Suche nach "aachen"
Ergebnisse 16939
Seite 235 von 1130
§ 15 SamEnV
Aufzeichnungen über die Verwendung von Eizellen und Embryonen
- Inhalt
-
- Aufzeichnungen erstellt, hat dabei mindestens folgende Angaben zu machen: 1.die
§ 13 SchRegO
- Inhalt
-
- sowie die Maschinenleistung sind glaubhaft zu machen. Der Meßbrief (§ 11 Abs. 1 Nr. 5
§ 62 SchRegO
- Inhalt
-
- Einreichung anhalten.(3) In den Fällen des § 20 Abs. 1, 2, 4 ist das Schiffszertifikat oder der Schiffsbrief unbrauchbar zu machen.
§ 21 SchVG
Vollziehung von Beschlüssen
- Inhalt
-
- keinen Gebrauch machen, solange der zugrunde liegende Beschluss noch nicht vollzogen werden darf.
§ 136 StGB
Verstrickungsbruch; Siegelbruch
- Inhalt
-
- ist, um Sachen in Beschlag zu nehmen, dienstlich zu verschließen oder zu bezeichnen, oder wer
§ 13 SaatVerkG 1985
Handelssaatgut
- Inhalt
-
- ückzahl sowie die Empfänger des abgegebenen Saatgutes zu machen. Er hat die Aufzeichnungen
§ 122 SeeArbG
Anordnungsbefugnis der Schiffsoffiziere und der anderen Vorgesetzten
- Inhalt
-
- Besatzungsmitglieder als Vorgesetzte bestimmen. Die Bestimmung ist durch Aushang bekannt zu machen.(4) Der
§ 14 SpruchG
Bekanntmachung der Entscheidung
- Inhalt
-
- die Gründung anstrebenden Gesellschaft, und 6.der Nummer 6 durch die gesetzlichen Vertreter der Europäischen Genossenschaft bekannt zu machen.
§ 311 StGB
Freisetzen ionisierender Strahlen
- Inhalt
-
- , Leib oder Leben eines anderen Menschen, fremde Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen oder
§ 304 StGB
Gemeinschädliche Sachbeschädigung
- Inhalt
-
- Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmä
§ 5 VVG 2008
Abweichender Versicherungsschein
- Inhalt
-
- Versicherungsnehmer durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam zu machen.(3) Hat der
§ 158 VVG 2008
Gefahränderung
- Inhalt
-
- machen, wenn seit der Erhöhung fünf Jahre verstrichen sind. Hat der Versicherungsnehmer seine
§ 31 VersAusglG
Tod eines Ehegatten
- Inhalt
-
- Ehegatten auf Wertausgleich gegen die Erben geltend zu machen. Die Erben haben kein Recht auf
§ 43 VerschG
- Inhalt
-
- deren die Anzeige zu machen ist.(2) Diese Frist soll nicht weniger als sechs Wochen und, wenn nicht
§ 128a VwGO
- Inhalt
-
- Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen. Satz 1 gilt nicht, wenn der