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§ 75 BetrVG
Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
- Inhalt
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- (1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen
§ 92a BetrVG
Beschäftigungssicherung
- Inhalt
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- Beschäftigung machen. Diese können insbesondere eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, die
§ 39 BierStV 2010
Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
- Inhalt
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- weitere Angaben zu machen, wenn sie zur Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht
§ 3.23 BinSchStrO 2012
Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stillliegen(Anlage 3: Bild 47)
- Inhalt
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- kenntlich zu machen,führen. Die in Satz 1 vorgeschriebenen Lichter brauchen nicht geführt
§ 8.09 BinSchUO2008Anh II
Einrichtung zum Sammeln von ölhaltigem Wasser und gebrauchtem Öl
- Inhalt
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- Rauminhalt mindestens der 1,5-fachen Menge des Altöls aus den Ölwannen aller installierten
§ 6b BNotO
- Inhalt
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- ;ndung des Antrags sind glaubhaft zu machen. Die Bewerbung ist innerhalb der Antragsfrist nachzuholen.(4
§ 66 BPersVG
- Inhalt
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- ;r die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.(2) Dienststelle und Personalvertretung
§ 7 BWahlGV
Überprüfung der Wahlgeräte und Einweisung der Wahlvorsteher
- Inhalt
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- ;rde die Wahlvorsteher und ihre Stellvertreter vor der Wahl mit den Wahlgeräten vertraut zu machen und sie in deren Bedienung einzuweisen.
§ 3 BKnEG
- Inhalt
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- ;cken, Sachen und Rechten, die unter § 2 Abs. 1 und 2 dieses Artikels fallen, bleiben bestehen.
§ 14 CWÜAG
Haftung
- Inhalt
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- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geltend zu machen. Zur Durchsetzung der Ansprüche ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
§ 6 JuSchGDV
Befangenheit von Mitgliedern der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Medien
- Inhalt
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- vorliegen. Der Ablehnungsgrund ist glaubhaft zu machen. Über den Ablehnungsantrag entscheiden die
§ 19 StBDV
Aufsicht
- Inhalt
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- eines sonstigen Täuschungsversuchs schuldig machen.(4) Der Aufsichtführende kann Bewerber
§ 15 DeckRegV
Form der Aufzeichnung und Übermittlung
- Inhalt
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- letzten Kalenderhalbjahres besonders kenntlich zu machen.
§ 34c GeschmMG 2004
Beitritt zum Nichtigkeitsverfahren
- Inhalt
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- er glaubhaft machen kann, dass 1.gegen ihn ein Verfahren wegen Verletzung desselben eingetragenen
§ 1.13 DonauSchPVAnl 1993
Schutz der Schiffahrtszeichen
- Inhalt
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- unbrauchbar zu machen. 2.Hat ein Fahrzeug oder ein Schwimmkörper ein Schiffahrtszeichen von