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Nun auch für Architektenhonorar: fällig ohne Abnahme!

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 29.01.2015
Inhalt
  • Entwurfsplanung ordnungsgemäß war, kam es nicht an. Richtig, denn ob die Leistung mangelhaft ist und der
  • . 11.12.2014 – 22 U 92/14) und das OLG Frankfurt (Urt. v. 29.9.2014 – 1 U 283/12) geurteilt, beide mit
  • Urteil noch darauf hin, dass es die alte, bis 2009 geltende HOAI angewandt habe und dass nach § 8 HOAI

Baumangel arglistig verschwiegen – keine Verjährung!

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 05.11.2014
Inhalt
  • Kennt der Bauunternehmer einen Baumangel und verschweigt er ihn arglistig, kann er sich nicht auf
  • , wenn 30 Brandschutzklappen bestellt sind, aber nur 18 eingebaut und 25 abgerechnet werden. Wenn der
  • herstellen und sich ihnen Baumängel geradezu aufdrängen, müssen sie den Auftraggeber hierüber

Widerrufsrecht jetzt auch bei Maklerverträgen

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 31.07.2014
Inhalt
  • auszuüben, müssen Sie uns [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail
  • bringt zahlreiche und teilweise wesentliche Änderungen des Verbraucherrechts mit sich und betrifft
  • nicht mehr nur Warenlieferungen und Dienstleistungen, auch Maklerverträge unterliegen nunmehr dem
  • . oder außerhalb von Geschäftsräumen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden
  • . Von KATRIN DITTERT und MATHIAS MÜNCH,Rechtsanwälte und Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht 1. Was

Innenarchitekt darf sich nicht Architekt nennen

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 18.07.2014
Inhalt
  • , handelt er ordnungswidrig und muss damit rechnen, dass seine Kunden die abgeschlossenen
  • mit der kompletten Bauplanung, Vergabe von Leistungen an Bauunternehmen und Bauüberwachung
  • (Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI) beauftragen und führte im Architektenvertrag und den Planungsunterlagen
  • jeweils den Titel „Architekt“. Planung und Bauausführung waren mangelhaft und unbrauchbar. Der Vertrag
  • gleichzeitig Architekt war und nicht als solcher von der Architektenkammer geführt wurde, so dass der

Beweiserleichterung im Beweissicherungsverfahren

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 20.07.2014
Inhalt
  • eine Partei oder ein Dritter die in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen
  • Zeichnungen mit Materialangaben und Prüfzeugnisse der verwendeten Bauteile einzusehen. Das Gericht

Änderung des Leistungsverzeichnisses durch Architekt

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 24.07.2014
Inhalt
  • 99/10 Erklärungen des Architekten gegenüber Bauunternehmern auf der Baustelle können für und gegen
  • anfänglicher Beanstandung und Diskussion über die eingesetzten Baumaterialien (statt des
  • 28.5.2014, und weiter: Lässt der Bauunternehmer zudem auch die ausgeschriebene Grundierung des
  • Putzuntergrundes mit Haftgrund weg, so entspricht das Werk nicht mehr der vereinbarten Beschaffenheit und ist
  • mussten und der Mangel von dem Bauunternehmer selbst zu vertreten war, erhält er nun nur einmal die

Rechtsanwalt Marcel Reimann

Verwaltungsrecht Bankrecht und Kapitalmarktrecht Baurecht und Architektenrecht

Alexander Hilpert

Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Baurecht und Architektenrecht
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  • interessante Leute, interessante Gespräche und Diskussionen

Rechtsanwältin Esther Czasch

Gréus Rechtsanwälte
Baurecht und Architektenrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Vergaberecht
Qualifikation
  • Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Bietet
  • Rechtsberatung Spezialisierung auf Baurecht und Immobilienrecht Prozessführung Vertragsverhandlung Problemlösung
Organisationen
  • Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im

Rechtsanwalt Janos Dohr

Rechtsanwälte Peters & Pallaske
Baurecht und Architektenrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentumsrecht
Qualifikation
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Interessiert
  • Meine besonderen Interessen gelten dem (bau)technischen Bereich und der Verknüpfung zum Recht, Segeln und meiner Famile.
Bietet
  • Außergerichtliche Beratung und Vertretung im gesamten Bereich des Immobilienrechts, insbesondere
  • für Wohnungseigentümergemeinschaften, WEG-Verwalter, Makler, Bauträger, Entwickler, Bauherren und Vermieter.
Organisationen
  • Deutscher Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien (DAV) Bundesverband Zwangsverwaltung IGZ e.V. APRAXA
Suche
  • Fachlichen und interdisziplinären Austausch; neue Mandanten; Sachverständige

Rechtsanwalt Gerhard Ostfalk

Baurecht und Architektenrecht Wohnungseigentumsrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Qualifikation
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Netzwerk
  • Homepage: http://www.koelner-fachanwaelte.de/mietrecht-und-wohnungseigentumsrecht-ostfalk.html

Jens Röwer

Baurecht und Architektenrecht Verwaltungsrecht IT-Recht

Ilona Marhold-Blenk

Baurecht und Architektenrecht IT-Recht Steuerrecht

Ralf Schüler

Baurecht und Architektenrecht Recht allgemein Zivilrecht

Rechtsanwalt Mario Di Stefano

Internationales Wirtschaftsrecht Baurecht und Architektenrecht Steuerrecht