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§ 107 BTGO 1980

Immunitätsangelegenheiten
Inhalt
  • in Einzelfällen zu erarbeitenden Beschlußempfehlungen an den Bundestag zu machen.(3) Die

§ 50 BBauG

Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses
Inhalt
  • (1) Der Umlegungsbeschluss ist in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.(2) Die

§ 59 BNotO

Inhalt
  • Notariatsverwalters nur insoweit geltend machen, als diese pfändbar sind oder als sie einen Anspruch

§ 143 BBauG

Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk
Inhalt
  • (1) Die Gemeinde hat die Sanierungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Sie kann auch orts

§ 18 BerRehaG

Vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung
Inhalt
  • Absatzes 1 ist die Verfolgteneigenschaft oder die Verfolgung als Schüler glaubhaft zu machen

§ 82 BetrVG

Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
Inhalt
  • Arbeitsablaufs zu machen.(2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und

§ 14 BetrVG

Wahlvorschriften
Inhalt
  • wahlberechtigten Arbeitnehmer und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen.(4) Jeder

§ 56 BewG

Umlaufende Betriebsmittel
Inhalt
  • ;ge für Unterbestand an Weinvorräten sind nicht zu machen.

§ 21 BioSt-NachV

Weitere Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
Inhalt
  • -Minderungspotenzials für unterschiedliche Verwendungen im Bundesanzeiger bekannt machen.(2) Enth

§ 13 AuslWBEntschG

Kürzungsrecht des Ausstellers nach Leistung
Inhalt
  • Abs. 2 AuslWBG) auch geltend machen, wenn er auf die Entschädigungsansprüche für

§ 4 BArchG

Inhalt
  • kann auch von Erben des Betroffenen verlangt werden, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran geltend machen.

§ 112 BBergG

Verlust des Ersatzanspruchs
Inhalt
  • ädigung dieser Anlagen und der daraus entstandenen Schäden an Personen oder Sachen

§ 633 BGB

Sach- und Rechtsmangel
Inhalt
  • Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Werk keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können.

§ 553 BGB

Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
Inhalt
  • ängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.(3

§ 3 BGBEG

Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit
Inhalt
  • Unternehmer dem Verbraucher in geeigneter Weise unter Beachtung von § 4 Absatz 3 zugänglich zu machen.