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Abmahnung „Der Hobbit – eine unerwartete Reise“

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 03.01.2013
Inhalt
  • Rechtsanwalt prüfen.   WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht
  • ? Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für
  • Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein
  • Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung deshalb bei, weil sie den Schuldner lebenslang bindet und
  • gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für

Stichtag 1. Januar 2013 – die neuen Regelungen

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 02.01.2013
Inhalt
  • Änderungen der Beitragshöhe für Renten- und Pflegeversicherung oder die Anhebung der Regelsätze der
  • . Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, Kapitalanlegerschutz) und Energiepolitik (z.B. Vorschriften zum Standby
  • und/oder Unternehmern zwingend zu beachten? Den Einzelnen dürfte sicherlich der angehobene
  • Der Gesetzgeber wird nicht müde, uns stets mit neuen Regelungen zu versorgen. Für Novellen oder
  • -Verbrauch von Elektrogeräten) weiter. Welche Neuerungen zum 1. Januar 2013 sind von uns als Bürgern

Die Abmahnkanzleien reagieren auf BGH-Entscheidung "Morpheus"

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.01.2013
Inhalt
  • werden könne und die Sache so einer “Gesamterledigung” zugeführt werden würde.Es wird deutlich
  • den Anschlussinhaber als Täter ermittelt“ und ein andere käme nicht in Betracht.Eventuell ändert „Morpheus“ dies ja. Man darf gespannt sein.

Private Videoüberwachung - Ist die zulässig?

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.01.2013
Inhalt
  •  trifft der § 6b.Bei Verstößen gegen § 6b BDSG können u.a. Unterlassungsansprüche geltend machen und

Ins Impressum gehört (auch) die Telefonnummer

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 02.01.2013
Inhalt
  • NR. 2 TMG eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen
  • eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation möglich sein müsse
  • . Durch die Angabe der E-Mail Adresse sei jedoch lediglich die elektronische und nicht die unmittelbare
  • Wirtschaftsrecht und insbesondere den Bereich der Neuen Medien spezialisierte Kanzlei und berät Online
  • Artikel weitergehende Fragen? Stellen Sie Ihre Fragen direkt und unverbindlich an den Autor dieses

TOP 7 aus 2012 des Blogs - Tönsbergrecht

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 01.01.2013
Inhalt
  • Köln und der ... 23.12.2012                                        Online-Erotikshops werden von der
  • Heine-Apotheke a... 16.11.2012                                      Streitschrift Urheberrecht

Die ersten Worte in 2013

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 01.01.2013
Inhalt
  • So schnell geht das. Gestern noch die letzten Worte in 2012 und schon kommen die ersten Worte in
  • 2013. Gleich verbunden mit Wünschen für das neue Jahr. Erst die für andere und dann für mich.Aber
  • zunächst wünsche ich allen Lesern, Mandanten, Kollegen und sonst wie sich angesprochenfühlenden: Ein
  • der Materie und mit den Erwiderungen auseinandersetzen.Das Gleiche wünsche ich mir von den Richtern
  • und Gerichten. Vor allem das AG München sollte sich nicht nur zum Steigbügelhalter der Kanzlei Waldorf

Die letzten Worte in 2012

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 31.12.2012
Inhalt
  • Liebe Leserinnen, Mandantinnen und Kolleginnen (selbstverständlich auch die Herren),ich möchte mich
  • für ein erfolgreiches, spannendes und ereignisreiches Jahr 2012 bedanken! Meine Arbeit hat mir  in
  • diesem Jahr wieder viel Spaß bereitet. Ich hoffe, dass auch die Leserinnen dieses Blogs und die
  • und sei es nur ein paar vergnügliche Minuten.In diesem Sinne freue ich mich auf ein ebenso
  • ereignisreiches und spannendes Jahr 2013 und wünsche Ihnen allen alles Gute, einen unfallfreien guten Rutsch

BGH: zur außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen erhöhten Nebenkostenvorauszahlungen

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 31.12.2012
Inhalt
  • Richter Dr. Frellesen, die Richterin Dr. Hessel und die Richter Dr. Achilles und Dr. Schneider beschlossen
  • Nebenkostenvorschuss vereinbart, der sich bis August 2009 auf monatlich 89 € zuzüglich 45 € für Heizung und
  • Warmwasser belief, so dass monatlich insgesamt 300 € zu zahlen waren und vom Beklagten die gesamte Mietzeit
  • über auch bezahlt wurden. Ab September 2009 erhöhte die Klägerin aufgrund einer zuvor erteilten und
  • Nebenkostenvorauszahlungen um weitere 5 €. Der Beklagte hielt die Erhöhungen für unberechtigt und zahlte sie trotz

OLG Hamm: Onlinehändler haftet für Markenrechtsverstoß der von ihm beauftragten Preissuchmaschine

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 31.12.2012
Inhalt
  • ent­fal­len wie die Wör­ter „zu be­nut­zen und/oder”. Die Be­klag­te trägt die Kos­ten der Be­ru­fung
  • ent­wi­ckelt und pro­du­ziert seit 1992 Elekt­ro­mo­bi­le und ver­treibt diese unter der seit dem 18.04.2000
  • Ge­sund­heits­we­sen. In ihrem Sor­ti­ment führt sie auch sog. Elekt­ro­mo­bi­le, Roll­stüh­le und Scoo­ter. Sie
  • „Ver­trag über die Teil­nah­me am T-N-Pro­gramm” mit der T Inc. und stell­te die­ser die ge­sam­ten Daten
  • und In­for­ma­tio­nen aus ihrem On­li­ne-Shop auto­ma­ti­siert zur Ver­fü­gung. Wegen der

BGH: Rechtsprechung zum Keyword-Advertising (Google AdWords) bestätigt und präzisiert

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 31.12.2012
Titel
  • BGH: Rechtsprechung zum Keyword-Advertising (Google AdWords) bestätigt und präzisiert
Inhalt
  • eines Dritten angezeigt wird, bestätigt und präzisiert.   Die Klägerin ist Inhaberin der
  • ausschließlichen Lizenz an der unter anderem für Pralinen und Schokolade eingetragenen deutschen Marke “MOST
  • hochwertige Konfiserie- und Schokoladenprodukte vertreibt. Die Beklagte unterhält unter den Internetadressen
  • “www.feinkost-geschenke.de” und “www.selection-exquisit.de” einen Onlineshop für Geschenke, Pralinen
  • und Schokolade. Sie schaltete im Januar 2007 bei der Suchmaschine Google eine Adwords-Anzeige für

BGH: Marken, deren beschreibender Inhalt sich nur durch mehrere gedankliche Schritte erschließt, besitzen Unterscheidungskraft

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 31.12.2012
Inhalt
  • anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert
  • Patent- und Markenamt die Eintragung der Wortmarke   Link economy   für verschiedene Waren und
  • Dienstleistungen der Klassen 16, 35 und 41 begehrt.   Die Markenstelle des Deutschen Patent- und
  • Markenamts hat die Anmeldung wegen eines Freihaltebedürfnisses für folgende Waren und Dienstleistungen
  • - und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate);   Klasse 35:Werbung, insbesondere Fernsehwerbung

OLG Karlsruhe: Vertragsstrafe auch dann, wenn Foto nur noch über direkte Eingabe der URL erreichbar ist

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 31.12.2012
Inhalt
  • und wie folgt neu gefasst:   1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.100 EUR nebst Zinsen
  • Verstoßes gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auf Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe und
  • Anl. K1 wiedergegebene und von ihm als Lichtbildner gefertigte Lichtbild („Brainstorming”) auf der
  • Fotografen, Bilder zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen und dadurch ihre Bekanntheit
  • zu steigern. Die Nutzer sind berechtigt, die Bilder herunterzuladen und zu nutzen. Dafür müssen sich

BGH: Für die werbliche Vereinnahmung eines Prominenten ohne dessen Zustimmung ist eine Lizenzgebühr zu entrichten

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 31.12.2012
Inhalt
  • :   St.-Tropez – Als legendärer Playboy und weltberühmter Fotograf hat er ein Auge für die schönen Seiten
  • Heimathafen nicht fehlen. Entspannt sitzt der Millionär im Schatten, mit Polo-Shirt und Lesebrille
  • Kläger hat darin eine unzulässige werbliche Vereinnahmung seiner Person gesehen und die Beklagte auf
  • Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen. Die Beklagte ist dem entgegengetreten. Das
  • ). Auf die Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts abgeändert und

LG Hamburg: Zum Urheberrechtsschutz für Interviewfragen

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.12.2012
Inhalt
  • der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben
  • Anlage ersichtlichen Fragen- und Antwortenkatalog im Internet öffentlich zugänglich zu machen, soweit
  • er die Fragen 1 bis 21 enthält; wie geschehen unter den URL www.f… und www.l… und/oder in sonstiger
  • bestimmungsgemäß Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet und damit auch aus Hamburg ansprechen
  • unlizenzierte Nutzung der streitgegenständlichen Interviewfragen zu unterlassen, dargelegt und glaubhaft