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Mietkaution und Abzug „Neu für Alt“
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 11.01.2013
- Titel
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- Mietkaution und Abzug „Neu für Alt“
- Inhalt
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- Nicht selten ist nach dem Auszug eines Mieters die Kautionsrückzahlung ein heißes Eisen. Ob und in
- BGB und die Vorteilsausgleichung. Vorsicht ist also schon dann geboten, wenn die Reparatur die
- Geschädigten zumutbar ist und nicht gegen allgemeine rechtliche Wertungen verstößt. War der mitvermietete
- Marktpreis der Sache ist und einen gerechten Abzug „neu für alt“ vornimmt. Dann ist er grundsätzlich
- Alterung, weshalb die Vorteilsausgleichung nicht zum Zuge komme. WK LEGAL berät und vertritt sowohl
LG Bamberg und die Möglichkeit innerhalb von 60 Minuten zu reagieren
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.01.2013
- Titel
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- LG Bamberg und die Möglichkeit innerhalb von 60 Minuten zu reagieren
- Inhalt
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- Angaben gemäß § 5 Abs.1 Nr. 2 TMG eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
- elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation möglich sein müssen. Durch die
- Angabe der E-Mail Adresse sei jedoch lediglich die elektronische und nicht die unmittelbare Kommunikation
- Email-Adresse stelle nach Ansicht der Bamberger Richter eine zulässige und ausreichende Angabe zur
- . Und ob dies auch an Sonn- und Feiertagen gelten soll. Nicht geklärt ist die Frage, wie die Reaktion
Gewerbeauskunft-Zentrale: Mahnschreiben sind wettbewerbswidrig
Sebastian Dosch vom 11.01.2013
- Inhalt
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- Amtsgericht Düsseldorf hat schon gegen die Macher der Gewerbeauskunft-Zentrale entschieden. Ebenso das Landgericht und das Oberlandesgericht.Jetzt [...]
Fahndung 2.0: StPO passt nicht ins digitale Zeitalter
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.01.2013
- Inhalt
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- aktuellen Aufsatz „Möglichkeiten und Grenzen neuerer strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen“, in
- welchem er sich sehr intensiv mit polizeilichen Ermittlungen im Umfeld der IT und TK und deren
- durchaus lesenswerte und sehr ausführliche Zusammenfassung findet sich auch bei
- (hierzu habe ich hier schon etwas geschrieben), und Ortungsdaten von Geräten mit GPS abfangen.Hierfür
- Eingriffsmaßnahme der technischen Entwicklung hinterherhinken und den Herausforderungen entsprechend
Vorschaubilder, Abmahnungen und Webkataloge
Sebastian Dosch vom 10.01.2013
- Titel
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- Vorschaubilder, Abmahnungen und Webkataloge
- Inhalt
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- . In diesem Katalog konnte jedermann seine Homepage eintragen, und diese wurde dann verlinkt und mit
- einem automatisch erstellten kleinen Vorschaubild dargestellt. Das ist eigentlich alltäglich und gibt es im Internet unzählige Male.Das Problem [...]
LG Frankfurt: Wettbewerbsverstoß durch Verwendung der Begriffe "Premium Rechtsanwälte" und "Premium Fachanwälte" in einem Anwaltssuchportal
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.01.2013
- Titel
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- LG Frankfurt: Wettbewerbsverstoß durch Verwendung der Begriffe "Premium Rechtsanwälte" und "Premium Fachanwälte" in einem Anwaltssuchportal
Das AG Minden zur Unwirksamkeit von versteckten Verlängerungsklauseln in Online-AGB
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.01.2013
- Inhalt
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- Auch im kleinen beschaulichen Ostwestfalen-Lippe wird Recht gesprochen. Und das sogar im exotischen
- Kunde die streitgegenständliche Klausel bei Bestellung und Vereinbarung einer Basislaufzeit nicht
- einsehen konnte, da sie sich unterhalb der Fußnoten-Anmerkungen und noch unterhalb des Buttons “zurück
- nicht rechnen. Der Beklagte wählt die Basis-Anzeige mit der Angabe der Laufzeit 1 Monat und drückt auf
- muss bei dieser Bildgestaltung nicht damit rechnen, dass sich unterhalb der Fußnoten-Anmerkungen und
Das AG Minden zur Unwirksamkeit von versteckten Verlängerungsklausel in Online-AGB
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.01.2013
- Inhalt
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- Auch im kleinen beschaulichen Ostwestfalen-Lippe wird Recht gesprochen. Und das sogar im exotischen
- Kunde die streitgegenständliche Klausel bei Bestellung und Vereinbarung einer Basislaufzeit nicht
- einsehen konnte, da sie sich unterhalb der Fußnoten-Anmerkungen und noch unterhalb des Buttons “zurück
- nicht rechnen. Der Beklagte wählt die Basis-Anzeige mit der Angabe der Laufzeit 1 Monat und drückt auf
- muss bei dieser Bildgestaltung nicht damit rechnen, dass sich unterhalb der Fußnoten-Anmerkungen und
Unterschreiben Sie noch, oder paraphieren Sie schon?
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 10.01.2013
- Inhalt
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- und stellt nach der Rechtsprechung des BGH keine formgültige Unterschrift dar. Zweifel an der
- formgültiger Unterschrift nicht den Anforderungen des Schriftformerfordernisses entsprach und damit die
- Befristung unwirksam war. Zur Vermeidung von rechtlichen Problemen und Nachteilen sollte man in den Fällen
- , in denen es zur Wirksamkeit der Erklärung auf die Unterschrift ankommt, sorgfältig und lesbar
Buchtipp: BLACKOUT - Morgen ist es zu spät von Marc Elsberg
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 09.01.2013
- Inhalt
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- Freitag Abend, Rushhour. Plötzlich Dunkelheit. Chaos bricht aus. Ein Stromausfall legt nach und
- nach die komplette Stromversorgung in Europa lahm. Die politischen Führungen und die Stromversorger
- italienische Informatiker Piero Manzano vermutet einen Hackerangriff und versucht, zu den Behörden
- wie gnadenlos. Unterdessen liegt Europa im Dunkeln, und die Menschen stehen vor ihrer größten
LG Frankfurt: Zur prozessualen Wahrheitspflicht in Filesharing-Verfahren
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 09.01.2013
- Inhalt
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- Subprovider ein und mahnte den Vater als dem tatsächlichen Anschlussinhaber ab.Der Rechteinhaber
- verlangte daraufhin unter anderem die Kosten für die erste Abmahnung und verklagte den Vater
Cloud Computing in der Praxis: Interview mit RA Stefan Loebisch
Rechtsanwalt Stefan Loebisch vom 09.01.2013
- Inhalt
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- Niederbayerischen Wirtschaft, der Kammerzeitschrift der IHK Niederbayern, gibt RA Stefan Loebisch erste Tipps und Empfehlungen, [...]
Der Vertragsschluss im Internet durch Bestätigungs-Email
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer vom 09.01.2013
Aber, aber, ABA Medien
Sebastian Dosch vom 09.01.2013
- Inhalt
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- -branchenauskunft.de), mit dem vor allen Dingen kleine und mittlere Gewerbetreibende an- und in die
LG Düsseldorf: MFM-Empfehlungen nicht bei Bilderklau auf eBay durch Privatperson
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 09.01.2013
- Inhalt
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- “ zeigen und welche die Beklagte im Rahmen einer eBay-Versteigerung verwendet hat. Der Kläger hat gegen die
- (Lizenzschaden) in Höhe von 3.500,00 € und eine Nebenforderung (Abmahnkosten) in Höhe von 1.196,43 €ausgehend
- % angenommen. Zudem hat es eine Verdopplung der Lizenzgebühr abgelehnt und den Streitwert auf 14.240,00
- € heruntergesetzt und die Abmahnkosten nur in der sich hieraus ergebenden Höhe zugesprochen
- Schadenshöhe, d. h. bei der Ermittlung der angemessenen und üblichen Vergütung, vorliegend nicht auf die xxx