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Güterichter kommen in Fahrt

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 31.01.2013
Inhalt
  • Mit dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen
  • . Der Güterichter ist nicht entscheidungsbefugt und frei in der Wahl der Methoden zur
  • , und wir begrüßen das ausdrücklich. Denn nichts ist enervierender, als langwierige, teure und im
  • Ergebnis oft für alle Beteiligten unbefriedigende und insbesondere nicht befriedende Gerichtsverfahren
  • werden sollten. Denn dann ist das Potenzial zur Zeit- und Kostenersparnis und zur Schadensbegrenzung

Der Gesetzesentwurf ist da: Korrektur des §97a UrhG ggf. ohne Auswirkung auf die Praxis

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.01.2013
Inhalt
  • , das Problem der Massenabmahnungen in den Griff zu bekommen und wieder den Schutz der Urheberrechte in
  • . Wir berichteten bereits aufgrund eines Artikels der Süddeutschen Zeitung und hatten aufgrund der
  • ist, um einen interessengerechten Ausgleich zwischen Rechteinhabern und Filesharern zu schaffen
  • interessengerechten Ausgleich zwischen dem Rechteinhaber und dem Verletzer herzustellen
  • . Kommentierungen, wie man sie teilweise im Internet findet gehen an der Sache vorbei und sollten daher

Rechtsrisiko modifizierte Unterlassenserklärung – Anmerkungen zum Beschluss des LG Hamburg 11.01.2013 (AZ: 308 O 442/12)

Jean Gutschalk vom 30.01.2013
Inhalt
  • Regel auf den Computern der Teilnehmer oder anderen Servern und werden von dort aus verteilt. Ein
  • Muster: Unter Androhung von weiteren kostenintensiven juristischen Schritten und hohen
  • worden und soll daher an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden. Grundsätzlich haftet der Abgemahnte
  • das Problem und gaben im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der
  • - ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an

Zukünftige Abmahnkosten beim Filesharing: Maximal EUR 155,30

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.01.2013
Inhalt
  • Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und
  • Gesetzeswortlaut und der Begründung legen.   Wir erinnern uns: §97a Abs. 2 UrhG   (2) Der Ersatz der
  • und der FDP eine Einigung über ein Gesetz erzielt worden sein, das Verbraucher vor Massenabmahnungen
  • beschränkt.   2. Höhere Bußgelder für Inkassounternehmen Werden einem Verbraucher untergeschoben und zahlt
  • detailliert angeben müssen, wie sich die geltend gemachte Forderung und die in Ansatz gebrachten

Einstweilige Verfügung und Kostenerstattung trotz abgegebener Unterlassungserklärung

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 29.01.2013
Titel
  • Einstweilige Verfügung und Kostenerstattung trotz abgegebener Unterlassungserklärung
Inhalt
  • des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät
  • beauftragen. Dies ist insbesondere in Spezialgebieten wie dem Urheberrecht der Fall. So … oder so ähnlich
  • Anschlussinhaberin gleichzeitig den Verstoß bestritten und trug vor, dass weder sie noch ihr Ehemann die
  • abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht beseitigt wurde und der Unterlassungsanspruch
  • finden. Die Entscheidung des Landgericht Hamburg, die sicherlich kritikfähig wäre und derzeit eine

LG Hamburg: Einstweilige Verfügung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 29.01.2013
Inhalt
  • eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall
  • über das Internet bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 2. Die
  • vorliegend gegeben: Musikaufnahmen in Filesharing-Systemen können und sollen gerade ohne jede lokale
  • entsprechenden “p”- und “c”-Vermerk, Anlage ASt. 8) glaubhaft gemacht, dass sie die ausschließlichen
  • 28.12.2012, Anlage Ast. 1) glaubhaft gemacht worden, dass am 27.4.2012 zwischen 18:40:38 Uhr und 19:33:51 Uhr

Mietminderung – aber richtig!

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 28.01.2013
Inhalt
  • Hausverwaltungen in sämtlichen Bereichen rund um das Thema Miet- und Immobilienrecht. Gerne stehen wir Ihnen
  • zwischen Mietern und Vermietern. Die Höhe der Mietminderung, die rechtzeitige Anzeige des Mangels
  • physische und psychische Beschwerden beim Betroffenen sein. Deswegen werden verständige Mieter und
  • Aufhebung der Gebrauchsmöglichkeit einerseits und die korrelierende (gerechte) Mietzahlungspflicht
  • Steinfurt, WuM 1983, 235) und lautes Feiern eines Rudervereins nur zu wenigen Prozent (LG Berlin, GE 2009

BGH: zur Eigenbedarfskündigung von GbR-Gesellschaftern

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 27.01.2013
Inhalt
  •   Leitsätze Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses und
  • Vermieterin der Wohnungen dieses Anwesens ist, unter Bildung von Wohnungseigentum und Eintragung der
  • Rechte und Pflichten ein. BGB § 573 Abs. 1 Nr. 2 Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann sich auf
  • Gesellschafter und deren Sohnes erklärt hat. Die Beklagte zu 1 und ihr Ehemann, der im Laufe des
  • . GdbR M. u.a.” (im Folgenden: GdbR M. ) bezeichnete Gesellschaft bürgerlichen Rechts das Anwesen und

Wowereit vs. “Dschungelmutti”: Round 1!

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 25.01.2013
Inhalt
  • gewesen wäre, und B: Merkel. Im Rahmen dieser Frage stellte eine Teilnehmerin dann Olivia Jones die
  • Gerüchte und ein Senatssprecher soll nun auf Anfrage bestätigt haben, dass der Politiker rechtliche
  • Schritte gegen Äußerungen im Dschungelcamp bzw. Olivia Jones und ihre Verbreitung prüfen lasse. Es
  • Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs.1 GG entwickelt und schützt den engeren persönlichen
  • , ob und wie er in der Öffentlichkeit dargestellt wird, so dass zu derlei Vorgängen in der Regel die

Und wieder springt eine Kanzlei auf den Abmahnzug: Scharnberg Hahn Bergmann Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 25.01.2013
Titel
  • Und wieder springt eine Kanzlei auf den Abmahnzug: Scharnberg Hahn Bergmann Rechtsanwälte
Inhalt
  • Vergleichsbetrages gefordert. Und bei diesem Vergleichsbetrag sind die Kollegen Scharnberg Hahn
  • gewohnte Einmalzahlung in Höhe von 290 € und als zweites den Betrag in Höhe von 350 €. Diesen dann
  • Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne
  • fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen
  • und die damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und

Teilzeitarbeit und Überstundenvergütung – Was ist zu beachten?

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 25.01.2013
Titel
  • Teilzeitarbeit und Überstundenvergütung – Was ist zu beachten?
Inhalt
  • Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) aus, so darf ein
  • seinerzeitige Kläger war Teilzeitarbeitnehmer und hatte zwar Überstunden erbracht, nicht aber die
  • übliche Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden überschritten. Das BAG befand diese Tarifnorm für wirksam und
  • Nr. 7 zu § 611 BGB Teilzeit) und führte sinngemäß wie folgt aus: Kein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 TzBfG
  • zustellen. Dies jedenfalls stelle einen sachlichen Grund dar und rechtfertige somit eine unterschiedliche

Sicherung der Barmietkaution vor der Insolvenz des Vermieters

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 24.01.2013
Inhalt
  • . Fischer, Grupp und die Richterin Möhring für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das
  • Sonderkonto ein. Im Juli 2008 wurde sie rechtskräftig verurteilt, das Grundstück zu räumen und an die GmbH
  • 2008 offenstehende Mieten in Höhe von insgesamt 515 € für die Monate April und Oktober 2008 an und
  • übergab das Grundstück am 5. November 2008 an die GmbH. Dabei waren sich der Kläger und die GmbH
  • über das Vermögen der Schuldnerin wurde am 18. Dezember 2008 eröffnet und der Kläger als

Keine abstrakte Verweisung in der Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 24.01.2013
Inhalt
  • vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Restkredit- und Ratenschutzversicherungen werden von den Banken
  • angeboten. Diese Versicherungen sind verhältnismäßig teuer und enthalten in den
  • Versicherungsbedingungen eine Vielzahl von Ausschlüssen und Karenzzeiten, sowie Obliegenheiten, deren Verletzung zum
  • überhaupt notwendig, und falls ja, ausreichend ist, oder ob nicht doch nur die Kreditkosten unnötig in
  • zu klären, was unternommen und unterlassen werden muss, um den Versicherungsschutz nicht zu