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§ 29 AVBFernwärmeV

Sicherheitsleistung
Inhalt
  • , so kann sich das Fernwärmeversorgungsunternehmen aus der Sicherheit bezahlt machen. Hierauf ist

§ 161 AktG

Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Inhalt
  • Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.

§ 213 BEG

Inhalt
  • bewirkten Leistungen zugleich mit der Klage geltend zu machen.(3) Die Klage kann nur innerhalb

§ 702a BGB

Erlass der Haftung
Inhalt
  • dass es sich um Sachen handelt, deren Übernahme zur Aufbewahrung der Gastwirt entgegen der

§ 60 BBergG

Form der Bestellung und Abberufung verantwortlicher Personen, Namhaftmachung
Inhalt
  • unverzüglich nach der Bestellung namhaft zu machen. Die Änderung der Stellung im Betrieb und

§ 56 BBhV

Festsetzungsstellen
Inhalt
  • Festsetzungsstellen haben die Abschläge für Arzneimittel nach dem Gesetz über Rabatte für Arzneimittel geltend zu machen.

§ 241a BGB

Unbestellte Leistungen
Inhalt
  • (1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

§ 482 BGB

Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage
Inhalt
  • ;nglich zu machen.(3) Ein Teilzeit-Wohnrecht oder ein Recht aus einem Vertrag über ein langfristiges

§ 772 BGB

Vollstreckungs- und Verwertungspflicht des Gläubigers
Inhalt
  • die beweglichen Sachen des Hauptschuldners an seinem Wohnsitz und, wenn der Hauptschuldner an einem

§ 5 AtDeckV 1977

Nachweis der Deckungsvorsorge, Mitteilungen und Anzeigen
Inhalt
  • unterrichten.(3) Wer Ansprüche geltend machen will, für deren Befriedigung die

§ 10 AuslSchuldAbkAG

Inhalt
  • (Ost) ansässige Person bei dem Gericht geltend machen, in dessen Bezirk sich Vermögen

§ 107 BBG 2009

Zugang zur Personalakte
Inhalt
  • durch Auskunft aus der Personalakte gewinnen können. Jede Einsichtnahme nach Satz 2 ist aktenkundig zu machen.

§ 53 BEG

Inhalt
  • der Verfolgte oder machen seine Erben vor Festsetzung des Anspruchs nach § 51 oder vor rechtskr

§ 630g BGB

Einsichtnahme in die Patientenakte
Inhalt
  • ;chsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte

§ 604 BGB

Rückgabepflicht
Inhalt
  • Entleiher den Gebrauch hätte machen können.(3) Ist die Dauer der Leihe weder bestimmt noch