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§ 1 SparSichSaarGDV
- Inhalt
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- , Anstalten und Vermögensmassen, die am 19. Dezember 1958 nach ihrer Satzung oder sonstigen
- Witwen-, Waisen-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen und der sonstigen betrieblichen
§ 60 DWG
Baumaßnahmen
- Inhalt
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- ;berlassenen Grundstücken, Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen obliegen der Deutschen
- Welle unentgeltlich überlassenen Grundstücken, Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen
§ 11 EUObstGemüseDV 2014
Aufzeichnungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- Inhalt
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- für die Beihilfegewährung erheblichen sonstigen Belege bis zum Ablauf des siebten Jahres
- , Aufzeichnungen, Belege, Schriftstücke, Datenträger, Karten und sonstigen Unterlagen zur Einsicht
§ 12 EUObstGemüseDV 1 2015
Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- Inhalt
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- für die Beihilfegewährung erheblichen sonstigen Belege bis zum Ablauf des fünften
- , Belege, Schriftstücke, Datenträger, Karten und sonstigen Unterlagen zur Einsicht zur Verf
§ 112 BranntwMonG
Kosten
- Inhalt
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- Finanzbehörden und sonstigen Behörden können für eine besondere Inanspruchnahme oder
- ährung einer Monopol- oder Steuervergütung oder sonstigen Vergünstigung veranlaß
§ 8 GeflBeihV
Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- Inhalt
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- für die Beihilfegewährung erheblichen sonstigen Belege bis zum Ablauf des vierten Jahres
- ücher, Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen vorzulegen, Auskunft zu erteilen sowie die
§ 2 SubvG
Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen
- Inhalt
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- über die Subventionsvergabe sowie 3.den sonstigen Vergabevoraussetzungen für die
- Angaben oder aus sonstigen Umständen Zweifel, ob die beantragte oder in Anspruch genommene
§ 15 ViehSeuchG
- Inhalt
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- für die Feststellung der Tierseuche oder des sonstigen Krankheitszustandes erforderlichen Teile
- ;ber den Ausbruch oder Verdacht einer Tierseuche oder über den sonstigen Krankheitszustand
§ 27 StVollzG
Überwachung der Besuche
- Inhalt
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- sonstigen Unterlagen sowie für die bei dem Besuch eines Rechtsanwalts oder Notars zur Erledigung
- einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache übergebenden Schriftstücke und sonstigen
§ 6 TollwV 1991
- Inhalt
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- sonstigen Standort gilt vor der amtlichen Feststellung für seuchenverdächtige Haustiere
- oder zur unschädlichen Beseitigung aus dem Betrieb oder von dem sonstigen Standort verbracht
§ 29 RechZahlV
Zusätzliche Pflichtangaben
- Inhalt
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- unwesentlich sind, wobei die Beträge und ihre Art zu erläutern sind: a)„Sonstige
- Vermögensgegenstände“ Aktivposten 13,b)„Sonstige Verbindlichkeiten“
- ; Passivposten 4,c)„Sonstige betriebliche Aufwendungen“ Formblatt 2 Posten 10,d)„
- ;Sonstige betriebliche Erträge“ Formblatt 2 Posten 7,e)„Außerordentliche
§ 6 HdlStatG 2001
Erhebungsmerkmale
- Inhalt
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- der Tätigkeiten,bb)Handelsumsätze nach Produktarten,cc)sonstige betriebliche Erträge,dd
- )Aufwendungen für Dienstleistungen und sonstige betriebliche Aufwendungen,gg)Wert der Bestä
- Subventionen:aa)Umsätze nach Art der Tätigkeiten,bb)sonstige betriebliche Erträge,cc)Subventionen
- ür Dienstleistungen und sonstige betriebliche Aufwendungen,ff)Wert der Bestände an
§ 2 PAngV
Grundpreis
- Inhalt
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- ;ig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne
- auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile
- ;ßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise unverpackte Waren, die in deren
§ 12h RStruktFG
Kreditaufnahme zwischen Finanzierungsmechanismen der EU-Mitgliedstaaten
- Inhalt
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- entstehenden Verluste, Kosten oder sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß
- Finanzierungsmechanismus entstehenden Verluste, Kosten oder sonstigen Aufwendungen zu decken,2.die außerordentlichen
- dieselben sonstigen Bedingungen vorzusehen.(5) Der ausstehende Betrag eines Kredits an einen
§ 31 FZV 2011
Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
- Inhalt
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- sonstiges Abhandenkommen a)eines Fahrzeugs,b)eines gestempelten Kennzeichens oder roten
- Diebstahls oder des sonstigen Abhandenkommens sowie Hinweise darauf zu speichern, dass nach dem
- Jahren seit Fahndungsbeginn wieder zugeteilt werden darf. Bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen