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Filesharing-Abmahnungen: Waldorf Frommer für Concorde Filmverleih GmbH "Warm Bodies"

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 04.03.2013
Inhalt
  • 956,00 € für die Anwaltskosten (506,00 €)  und den Schadensersatz (450,00 €) gefordert.Der
  • wichtigste Rat:Handeln Sie nicht überstürzt: Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht und
  • klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Kanzlei Waldorf Frommer Kontakt
  • Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die
  • Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten

LiebLinks: Die Zensuren des Tages

Sebastian Dosch vom 28.02.2013

LG Hamburg zu Facebook Fangate: I Like!

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 14.02.2013
Inhalt
  • die Bereiche des Urheberrechts, Markenrechts und Wettbewerbsrechts spezialisiert ist und Agenturen
  • Facebook gehört zum Bestandteil der Unternehmenskommunikation und ist mittlerweile sowohl bei
  • gemacht hätte und eine gewisse Wertschätzung bestehen würde. Tatsächlich habe bei dem Teilnehmer
  • jedoch nur ein Interesse an der Teilnahme des Gewinnspiels und damit an dem Gewinn bestanden. Das
  • Landgericht Hamburg wies den geltend gemachten Anspruch durch das benannte und praxisnahe Urteil ab. Dabei

Abmahnung Filesharing: The Sessions – Wenn Worte

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 07.02.2013
Inhalt
  • WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte
  • Klärung für begangene Rechtsverstöße im Urheberrecht herbeizuführen. Derzeit erreichen uns regelmäßig
  • legitimes und gesetzlich in § 97a Abs. 1 S. 1 UrhG vorgesehenes Mittel ist, eine außergerichtliche
  • durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders nachteilige
  • können. Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in

Abmahnung Filesharing: Lucretia – Rache einer Herzogin

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 10.02.2013
Inhalt
  • Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von
  • bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene
  • - und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich
  • - und Verpflichtungserklärung deshalb bei, weil sie den Schuldner lebenslang bindet und nicht einer
  • Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit zumindest teilweise

Abmahnung Filesharing: Las Bandidas

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 09.02.2013
Inhalt
  • Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl
  • Klärung für begangene Rechtsverstöße im Urheberrecht herbeizuführen. Derzeit erreichen uns regelmäßig
  • legitimes und gesetzlich in § 97a Abs. 1 S. 1 UrhG vorgesehenes Mittel ist, eine außergerichtliche
  • ? Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für
  • Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein

Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner für GSDR GmbH (Fard – Invictus)

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.01.2012
Inhalt
  • ; Partner befindet sich nicht auf dem aktuellen Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur
  • . Es werden nur die für ihre Ansicht positiven Entscheidungen und Kommentierungen angegeben.Für die
  • vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen
  • Vergleichsbetrages.Zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung des Vergleichsangebots wird eine Frist von 10
  • Tagen gesetzt.Betroffene sollten die vorbereitete Unterlassungserklärung anwaltlich prüfen und

‎OLG Hamm zum 14-tägigen Widerrufsfrist bei eBay

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 03.02.2012
Inhalt
  •   31.01.2011 um 17:42 Uhr abgegeben und war der Meinung, da er die Widerrufsbelehrung nicht
  • gekommen und damit tatsächlich mehr als der vom Gesetzgeber in der Regel vorgesehene Zeitraum von
  • das OLG aus, dass es dem Unternehmer faktisch nicht möglich und auch unzumutbar sei die
  • Tag, aber diese Frist beginnt dann erst zu laufen wenn alle Beteiligten bekannt sind und die faktische Möglichkeit besteht.

Sommerferien!? - nicht für die Abmahnkanzleien

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 16.07.2012
Inhalt
  • ? - Nein, denn das kleine Volk der Abmahnanwaelte wehrt sich gegen die Sommerlust und schreibt und

Wenn klagen wie kochen klingt

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.11.2012
Inhalt
  • -verfuegung-und-dann-die-nullnummer-wirdSelten bin ich bzw. meine Texte so gut verarbeitet worden.

Bewertung der BGH-Entscheidung zur Haftung der Eltern bei illegalem Filesharing

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.11.2012
Inhalt
  • entwickeltes 13-jähriges Kindes, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig
  • die Eltern  ein solches Verbot auch kontrollieren und sanktionieren. Dies war vor allem den oft
  • mussten, nicht zu wissen, was ihre Kinder im Internet machen und sie diese schon garnicht
  • kontrolliert haben.Hiervon scheint der BGH nun abzuweichen und eine Kontrollpflicht nur für den Fall annehmen
  • haben sollten.Dies ist vor allem für die oben benannten Eltern, welche das Internet und seine

Beleidigungen im Internet und § 53 Abs. 1 Ziffer 2 JustG NRW

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.11.2012
Inhalt
  • und dess facebook-Seite ging.Der zunächst anwaltlich nicht vertretene spätere Kläger hat den
  • Beklagten abgemahnt und zur Unterlassung von Äußerungen in den besagten Medien aufgefordert. Dieser war der
  • Beklagte nicht nachgekommen. Dazu muss gesagt werden, das Kläger und Beklagter sich seit Monaten
  • gegenseitig mit Abmahnungen, Anträgen auf einstweilige Verfügungen und Klagen zur Unterlassung der
  • und der Beklagte (anwaltlich vertreten) über mehrere Monate Schriftsätze bei Gericht eingereicht

Double Opt In nach dem Urteil des OLG München: BVDW für BGH-Urteil

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vom 23.11.2012

OLG München: Double-Opt-In-Mail stellt SPAM dar!

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 23.11.2012
Inhalt
  • gebeten wird, eine unzumutbare Belästigung und damit SPAM dar. Etwas anderes gelte nur, wenn eine
  • die Darlegungs- und Beweislast trage. Ohne die Einwilligung sei die Bestätigungs-E-Mail als
  • Unternehmen bei der Planung und Durchführung von Marketingkampagnen, in dem wir alle relevanten
  • rechtlichen Risiken beurteilen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Unternehmen im Rahmen der
  • Durchsetzung oder Abwehr von wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Ansprüchen sowie den damit