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§ 4 TierSchKomV
Wahl des Vorsitzenden
- Inhalt
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- Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit den Vorsitzenden und dessen Vertreter.
§ 29 SchRegO
- Inhalt
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- Eine Eintragung erfolgt, wenn der sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird.
I. BKOrgErl 1989
- Inhalt
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- Der Bundesnachrichtendienst wird dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt. Dessen Vertreter ist ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.
§ 15 StromStV
Zuordnung von Unternehmen
- Inhalt
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- zuzuordnen sind, im vorhergehenden Kalenderjahr eingestellt und bis zu dessen Ende nicht wieder
- Unternehmens durch den Abschnitt der Klassifikation der Wirtschaftszweige bestimmt, 1.auf dessen Tä
- dessen Tätigkeiten im maßgebenden Zeitraum der größte Anteil der Wertschöpfung
- entfiel,3.in dessen Tätigkeiten im maßgebenden Zeitraum im Durchschnitt die meisten
- Personen tätig waren oder4.in dessen Tätigkeiten im maßgebenden Zeitraum der höchste
Anlage 5 FkSolV 2013
(zu § 10 Absatz 1 Nummer 5)Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungena) einer Versicherungsgruppe als Teilgruppe des Finanzkonglomerats, sofern die Versicherungsgruppen-Solvabilität auf der Grundlage der Einzelabschlüsse zu berechnen war, oderb) einzelner Finanzkonglomeratsunternehmen der Versicherungsbranche, sofern keine Berechnung nach Buchstabe a vorzunehmen war und eine Berechnung ihrer Solvabilität auf der Grundlage der Einzelabschlüsse vorliegt oder vorzunehmen ist– Einzelabschluss Versicherungsunternehmen (FSEAV) –
- Inhalt
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- : ___ / ___ / _____006Beteiligungsprozentsatz, der dem Unternehmen mittelbar und unmittelbar zusteht, auf dessen
- , auf dessen Ebene die Berechnung der Versicherungsgruppen-Solvabilität erfolgt. Für einzelne
- Unternehmen der Versicherungsbranche ist der Name des Unternehmens einzutragen, dessen Daten in diesem
- mittelbar und unmittelbar zusteht, auf dessen Ebene die Berechnung der Versicherungsgruppen-Solvabilität
- . Sofern das Unternehmen, auf dessen Ebene die Berechnung der Versicherungsgruppen-Solvabilität erfolgt
§ 15.13 BinSchUO2008Anh II
Sicherheitsorganisation
- Inhalt
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- sichtbar aufgehängt sein.4.In jeder Kabine müssen sich Verhaltensregeln für Fahrgä
- enthält, befinden.Diese Verhaltensregeln müssen mindestens enthalten:a)Bezeichnung der Notf
- Einrichtungen.Diese Angaben müssen in Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch vorhanden sein.
§ 5 AGOZV
Anforderungen an Standardmaterial
- Inhalt
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- der Erzeugung von Standardmaterial dienen, müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen
- herabsetzen.3.Die in Anlage 3 Spalte 1 genannten Pflanzenarten müssen die in Spalte 2 aufgefü
- Viroide anfällig sein.3.Art und Sorte oder die Pflanzengruppe müssen eine hinreichende
Anlage 6 TierSeuchSchBMV
(zu § 13 Abs. 3)
*Fe Voraussetzungen für die Zulassung nichtöffentlicher
Schlachtstätten */
- Inhalt
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- .In der Schlachtstätte müssen vorhanden sein: 1.1Unterbringungsräume für die
- angelieferten Tiere; sie müssen mit flüssigkeitsundurchlässigen Fußböden und
- und Hürden müssen aus leicht zu reinigendem und zu desinfizierendem Material hergestellt
§ 33d EEG 2009
Wechsel zwischen verschiedenen Formen
- Inhalt
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- Vergütung nach § 16.(2) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber müssen einen Wechsel
- .(3) Die Netzbetreiber müssen unverzüglich, spätestens jedoch ab dem 1. Januar 2013
- zu beteiligen.(4) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber
§ 7 FinAnV
Darbietung bei Weitergabe von Finanzanalysen
- Inhalt
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- diese jeweils tätige natürliche Personen, die Finanzanalysen weitergeben, müssen zusä
- Weitergabe einer wesentlich veränderten Finanzanalyse verantwortlich sind, müssen so
- ;gbar sind. Sie müssen insbesondere die für diese Organisation notwendigen internen
§ 8.01 MoselSchPV 1997
Höchstabmessungen der Fahrzeuge und Verbände
- Inhalt
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- entsprechen. Sie müssen einen Eintrag im Schiffsattest unter der Nummer 52 haben, dass sie den
- der Rheinschiffsuntersuchungsordnung entsprechen. Sie müssen einen Eintrag im Schiffsattest unter
- ;ssen bei der Benutzung von Schifffahrtsanlagen besondere Vorsicht walten lassen und eine
§ 1 StVZOAusnV 35
- Inhalt
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- -Ordnung oder Warntafeln nach DIN 11 030, Ausgabe September 1994, erforderlich; diese müssen mit
- zulässig; die Streifen auf den Tafeln müssen nach außen und unten weisen.Bei Zügen
- ügen mit unterschiedlich breiten Fahrzeugen müssen am schmaleren Fahrzeug die Warntafeln
§ 41 WaStrG
Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen
- Inhalt
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- (1) Werden Bundeswasserstraßen ausgebaut oder neu gebaut und müssen neue Kreuzungen mit
- ;ssen neue Kreuzungen mit Bundeswasserstraßen hergestellt oder bestehende geändert werden
- die Maßnahmen, wenn beide Beteiligte sie verlangen oder hätten verlangen müssen.(5a
§ 16 TierZG 2006
Verwendung von Eizellen und Embryonen
- Inhalt
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- ;ssen mindestens Angaben zur abgebenden Embryo-Entnahmeeinheit, zur Kennzeichnung und zum Datum der
- ;ngertieres enthalten. Diese Angaben müssen eine Zuordnung zu den entsprechenden Aufzeichnungen
- und 2 müssen vom Halter des Empfängertieres zur Kontrolle durch die zuständigen Beh
§ 6 TierSchNutztV
Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen
- Inhalt
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- Absätze 2 bis 7 entsprechen.(2) Ställe müssen 1.so gestaltet sein, dass die Kä
- , müssen ausreichend wärmegedämmt sein.(4) Seitenbegrenzungen bei Boxen müssen so