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§ 11 UStDV 1980
Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
- Inhalt
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- Angaben für jeden Beauftragten, der die Bearbeitung oder Verarbeitung vornimmt, zu machen.
§ 116 UmwG 1995
Beschlüsse der obersten Vertretungen
- Inhalt
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- üfern nur der Aufsichtsrat, Vorschläge zur Beschlußfassung zu machen. Hat der
§ 122j UmwG 1995
Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft
- Inhalt
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- , ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die
§ 7 VBVG
Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
- Inhalt
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- ;tung und keinen Aufwendungsersatz nach diesem Gesetz oder nach den §§ 1835 bis 1836 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geltend machen.
§ 33 VerlG
- Inhalt
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- verbreiten. Jeder Teil kann diese Rechte auch geltend machen, wenn das Werk nach der Ablieferung
§ 26 WaffG 2002
Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
- Inhalt
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- insbesondere eine Bearbeitung oder Instandsetzung erforderlich machen können, überlassen werden
§ 2 WiStrG 1954
Ordnungswidrige Verstöße gegen Sicherstellungsvorschriften
- Inhalt
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- Art und Menge der Sachen oder Leistungen, auf die sie sich bezieht, nicht geeignet ist, 1.die
§ 5 WoPG
Verwendung der Prämie
- Inhalt
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- ;glich Mitteilung zu machen.(3) Über Prämien, die für Aufwendungen nach § 2 Abs
§ 1 ZISAG
- Inhalt
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- . Ansprüche nach Satz 1 sind gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Generalzolldirektion, geltend zu machen.
§ 282 ZPO
Rechtzeitigkeit des Vorbringens
- Inhalt
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- gesetzt, so hat er die Rügen schon innerhalb der Frist geltend zu machen.
§ 386 ZPO
Erklärung der Zeugnisverweigerung
- Inhalt
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- die Weigerung gründet, anzugeben und glaubhaft zu machen.(2) Zur Glaubhaftmachung genügt
§ 571 ZPO
Begründung, Präklusion, Ausnahmen vom Anwaltszwang
- Inhalt
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- entschuldigt. Der Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen.(4) Ordnet
§ 847a ZPO
Herausgabeanspruch auf ein Schiff
- Inhalt
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- Zwangsvollstreckung in das Schiff wird nach den für die Zwangsvollstreckung in unbewegliche Sachen geltenden
§ 924 ZPO
Widerspruch
- Inhalt
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- Aufhebung des Arrestes geltend machen will. Das Gericht hat Termin zur mündlichen Verhandlung von Amts
§ 37 ZVG
- Inhalt
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- Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen