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Filesharing-Abmahnungen: Waldorf Frommer für Concorde Filmverleih GmbH "Warm Bodies"
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 04.03.2013
- Inhalt
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- 956,00 € für die Anwaltskosten (506,00 €) und den Schadensersatz (450,00 €) gefordert.Der
- wichtigste Rat:Handeln Sie nicht überstürzt: Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht und
- klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Kanzlei Waldorf Frommer Kontakt
- Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die
- Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten
Grenzüberschreitender Onine-Handel: Müssen ausländische Webseiten dem deutschen Recht entsprechen?
Rechtsanwalt Marcus Dury vom 28.02.2013
LiebLinks: Die Zensuren des Tages
Sebastian Dosch vom 28.02.2013
LG Hamburg zu Facebook Fangate: I Like!
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 14.02.2013
- Inhalt
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- die Bereiche des Urheberrechts, Markenrechts und Wettbewerbsrechts spezialisiert ist und Agenturen
- Facebook gehört zum Bestandteil der Unternehmenskommunikation und ist mittlerweile sowohl bei
- gemacht hätte und eine gewisse Wertschätzung bestehen würde. Tatsächlich habe bei dem Teilnehmer
- jedoch nur ein Interesse an der Teilnahme des Gewinnspiels und damit an dem Gewinn bestanden. Das
- Landgericht Hamburg wies den geltend gemachten Anspruch durch das benannte und praxisnahe Urteil ab. Dabei
Abmahnung Filesharing: The Sessions – Wenn Worte
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 07.02.2013
- Inhalt
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- WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte
- Klärung für begangene Rechtsverstöße im Urheberrecht herbeizuführen. Derzeit erreichen uns regelmäßig
- legitimes und gesetzlich in § 97a Abs. 1 S. 1 UrhG vorgesehenes Mittel ist, eine außergerichtliche
- durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders nachteilige
- können. Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in
Abmahnung Filesharing: Lucretia – Rache einer Herzogin
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 10.02.2013
- Inhalt
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- Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von
- bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene
- - und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich
- - und Verpflichtungserklärung deshalb bei, weil sie den Schuldner lebenslang bindet und nicht einer
- Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit zumindest teilweise
Abmahnung Filesharing: Las Bandidas
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 09.02.2013
- Inhalt
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- Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl
- Klärung für begangene Rechtsverstöße im Urheberrecht herbeizuführen. Derzeit erreichen uns regelmäßig
- legitimes und gesetzlich in § 97a Abs. 1 S. 1 UrhG vorgesehenes Mittel ist, eine außergerichtliche
- ? Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für
- Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein
Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner für GSDR GmbH (Fard – Invictus)
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.01.2012
- Inhalt
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- ; Partner befindet sich nicht auf dem aktuellen Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur
- . Es werden nur die für ihre Ansicht positiven Entscheidungen und Kommentierungen angegeben.Für die
- vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen
- Vergleichsbetrages.Zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung des Vergleichsangebots wird eine Frist von 10
- Tagen gesetzt.Betroffene sollten die vorbereitete Unterlassungserklärung anwaltlich prüfen und
OLG Hamm zum 14-tägigen Widerrufsfrist bei eBay
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 03.02.2012
- Inhalt
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- 31.01.2011 um 17:42 Uhr abgegeben und war der Meinung, da er die Widerrufsbelehrung nicht
- gekommen und damit tatsächlich mehr als der vom Gesetzgeber in der Regel vorgesehene Zeitraum von
- das OLG aus, dass es dem Unternehmer faktisch nicht möglich und auch unzumutbar sei die
- Tag, aber diese Frist beginnt dann erst zu laufen wenn alle Beteiligten bekannt sind und die faktische Möglichkeit besteht.
Sommerferien!? - nicht für die Abmahnkanzleien
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 16.07.2012
- Inhalt
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- ? - Nein, denn das kleine Volk der Abmahnanwaelte wehrt sich gegen die Sommerlust und schreibt und
Wenn klagen wie kochen klingt
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.11.2012
- Inhalt
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- -verfuegung-und-dann-die-nullnummer-wirdSelten bin ich bzw. meine Texte so gut verarbeitet worden.
Bewertung der BGH-Entscheidung zur Haftung der Eltern bei illegalem Filesharing
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.11.2012
- Inhalt
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- entwickeltes 13-jähriges Kindes, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig
- die Eltern ein solches Verbot auch kontrollieren und sanktionieren. Dies war vor allem den oft
- mussten, nicht zu wissen, was ihre Kinder im Internet machen und sie diese schon garnicht
- kontrolliert haben.Hiervon scheint der BGH nun abzuweichen und eine Kontrollpflicht nur für den Fall annehmen
- haben sollten.Dies ist vor allem für die oben benannten Eltern, welche das Internet und seine
Beleidigungen im Internet und § 53 Abs. 1 Ziffer 2 JustG NRW
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.11.2012
- Inhalt
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- und dess facebook-Seite ging.Der zunächst anwaltlich nicht vertretene spätere Kläger hat den
- Beklagten abgemahnt und zur Unterlassung von Äußerungen in den besagten Medien aufgefordert. Dieser war der
- Beklagte nicht nachgekommen. Dazu muss gesagt werden, das Kläger und Beklagter sich seit Monaten
- gegenseitig mit Abmahnungen, Anträgen auf einstweilige Verfügungen und Klagen zur Unterlassung der
- und der Beklagte (anwaltlich vertreten) über mehrere Monate Schriftsätze bei Gericht eingereicht
Double Opt In nach dem Urteil des OLG München: BVDW für BGH-Urteil
Rechtsanwalt Stefan Loebisch vom 23.11.2012
OLG München: Double-Opt-In-Mail stellt SPAM dar!
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 23.11.2012
- Inhalt
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- gebeten wird, eine unzumutbare Belästigung und damit SPAM dar. Etwas anderes gelte nur, wenn eine
- die Darlegungs- und Beweislast trage. Ohne die Einwilligung sei die Bestätigungs-E-Mail als
- Unternehmen bei der Planung und Durchführung von Marketingkampagnen, in dem wir alle relevanten
- rechtlichen Risiken beurteilen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Unternehmen im Rahmen der
- Durchsetzung oder Abwehr von wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Ansprüchen sowie den damit