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§ 391 HGB

Inhalt
  • ;r von den entdeckten Mängeln Anzeige zu machen, sowie in bezug auf die Sorge für die

§ 132 InsO

Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen
Inhalt
  • geltend machen kann oder durch die ein vermögensrechtlicher Anspruch gegen ihn erhalten oder

§ 26 GWB

Anerkennung
Inhalt
  • Gebrauch machen wird.(2) Soweit eine Wettbewerbsregel gegen das Verbot des § 1 verstößt

§ 55 HGB

Inhalt
  • (Prinzipal) zustehenden Rechte auf Sicherung des Beweises geltend machen.

§ 28 InsO

Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner
Inhalt
  • ;glich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in

§ 22h KredWG

Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen
Inhalt
  • erlangt. Der Bundesanstalt darf er nur über Tatsachen Auskunft geben oder Mitteilung machen

§ 120 GenG

Herabsetzung der Haftsumme
Inhalt
  • machen, dass durch die Herabsetzung der Haftsumme die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

§ 53 IRG

Beistand
Inhalt
  • Gegenstand geltend machen könnten, können sich in jeder Lage des Verfahrens eines Beistandes

§ 18 PBefG

Informationspflicht der Genehmigungsbehörde
Inhalt
  • zu machen. Die Bekanntmachung muss folgende Angaben enthalten:1.die Linienführung,2.die

§ 50 LuftFzgG

Inhalt
  • Luftfahrzeugs oder der in § 31 genannten Sachen zu, wenn er Gefahr läuft, durch die

§ 1.13 MoselSchPV 1997

Schutz der Schiffahrtszeichen
Inhalt
  • ädigen oder unbrauchbar zu machen.2.Hat ein Fahrzeug oder Schwimmkörper ein Schiffahrtszeichen

§ 3.23 MoselSchPV 1997

Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stilliegen(Anlage 3 Bild 47)
Inhalt
  • Fahrwasserseite hin kenntlich zu machen. Die in Satz 1 vorgeschriebenen Lichter brauchen nicht gefü

§ 15 NAV

Überprüfung der elektrischen Anlage
Inhalt
  • aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen.(2) Werden Mängel festgestellt, welche die

§ 125 StGB

Landfriedensbruch
Inhalt
  • (1) Wer sich an 1.Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder 2.Bedrohungen von

§ 115 StPO

Vorführung vor den zuständigen Richter
Inhalt
  • Tatsachen geltend zu machen, die zu seinen Gunsten sprechen.(4) Wird die Haft aufrechterhalten, so ist der