Suche nach "aachen"

Ergebnisse 16939

Seite 225 von 1130

§ 9 VKFV

Sachkosten
Inhalt
  • Investitionen für den Ersatz und die Neuanschaffung von beweglichen Sachen sowie Aufwendungen für die Instandhaltung und Instandsetzung.

§ 6 ZO-Zahnärzte

Inhalt
  • (1) Die Zulassung eines Zahnarztes ist als solche im Zahnarztregister kenntlich zu machen.(2

§ 24 SchVG

Übergangsbestimmungen
Inhalt
  • machen zu können. Für die Beschlussfassung gelten die Vorschriften dieses Gesetzes

§ 31c StVZO 2012

Überprüfung von Fahrzeuggewichten
Inhalt
  • der für das Fahrzeug zugelassenen Achslasten und Gesamtgewichte nicht glaubhaft machen, so ist er

§ 23 UBGG

Mitteilungspflichten der Aktionäre und Gesellschafter bei Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
Inhalt
  • Abs. 2 Satz 1 oder 3 zu machen. § 7 Abs. 3 und § 21a Abs. 1 gelten entsprechend.(2) Die

§ 124 VVG 2008

Rechtskrafterstreckung
Inhalt
  • § 115 Abs. 1 gegen den Versicherer geltend machen kann.

§ 6 ZESV

Berichterstatter
Inhalt
  • äge für Maßnahmen nach § 7 machen.

§ 12 SeeFischG

Internetseite
Inhalt
  • Fernzugriff zugänglich zu machen. Nach Ablauf der in Satz 2 bezeichneten Frist sind die Daten unverzüglich zu löschen.

§ 104 StPO

Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit
Inhalt
  • Herbergen oder Versammlungsorte bestrafter Personen, als Niederlagen von Sachen, die mittels Straftaten

§ 35 StVollzG

Urlaub, Ausgang und Ausführung aus wichtigem Anlaß
Inhalt
  • tragen. Der Anspruch ist nicht geltend zu machen, wenn dies die Behandlung oder die Eingliederung behindern würde.

§ 10 StrRehaG

Ermittlung des Sachverhalts
Inhalt
  • glaubhaft zu machen. § 11 Abs. 4 Satz 2 und 3 dieses Gesetzes sowie § 294 Abs. 1 der

§ 65 ViehSeuchG

Inhalt
  • . Den Besitzern der so geschlachteten Tiere ist unverzüglich von der Schlachtung Mitteilung zu machen.

§ 59 StGB

Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt
Inhalt
  • entbehrlich machen, und 3.die Verteidigung der Rechtsordnung die Verurteilung zu Strafe nicht gebietet. §

§ 47 StGB

Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen
Inhalt
  • äßlich machen.(2) Droht das Gesetz keine Geldstrafe an und kommt eine Freiheitsstrafe von

§ 430 StPO

Beschränkung auf andere Rechtsfolgen
Inhalt
  • Beschränkung ist aktenkundig zu machen.(3) Das Gericht kann die Beschränkung in jeder Lage