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Art 3 LagerstGDV

(zum § 4)
Inhalt
  • Angaben über das Ergebnis des Pumpversuchs und über die Beschaffenheit des Wassers zu machen.

§ 4 KSchG

Anrufung des Arbeitsgerichts
Inhalt
  • Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus

§ 22m KredWG

Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters
Inhalt
  • zuständigen Registergericht mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. Die Ernennung und

§ 15 KonsVerCHEV

Verpflichtung zur Änderung der Abzugsteuer
Inhalt
  • den Vorschriften der Abgabenordnung (§ 37 Absatz 2 der Abgabenordnung) geltend machen.

§ 4 KrWaffKontrGDV 2

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beförderung innerhalb des Bundesgebietes
Inhalt
  • glaubhaft zu machen.(3) § 1 Abs. 2 gilt entsprechend.

§ 9 KultgSchG

Inhalt
  • Landesbehörde Mitteilung zu machen, die dem Beauftragten der Bundesregierung für

Anlage 5 LMKV

(zu § 9a) Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel, die Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalz enthalten
Inhalt
  • Verkehrsbezeichnung ist folgende Angabe zu machen: - Süßwaren: mindestens 100 mg/kg

§ 3 HAGDV 1

Vorsitzender
Inhalt
  • machen. Der Vorsitzende ist berechtigt, Erklärungen und Auskünfte, die dem Heimarbeitsausschu

§ 17 HeimsicherungsV

Aufzeichnungspflicht
Inhalt
  • ;fungsfähige Aufzeichnungen zu machen sowie Unterlagen und Belege zu sammeln. Aus den

§ 103 InsO

Wahlrecht des Insolvenzverwalters
Inhalt
  • Nichterfüllung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen. Fordert der andere Teil den

§ 7a KAGB

Bekanntmachung von sofort vollziehbaren Maßnahmen
Inhalt
  • und der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens bekannt zu machen.(2) Die Bundesanstalt sieht von einer

§ 91 HGB

Inhalt
  • Unternehmer zustehenden Rechte auf Sicherung des Beweises geltend machen. Eine Beschränkung dieser

§ 94 HGB

Inhalt
  • ßnote, so hat der Handelsmakler davon der anderen Partei unverzüglich Anzeige zu machen.

§ 21 HdlRegVfg

Umschreibung eines Registerblatts
Inhalt
  • bekannt zu machen.(3) Bestehen Zweifel über die Art oder den Umfang der Übertragung, so sind die Beteiligten vorher zu hören.

§ 1 HypKrlosErklG

Inhalt
  • der Hypothek geltend machen kann, infolge einer im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht