrecht erneut verletzt wird, so
- . Der Verfahrenswert wird auf 48.000,00 EUR festgesetzt. Gründe Nach dem Stand der Darlegung und
- , ohne über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen. Der Antragsgegner ist Domaininhaber und Admin
- über das Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen
- hat daraufhin die Erledigung erklärt und auf den Widerspruch des Antragsgegner beantragt, die
LG Düsseldorf: Die Veröffentlichung von Nacktbildern ohne Befugnis begründet Anspruch auf Schmerzensgeld
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.12.2012
- Inhalt
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- nachstehend (in schwarz-weiß) eingeblendet, zu veröffentlichen und zu verbreiten: 3. an die Klägerin
- abgewiesen. 5. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 90% und der Klägerin zu 10% auferlegt. 6
- Schadenersatz-, Schmerzensgeld-, und Unterlassungsansprüche gegen die Beklagte wegen Veröffentlichung der
- Herausgabe aller von ihr angefertigten Bilder und Vervielfältigungen. Die Klägerin stand im Rahmen der
- dieser Veröffentlichung und Verbreitung des Nacktfotos ab und forderte diese erfolglos zur
BGH: Zum außerordentlichen Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.12.2012
- Inhalt
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- liegt jedoch nicht vor, wenn der Miet-rückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und die
- die Richter Dr. Achilles, Dr. Schneider und Dr. Bünger für Recht erkannt: Die Revision des Beklagten
- Jobcenter monatliche Leistungen von 302,81 € für Heizung und Unterkunft bewilligt, wovon das Jobcenter
- 252,81 € direkt an die Klägerin und 50 € monatlich auf ein vom Beklagten benanntes Konto überwies
- monatliche Vorschüsse von 50 € an die Klägerin gezahlt habe, und kündigte Zahlungen in dieser Höhe für
Mein Buchhändler hat recht - Die 500 von Matthew Quirk
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.12.2012
Update: Herr T., DER SPIEGEL, das LG Köln und der Streisand-Effekt
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.12.2012
- Titel
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- Update: Herr T., DER SPIEGEL, das LG Köln und der Streisand-Effekt
- Inhalt
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- Firma Manwin, welche Portale wie YouPorn, PornHub und MyDirtyHobby betreibt. Interesssant ist dabei
- unter anderem: “Die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Aufnahme in Ihrem Magazin erfolgte ohne
- und Weise reagiert und bekam dann wenig später eine einstweilige Verfügung auf den Tisch, welche das
- . 2 Juristen und 3 Rechtsansichten. Ganz unabhängig davon, ob es der Herr T. bis vor kurzen immer
- relativ gut gefunden hat, mit der seriösen Presse über den Erfolg seiner Firma und den Portalen zu
Schutt, Waetke Rechtsanwälte mahnen ab für bitComposer Entertainment AG
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.12.2012
- Inhalt
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- , sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 750,00 € für die Anwaltskosten und
- geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
- der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
- Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten
- mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden
Filesharing im deutschen Bundestag?!
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.12.2012
- Inhalt
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- durch ein BitTorrent-Portal und einen Analysedienst festgestellt wurde, dass sich Filesharer in
- einigen interessanten Firmen und Institutionen gefunden haben. So wurde festgestellt, dass Mitarbeiter
- namhafter und abmahnaktiver Filmstudios eigene und fremde urheberrechtlich geschützte Werke
- runtergeladen und anschließend im Share-Ordner behalten und somit Dritten zum Download angeboten haben
- Heimatschutz-Ministerium oder unter den Abgeordneten des Repräsentantenhauses. Und damit befinden sie sich in
Filesharing-Abmahnung bitComposer Entertainment AG durch Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte – Spiel “Galaxy on Fire 2″
Rechtsanwalt Stefan Loebisch vom 28.12.2012
- Inhalt
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- Aktuelle Abmahnung aus dem Urheberrecht: Hier liegt eine Filesharing-Abmahnung der bitComposer
Impressum: Weitere Angaben zur Kontaktaufnahme neben Email-Adresse notwendig?
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer vom 27.12.2012
- Inhalt
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- elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihm ermöglichen, einschließlich
- Telefonnummer einen schnellen, unmittelbaren und effizienten Kommunikationsweg zur Verfügung stelle. Aber
- urteilten die Richter, dass die Angabe der postalischen Erreichbarkeit und einer Email-Adresse allein
- zur Email-Adresse stellt danach jedoch eine zulässige und ausreichende Angabe zur Kontaktaufnahme
Öffnungszeiten während der Feiertage
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 24.12.2012
- Inhalt
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- können Sie uns vormittags erreichen. IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte wünschen frohe und besinnliche Festtage sowie ein erfolgreiches jahr 2013!
- Am 27. und 28.12.2012 stehen wir Ihnen zu den gewohnten Bürozeiten zur Verfügung; am 31.12.2012