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§ 10 SKAGEG

Inhalt
  • getroffen sind, bleiben wirksam.(4) Dingliche Rechte an Grundstücken und sonstigen Sachen und

§ 32 SeeRVertO 1986

Zahlung der vom Antragsteller zu tragenden Kosten
Inhalt
  • Abs. 1 zu tragenden Kosten abhängig machen.(3) Kosten, die der Antragsteller nach § 31 Abs

§ 6 SprAuG

Wahlvorschriften
Inhalt
  • ;nnen die leitenden Angestellten Wahlvorschläge machen. Jeder Wahlvorschlag muß von mindestens

§ 145 StGB

Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
Inhalt
  • Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht, wird mit

§ 87f UrhG

Presseverleger
Inhalt
  • machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Ist das

§ 802a ZPO

Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
Inhalt
  • ;rperlicher Sachen zu betreiben,5.eine Vorpfändung (§ 845) durchzuführen; hierfür

§ 34 BeratungsG

Kostenübernahme
Inhalt
  • diese Kosten unmittelbar gegenüber dem Bund geltend machen.(3) Macht die Mutter nach der Geburt

§ 50 SchRG

Inhalt
  • § 31 genannten Sachen zu, wenn er Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung den Besitz

§ 116 SeeArbG

Sicherheitsbeauftragter
Inhalt
  • auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Besatzungsmitglieder aufmerksam zu machen.(3) Der

§ 10a SpielV

Inhalt
  • machen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben ermöglicht.(2) Dem

§ 14 UAG

Zulassungsregister
Inhalt
  • zugänglich zu machen.(2) Jeder ist nach Maßgabe des Umweltinformationsgesetzes berechtigt, das Zulassungsregister einzusehen.

§ 10 ZSHG

Zeugenschutz in justizförmigen Verfahren
Inhalt
  • Person nur über eine frühere Identität zu machen und unter Hinweis auf den

§ 17 WaffG 2002

Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler
Inhalt
  • anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch

§ 105 ZVG

Inhalt
  • , welche das angemeldete Recht noch glaubhaft zu machen haben.(3) Die Terminsbestimmung soll an die

§ 6 VBD

Organisation und Kosten
Inhalt
  • nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung Dokumente zugänglich zu machen.(3) Die Vorschriften