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Güterichter kommen in Fahrt
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 31.01.2013
- Inhalt
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- Mit dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen
- . Der Güterichter ist nicht entscheidungsbefugt und frei in der Wahl der Methoden zur
- , und wir begrüßen das ausdrücklich. Denn nichts ist enervierender, als langwierige, teure und im
- Ergebnis oft für alle Beteiligten unbefriedigende und insbesondere nicht befriedende Gerichtsverfahren
- werden sollten. Denn dann ist das Potenzial zur Zeit- und Kostenersparnis und zur Schadensbegrenzung
Der Gesetzesentwurf ist da: Korrektur des §97a UrhG ggf. ohne Auswirkung auf die Praxis
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.01.2013
- Inhalt
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- , das Problem der Massenabmahnungen in den Griff zu bekommen und wieder den Schutz der Urheberrechte in
- . Wir berichteten bereits aufgrund eines Artikels der Süddeutschen Zeitung und hatten aufgrund der
- ist, um einen interessengerechten Ausgleich zwischen Rechteinhabern und Filesharern zu schaffen
- interessengerechten Ausgleich zwischen dem Rechteinhaber und dem Verletzer herzustellen
- . Kommentierungen, wie man sie teilweise im Internet findet gehen an der Sache vorbei und sollten daher
Rechtsrisiko modifizierte Unterlassenserklärung – Anmerkungen zum Beschluss des LG Hamburg 11.01.2013 (AZ: 308 O 442/12)
Jean Gutschalk vom 30.01.2013
- Inhalt
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- Regel auf den Computern der Teilnehmer oder anderen Servern und werden von dort aus verteilt. Ein
- Muster: Unter Androhung von weiteren kostenintensiven juristischen Schritten und hohen
- worden und soll daher an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden. Grundsätzlich haftet der Abgemahnte
- das Problem und gaben im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der
- - ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an
Ebay-Verkäufer haften für Produktangaben - BGH Entscheidung vom 19.12.2012 (Az.: VIII ZR 96/12)
Rechtsanwalt Marcus Dury vom 30.01.2013
Zukünftige Abmahnkosten beim Filesharing: Maximal EUR 155,30
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.01.2013
- Inhalt
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- Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und
- Gesetzeswortlaut und der Begründung legen. Wir erinnern uns: §97a Abs. 2 UrhG (2) Der Ersatz der
- und der FDP eine Einigung über ein Gesetz erzielt worden sein, das Verbraucher vor Massenabmahnungen
- beschränkt. 2. Höhere Bußgelder für Inkassounternehmen Werden einem Verbraucher untergeschoben und zahlt
- detailliert angeben müssen, wie sich die geltend gemachte Forderung und die in Ansatz gebrachten
Neues Anti-Abzock-Gesetz: Bundesregierung legt Gesetzesentwurf zum Verbraucherschutz vor
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer vom 29.01.2013
Einstweilige Verfügung und Kostenerstattung trotz abgegebener Unterlassungserklärung
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 29.01.2013
- Titel
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- Einstweilige Verfügung und Kostenerstattung trotz abgegebener Unterlassungserklärung
- Inhalt
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- des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät
- beauftragen. Dies ist insbesondere in Spezialgebieten wie dem Urheberrecht der Fall. So … oder so ähnlich
- Anschlussinhaberin gleichzeitig den Verstoß bestritten und trug vor, dass weder sie noch ihr Ehemann die
- abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht beseitigt wurde und der Unterlassungsanspruch
- finden. Die Entscheidung des Landgericht Hamburg, die sicherlich kritikfähig wäre und derzeit eine
LG Hamburg: Einstweilige Verfügung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 29.01.2013
- Inhalt
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- eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall
- über das Internet bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 2. Die
- vorliegend gegeben: Musikaufnahmen in Filesharing-Systemen können und sollen gerade ohne jede lokale
- entsprechenden “p”- und “c”-Vermerk, Anlage ASt. 8) glaubhaft gemacht, dass sie die ausschließlichen
- 28.12.2012, Anlage Ast. 1) glaubhaft gemacht worden, dass am 27.4.2012 zwischen 18:40:38 Uhr und 19:33:51 Uhr
Mietminderung – aber richtig!
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 28.01.2013
- Inhalt
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- Hausverwaltungen in sämtlichen Bereichen rund um das Thema Miet- und Immobilienrecht. Gerne stehen wir Ihnen
- zwischen Mietern und Vermietern. Die Höhe der Mietminderung, die rechtzeitige Anzeige des Mangels
- physische und psychische Beschwerden beim Betroffenen sein. Deswegen werden verständige Mieter und
- Aufhebung der Gebrauchsmöglichkeit einerseits und die korrelierende (gerechte) Mietzahlungspflicht
- Steinfurt, WuM 1983, 235) und lautes Feiern eines Rudervereins nur zu wenigen Prozent (LG Berlin, GE 2009
BGH: zur Eigenbedarfskündigung von GbR-Gesellschaftern
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 27.01.2013
- Inhalt
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- Leitsätze Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses und
- Vermieterin der Wohnungen dieses Anwesens ist, unter Bildung von Wohnungseigentum und Eintragung der
- Rechte und Pflichten ein. BGB § 573 Abs. 1 Nr. 2 Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann sich auf
- Gesellschafter und deren Sohnes erklärt hat. Die Beklagte zu 1 und ihr Ehemann, der im Laufe des
- . GdbR M. u.a.” (im Folgenden: GdbR M. ) bezeichnete Gesellschaft bürgerlichen Rechts das Anwesen und
Wowereit vs. “Dschungelmutti”: Round 1!
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 25.01.2013
- Inhalt
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- gewesen wäre, und B: Merkel. Im Rahmen dieser Frage stellte eine Teilnehmerin dann Olivia Jones die
- Gerüchte und ein Senatssprecher soll nun auf Anfrage bestätigt haben, dass der Politiker rechtliche
- Schritte gegen Äußerungen im Dschungelcamp bzw. Olivia Jones und ihre Verbreitung prüfen lasse. Es
- Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs.1 GG entwickelt und schützt den engeren persönlichen
- , ob und wie er in der Öffentlichkeit dargestellt wird, so dass zu derlei Vorgängen in der Regel die
Und wieder springt eine Kanzlei auf den Abmahnzug: Scharnberg Hahn Bergmann Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 25.01.2013
- Titel
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- Und wieder springt eine Kanzlei auf den Abmahnzug: Scharnberg Hahn Bergmann Rechtsanwälte
- Inhalt
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- Vergleichsbetrages gefordert. Und bei diesem Vergleichsbetrag sind die Kollegen Scharnberg Hahn
- gewohnte Einmalzahlung in Höhe von 290 € und als zweites den Betrag in Höhe von 350 €. Diesen dann
- Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne
- fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen
- und die damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und
Teilzeitarbeit und Überstundenvergütung – Was ist zu beachten?
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 25.01.2013
- Titel
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- Teilzeitarbeit und Überstundenvergütung – Was ist zu beachten?
- Inhalt
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- Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) aus, so darf ein
- seinerzeitige Kläger war Teilzeitarbeitnehmer und hatte zwar Überstunden erbracht, nicht aber die
- übliche Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden überschritten. Das BAG befand diese Tarifnorm für wirksam und
- Nr. 7 zu § 611 BGB Teilzeit) und führte sinngemäß wie folgt aus: Kein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 TzBfG
- zustellen. Dies jedenfalls stelle einen sachlichen Grund dar und rechtfertige somit eine unterschiedliche
Sicherung der Barmietkaution vor der Insolvenz des Vermieters
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 24.01.2013
- Inhalt
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- . Fischer, Grupp und die Richterin Möhring für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das
- Sonderkonto ein. Im Juli 2008 wurde sie rechtskräftig verurteilt, das Grundstück zu räumen und an die GmbH
- 2008 offenstehende Mieten in Höhe von insgesamt 515 € für die Monate April und Oktober 2008 an und
- übergab das Grundstück am 5. November 2008 an die GmbH. Dabei waren sich der Kläger und die GmbH
- über das Vermögen der Schuldnerin wurde am 18. Dezember 2008 eröffnet und der Kläger als
Keine abstrakte Verweisung in der Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 24.01.2013
- Inhalt
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- vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Restkredit- und Ratenschutzversicherungen werden von den Banken
- angeboten. Diese Versicherungen sind verhältnismäßig teuer und enthalten in den
- Versicherungsbedingungen eine Vielzahl von Ausschlüssen und Karenzzeiten, sowie Obliegenheiten, deren Verletzung zum
- überhaupt notwendig, und falls ja, ausreichend ist, oder ob nicht doch nur die Kreditkosten unnötig in
- zu klären, was unternommen und unterlassen werden muss, um den Versicherungsschutz nicht zu