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Abmahnung Filesharing: Abenteuer Bahamas 3D – Mysteriöse Höhlen und Wracks

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 11.02.2013
Titel
  • Abmahnung Filesharing: Abenteuer Bahamas 3D – Mysteriöse Höhlen und Wracks
Inhalt
  • Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine
  • oder auch Filesharing) an dem Werk „Abenteuer Bahamas 3D – Mysteriöse Höhlen und Wracks“ ab. Dabei
  • ? Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für
  • Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein
  • der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung deshalb bei, weil sie den Schuldner lebenslang bindet

Filesharing beim FBI – Was ist denn da los?

Rechtsanwalt Andre Stämmler vom 10.02.2013
Inhalt
  • und geht deshalb hart gegen Filesharer vor. Umso überraschender ist es, dass offensichtlich [...]

Keine GEZ Gebühr für Strafgefangene

Rechtsanwalt Andre Stämmler vom 10.02.2013

EU Richtlinie – zukünftig keine kostenlose Rücksendung von Waren

Rechtsanwalt Andre Stämmler vom 10.02.2013
Inhalt
  • Bereits im Oktober 2011 wurde eine EU Richtlinie mit dem Zweck der Förderung und Stärkung des

Abmahnung Filesharing: Der Weihnachtshase

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 10.02.2013
Inhalt
  • Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in
  • Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders
  • Unterlassungserklärung abhalten können. Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und
  • weitergehende Nachteile enthalten können. Die besondere Bedeutung kommt der Unterlassungs- und
  • Verpflichtungserklärung deshalb bei, weil sie den Schuldner lebenslang bindet und nicht einer Verjährung

Abmahnung Filesharing: Lucretia – Rache einer Herzogin

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 10.02.2013
Inhalt
  • Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von
  • bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene
  • - und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich
  • - und Verpflichtungserklärung deshalb bei, weil sie den Schuldner lebenslang bindet und nicht einer
  • Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit zumindest teilweise

Facebook – Massenabmahnung kann zulässig sein (Impressumspflicht)

Rechtsanwalt Andre Stämmler vom 09.02.2013
Inhalt
  • Ein IT Unternehmen mahnt 180 Konkurrenten wegen eines Verstoßes gegen die Impressumspflicht ab und

Abmahnung Filesharing: Las Bandidas

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 09.02.2013
Inhalt
  • Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl
  • Klärung für begangene Rechtsverstöße im Urheberrecht herbeizuführen. Derzeit erreichen uns regelmäßig
  • legitimes und gesetzlich in § 97a Abs. 1 S. 1 UrhG vorgesehenes Mittel ist, eine außergerichtliche
  • ? Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für
  • Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein

Arbeitseinkommen und AlG II – wie viel ist pfändbar?

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 08.02.2013
Titel
  • Arbeitseinkommen und AlG II – wie viel ist pfändbar?
Inhalt
  • bei allen Fragen rund um die Berechnung des pfändbaren Einkommens in der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz.
  • mehrerer Arbeitseinkommen, Arbeitseinkommen und Rente, mehrerer Renten etc. Arbeitslosengeld II
  • Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden und in diesem Fall die Zusammenrechnung abgelehnt (Beschluss
  • Kindern und einem gemeinsamen Kind in einem gemeinsamen Haushalt und damit in einer
  • Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 2 und 3 SGB II. Bei der Berechnung des Bedarfs der Mitglieder der

Abmahnung Filesharing: Der Auftragskiller

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 08.02.2013
Inhalt
  • Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei
  • Klärung für begangene Rechtsverstöße im Urheberrecht herbeizuführen. Derzeit erreichen uns regelmäßig
  • legitimes und gesetzlich in § 97a Abs. 1 S. 1 UrhG vorgesehenes Mittel ist, eine außergerichtliche
  • Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Auch sind etwaige
  • anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung

Impressum auch auf Facebook Pflicht

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 08.02.2013
Inhalt
  • werden. WK LEGAL ist eine auf den Gewerblichen Rechtsschutz und das Medienrecht spezialisierte
  • oder telefonisch unter 030-692051750 an uns. Der Erstkontakt ist unverbindlich und kostenlos.
  • Beklagte dahingehend verurteilt, keine Facebook-Seite ohne Impressum anzubieten und der Klägerin die
  • vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten für die entsprechende Abmahnung zu ersetzen. Klägerin und
  • Beklagte betreiben beide ein IT-Systemhaus und stehen somit in einem Wettbewerbsverhältnis. Zum gleichen

“Alone in the Dark” Entscheidung – veröffentlicht

Rechtsanwalt Andre Stämmler vom 08.02.2013

Abmahnung Filesharing: The Sessions – Wenn Worte

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 07.02.2013
Inhalt
  • WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte
  • Klärung für begangene Rechtsverstöße im Urheberrecht herbeizuführen. Derzeit erreichen uns regelmäßig
  • legitimes und gesetzlich in § 97a Abs. 1 S. 1 UrhG vorgesehenes Mittel ist, eine außergerichtliche
  • durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders nachteilige
  • können. Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in

Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen: Und nun kommt es doch nicht. Noch nicht!

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 07.02.2013
Titel
  • Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen: Und nun kommt es doch nicht. Noch nicht!
Inhalt
  • Wir hatten in den vergangenen Tagen wiederholt (hier, hier und hier) über den Referentenentwurf des
  • könnte und das Gesetz in Kraft hätte treten können. Doch daraus wurde nichts, wie ein Sprecher des
  • zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalte und zu befürchten sei, dass die neue gesetzliche
  • Grund hierfür bestand darin, dass eine Ausnahmeregelung mit unbestimmten Rechtsbegriffen („Anzahl und
  • , welche dann in der Praxis keine Anwendung findet und die aktuelle Situation ungehindert fortgesetzt

Der Lohnanspruch ist verfallen. Nein doch nicht!

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 07.02.2013
Inhalt
  • .“ Unserer Ansicht nach ist die Klausel hingegen derart intransparent und missverständlich, dass sie
  • der Forderung) verknüpfe und die 8-Wochen-Frist zudem nicht der einschlägigen Rechtsprechung des
  • unbestimmt und intransparent, dass es auf eine Teilbarkeit (Voraussetzung der Anwendung des „blue
  • des Verwenders und damit des Beklagten. Wenngleich das LAG Berlin-Brandenburg bereits angekündigt
  • unfehlbar, aus diesem Grund bestehen Rechtsmittel wie Berufung und Revision, die es einem unter gesetzlich