Suche nach "urheberrecht und medienrecht"

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Spaß beim Umgang mit der GWE

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 17.01.2013
Inhalt
  • jedem Fall freuen wir uns auf die weitere Berichterstattung über diesen Fall und dürfen dem
  • Kollegen Mirko Möller auf diesem Wege unseren Dank und Respekt bzgl. des kreativen Umgangs mit der GWE GmbH aussprechen. Wir haben uns sehr amüsiert.
  • Daten aus, unterschrieb das „Formular“ und sandte es an die GWE. Die GWE veröffentlichte daraufhin
  • müsse, bevor man einen Vertrag annehme und aus diesem Grunde die Verträge mit der GWE GmbH

Neuer Versuch der Abzocke mit Branchenbucheinträgen durch Moritz UG

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 17.01.2013
Inhalt
  • empfehlen, das behördlich aussehende Formular nicht ungeprüft zu unterschreiben und an den Medienverlag
  • Geschäftsbedingungen dann, wenn sie von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht und dieser mit ihr
  • /01, NJW 2002, 3627 unter II). Auch der ungewöhnliche äußere Zuschnitt einer Klausel und ihre
  • Unterbringung an unerwarteter Stelle können die Bestimmung zu einer ungewöhnlichen und damit

Filesharing-Abmahnungen: Immer nur Textbausteine

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 17.01.2013

Kanzlei Schroeder + Social Eye Player

Rechtsanwältin Frauke Andresen vom 16.01.2013
Inhalt
  • Social Eye Player eher gering. Und das ist wohl auch Sinn und Zweck der Sache – jedenfalls zeigt
  • bereits die Abmahnung und auch der weitere Schriftwechsel, dass es sich bei dem vergleichsweise

Abmahnung Filesharing: Amna – Tell me why

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 16.01.2013
Inhalt
  • Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von
  • dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders
  • Unterlassungserklärung abhalten können. Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und
  • - und Verpflichtungserklärung deshalb bei, weil sie den Schuldner lebenslang bindet und nicht einer
  • Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit zumindest teilweise

Abmahnung Filesharing: Happy New Year

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 16.01.2013
Inhalt
  • Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und
  • Klärung für begangene Rechtsverstöße im Urheberrecht herbeizuführen. Derzeit erreichen uns regelmäßig
  • legitimes und gesetzlich in § 97a Abs. 1 S. 1 UrhG vorgesehenes Mittel ist, eine außergerichtliche
  • übersandte und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Auch sind etwaige Hinweise
  • anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu

Gilt das Grundgesetz auch bei der Herforder Polizei?

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 16.01.2013
Inhalt
  • und Leiter der Leiter der Direktion Verkehr der Herforder Kreispolizeibehörde Herr Björn Brocks
  • Urteile zitiert und bewertet. Raser sind keine Kavaliere und eine Gefährdung für andere.Bedenklich
  • Konstellationen ein, ich welche sich Polizeibeamtinnen und -beamte begeben könnten bei welchen ein
  • Polizisten Menschen aus der Bevölkerung sind, mit Sympathien und Antipathien wie alle anderen
  • auch.Und dass das so ist, ist auch gut so.Aber da kommt der Herr Leiter bestimmt auch noch hinter und wenn es ihm die Dienstvorgesetzen erklären müssen.

Telekom: Keine Leistung, kein Geld!

Sebastian Dosch vom 16.01.2013
Inhalt
  • Wie oft das wohl in Deutschland vorkommt?Ein Mann will eine Telefon-/Internetleitung und beauftragt
  • legen, sondern auch noch die Haustürklingel demoliert. Auch nach einigem Hin und Her funktioniert der Anschluss nicht, so dass der Mann die [...]

Unterlassungsanspruch trotz Rechtsmissbrauch. Jedenfalls im Urheberrecht.

Sebastian Dosch vom 16.01.2013
Titel
  • Unterlassungsanspruch trotz Rechtsmissbrauch. Jedenfalls im Urheberrecht.
Inhalt
  • Abmahnung ist nicht gleich Abmahnung und Urheberrecht ist nicht gleich Wettbewerbsrecht. Sagt der

Bielefelder Polizei braucht nur ein Jahr

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 16.01.2013
Inhalt
  • nicht wieder aktiv werden können "sei der Auftritt neu programmiert worden und enthalte keine
  • den Straftaten und Unfallzahlen, Blitzertermine der Region, Präventionshinweise, Einzelheiten zu
  • Wachen und zur Organisation u.a.m. "Ok, interaktiv soll es nicht sein, also keine Kommunikation mit
  • geklärt.1.) Bielefeld gibt es wirklich. Und damit auch die Polizei und diese sogar wieder online.Nämlich
  • Auftritt jetzt nicht.3.) So richtig Gedanken über die Möglichkeiten und Unwägbarkeiten der Fahndung 2.0 scheint man sich nicht gemacht zu haben.

Anwälte bei Gericht von Urteil überrascht

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.01.2013
Inhalt
  • es ist Winter und da kann man schon überrascht sein, dass Schnee fällt und auch noch liegen
  • gesprochen werden müsste die Rechtsanwälte überraschen und sie völlig unvorbereitet treffen.

Mahntätigkeit der GWE GmbH wettbewerbswidrig

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 15.01.2013
Inhalt
  • , Inkassounternehmen, wie der Deutschen Direkt Inkasso (DDI) und Rechtsanwälten. Derzeit ist für die
  • Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) gewandt und beim Landgericht Düsseldorf Klage wegen Irreführung
  • und Inkassoschreiben so gewonnene „Kunden“ zu Zahlungen zu bewegen, eine unlautere geschäftliche
  • -Zentrale, Inkassounternehmen und beauftragten Rechtsanwälten betrifft, so lassen sich hieraus doch auch für
  • die vertragliche Beziehung zwischen Kunden und GWE GmbH Rückschlüsse ziehen. Betroffenen ist also

OLG Hamm: Pflicht zur Angabe der im HR stehenden Geschäftsadresse auf Werbeprospekten

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 14.01.2013
Inhalt
  • gleichzeitige Angabe der Identität und Anschrift des Unternehmens (§ 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG) sowie Zahlung
  • -Adresse und Telefonnummer aufgeführt. Ein Hinweis auf den im Handelsregister eingetragenen Namen „I
  • -Die Profi Baumärkte GmbH & Co KG“ und die Adresse der Verwaltung der Beklagten, an der kein
  • Handel mit Waren aller Art betrieben, der Deutsche Holz- und Bautenschutzverband e.V., zwei
  • Fachgeschäfte für Teppiche und Orientteppiche, ein Metallbauunternehmen, drei Hersteller und Vertreiber von

OLG Hamm: Pflichtangaben auf Werbeprospekten

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 14.01.2013
Inhalt
  • werben, a. ohne gleichzeitig die Identität (vollständige Firmierung inklusiver Rechtsformzusatz) und
  • . Ein vollständiger Hinweis auf die Antragsgegnerin und ihre Anschrift bzw. im Falle der rechtlich
  • selbständigen Filialen auf Identität und Anschriften dieser, erfolgte in der Werbung nicht. Es wurden
  • lehnte der Antragsteller ab mit Hinweis darauf, dass die Vertragsstrafe zu gering bemessen sei und
  • das Unterlassungsversprechen dahin zu ergänzen sei, nicht ohne Angabe der Identität und Anschrift