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§ 4 MargMFV
Kennzeichnungsvorschriften
- Inhalt
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- auf einem Schild bei der Ware deutlich sichtbar und in leicht lesbarer Schrift in deutscher Sprache zu machen.
§ 28o SGB 4
Auskunfts- und Vorlagepflicht des Beschäftigten
- Inhalt
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- der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen
§ 31 SGB 7
Hilfsmittel
- Inhalt
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- (1) Hilfsmittel sind alle ärztlich verordneten Sachen, die den Erfolg der Heilbehandlung
§ 6.30 RheinSchPV 1994
Alle fahrenden Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter
- Inhalt
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- Fahrrinne so weit sie möglich frei zu machen. 4.Bei unsichtigem Wetter dürfen Kleinfahrzeuge
§ 4 SÜG
Verschlußsachen
- Inhalt
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- (1) Verschlußsachen sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige
§ 91a SVG
- Inhalt
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- gegen die in deren Dienst stehenden Personen nur dann geltend machen, wenn die Wehrdienstbeschä
§ 31 SVWO 1997
Bekanntmachung von Wahlen zu den Vertreterversammlungen
und Verwaltungsräten
- Inhalt
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- (1) Frühestens am 51. und spätestens am 37. Tag vor dem Wahltag machen die
§ 20 SatDSiG
Sammelerlaubnis
- Inhalt
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- änglich machen oder2.sensitive Anfragen, die in gleichartiger Weise von derselben Person fü
§ 41 SchRG
- Inhalt
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- zustehenden Einreden geltend machen. Er kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange dem
§ 54 SchRegDV
- Inhalt
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- ist in der Eintragung kenntlich zu machen, daß es sich um den Lageort handelt. 3.Im Fall des
§ 42 SchRegDV
- Inhalt
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- Veränderungen berührt, so hat das Registergericht den Auszug unbrauchbar zu machen und
§ 14 SchRegO
- Inhalt
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- machen, daß eine solche Eintragung nicht besteht.(2) Ist ein Schiff, das nach § 10 Abs. 1, 2
§ 3 SchaEVZG
- Inhalt
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- Kleidung und anderer Sachen, die der geschädigte Bürger bei sich hatte, sowie die Kosten der Rechtsverfolgung.
§ 38 SchaumwZwStV 2010
Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
- Inhalt
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- Antragsteller weitere Angaben zu machen, wenn sie zur Sicherung des Steueraufkommens oder für die
§ 10 SchfHwG
Bestellung
- Inhalt
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- Bestellung ist durch die zuständige Behörde öffentlich bekannt zu machen und dem