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§ 107 BTGO 1980
Immunitätsangelegenheiten
- Inhalt
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- in Einzelfällen zu erarbeitenden Beschlußempfehlungen an den Bundestag zu machen.(3) Die
§ 50 BBauG
Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses
- Inhalt
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- (1) Der Umlegungsbeschluss ist in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.(2) Die
§ 59 BNotO
- Inhalt
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- Notariatsverwalters nur insoweit geltend machen, als diese pfändbar sind oder als sie einen Anspruch
§ 143 BBauG
Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk
- Inhalt
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- (1) Die Gemeinde hat die Sanierungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Sie kann auch orts
§ 18 BerRehaG
Vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung
- Inhalt
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- Absatzes 1 ist die Verfolgteneigenschaft oder die Verfolgung als Schüler glaubhaft zu machen
§ 82 BetrVG
Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
- Inhalt
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- Arbeitsablaufs zu machen.(2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und
§ 14 BetrVG
Wahlvorschriften
- Inhalt
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- wahlberechtigten Arbeitnehmer und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen.(4) Jeder
§ 56 BewG
Umlaufende Betriebsmittel
- Inhalt
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- ;ge für Unterbestand an Weinvorräten sind nicht zu machen.
§ 21 BioSt-NachV
Weitere Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
- Inhalt
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- -Minderungspotenzials für unterschiedliche Verwendungen im Bundesanzeiger bekannt machen.(2) Enth
§ 13 AuslWBEntschG
Kürzungsrecht des Ausstellers nach Leistung
- Inhalt
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- Abs. 2 AuslWBG) auch geltend machen, wenn er auf die Entschädigungsansprüche für
§ 4 BArchG
- Inhalt
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- kann auch von Erben des Betroffenen verlangt werden, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran geltend machen.
§ 112 BBergG
Verlust des Ersatzanspruchs
- Inhalt
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- ädigung dieser Anlagen und der daraus entstandenen Schäden an Personen oder Sachen
§ 633 BGB
Sach- und Rechtsmangel
- Inhalt
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- Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Werk keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können.
§ 553 BGB
Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
- Inhalt
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- ängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.(3
§ 3 BGBEG
Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit
- Inhalt
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- Unternehmer dem Verbraucher in geeigneter Weise unter Beachtung von § 4 Absatz 3 zugänglich zu machen.