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§ 38 GNotKG
Belastung mit Verbindlichkeiten
- Inhalt
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- Verbindlichkeiten eines Nachlasses, einer sonstigen Vermögensmasse und im Fall einer Beteiligung an
§ 85 GNotKG
Notarielle Verfahren
- Inhalt
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- Hauptabschnitt 1 des Kostenverzeichnisses) und die sonstigen notariellen Verfahren (Teil 2 Hauptabschnitt 3
§ 45 MarkenG
Berichtigung des Registers und von Veröffentlichungen
- Inhalt
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- sprachlichen Fehlern, Schreibfehlern oder sonstigen offensichtlichen Unrichtigkeiten geändert werden
§ 29 KäseV
Besondere Zubereitungen
- Inhalt
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- .Zubereitungen aus Frischkäse, die in Griechenland unter Verwendung von Öl und sonstigen
§ 14 KrWaffKontrGDV 2
Gestellungs-, Anmelde- und Vorführungspflicht
- Inhalt
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- gestellen.(2) Beim sonstigen Verbringen von Kriegswaffen in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet
§ 1 HRG
Anwendungsbereich
- Inhalt
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- Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und die sonstigen Einrichtungen des Bildungswesens
Art 2 GrÄndStVtr3 ND/NW
- Inhalt
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- Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder
§ 5 HRegGebV
Zurücknahme oder Zurückweisung in besonderen Fällen
- Inhalt
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- Wird die Anmeldung einer sonstigen späteren Eintragung, die mehrere Tatsachen zum Gegenstand
Art 6 IMFAbkG
- Inhalt
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- ür Wirtschaft und Energie herstellt.(2) Die sonstigen Erklärungsberechtigten im
§ 224 InsO
Rechte der Insolvenzgläubiger
- Inhalt
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- sie gesichert oder welchen sonstigen Regelungen sie unterworfen werden sollen.
§ 155 FlurbG
- Inhalt
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- Reichsumlegungsordnung sowie sonstiger nach Absatz 1 aufgehobener Vorschriften verwiesen ist, gilt dies als
§ 9 NatSGSORügenV
Einvernehmen
- Inhalt
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- Unterhaltung der Straßen, Wege, Gewässer und sonstiger öffentlicher Anlagen und Einrichtungen, 2
§ 2b PKDBSa
Begriffe
- Inhalt
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- sonstigen Versicherten gemäß § 8, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist
§ 243a SGB 6
Rente wegen Todes an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene
Ehegatten im Beitrittsgebiet
- Inhalt
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- Erziehungsrente bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen auch, wenn die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden ist.
§ 290a SGB 6
Erstattung durch den Träger der Versorgungslast im Beitrittsgebiet
- Inhalt
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- als durchgeführt gilt, pauschal vom Bund und sonstigen Trägern der Versorgungslast erstattet.