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§ 9 VKFV
Sachkosten
- Inhalt
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- Investitionen für den Ersatz und die Neuanschaffung von beweglichen Sachen sowie Aufwendungen für die Instandhaltung und Instandsetzung.
§ 6 ZO-Zahnärzte
- Inhalt
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- (1) Die Zulassung eines Zahnarztes ist als solche im Zahnarztregister kenntlich zu machen.(2
§ 24 SchVG
Übergangsbestimmungen
- Inhalt
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- machen zu können. Für die Beschlussfassung gelten die Vorschriften dieses Gesetzes
§ 31c StVZO 2012
Überprüfung von Fahrzeuggewichten
- Inhalt
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- der für das Fahrzeug zugelassenen Achslasten und Gesamtgewichte nicht glaubhaft machen, so ist er
§ 23 UBGG
Mitteilungspflichten der Aktionäre und Gesellschafter bei
Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
- Inhalt
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- Abs. 2 Satz 1 oder 3 zu machen. § 7 Abs. 3 und § 21a Abs. 1 gelten entsprechend.(2) Die
§ 124 VVG 2008
Rechtskrafterstreckung
- Inhalt
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- § 115 Abs. 1 gegen den Versicherer geltend machen kann.
§ 12 SeeFischG
Internetseite
- Inhalt
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- Fernzugriff zugänglich zu machen. Nach Ablauf der in Satz 2 bezeichneten Frist sind die Daten unverzüglich zu löschen.
§ 104 StPO
Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit
- Inhalt
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- Herbergen oder Versammlungsorte bestrafter Personen, als Niederlagen von Sachen, die mittels Straftaten
§ 35 StVollzG
Urlaub, Ausgang und Ausführung aus wichtigem Anlaß
- Inhalt
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- tragen. Der Anspruch ist nicht geltend zu machen, wenn dies die Behandlung oder die Eingliederung behindern würde.
§ 10 StrRehaG
Ermittlung des Sachverhalts
- Inhalt
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- glaubhaft zu machen. § 11 Abs. 4 Satz 2 und 3 dieses Gesetzes sowie § 294 Abs. 1 der
§ 65 ViehSeuchG
- Inhalt
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- . Den Besitzern der so geschlachteten Tiere ist unverzüglich von der Schlachtung Mitteilung zu machen.
§ 59 StGB
Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt
- Inhalt
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- entbehrlich machen, und 3.die Verteidigung der Rechtsordnung die Verurteilung zu Strafe nicht gebietet. §
§ 47 StGB
Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen
- Inhalt
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- äßlich machen.(2) Droht das Gesetz keine Geldstrafe an und kommt eine Freiheitsstrafe von
§ 430 StPO
Beschränkung auf andere Rechtsfolgen
- Inhalt
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- Beschränkung ist aktenkundig zu machen.(3) Das Gericht kann die Beschränkung in jeder Lage