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§ 4 TierSchKomV

Wahl des Vorsitzenden
Inhalt
  • Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit den Vorsitzenden und dessen Vertreter.

§ 29 SchRegO

Inhalt
  • Eine Eintragung erfolgt, wenn der sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird.

I. BKOrgErl 1989

Inhalt
  • Der Bundesnachrichtendienst wird dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt. Dessen Vertreter ist ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.

§ 15 StromStV

Zuordnung von Unternehmen
Inhalt
  • zuzuordnen sind, im vorhergehenden Kalenderjahr eingestellt und bis zu dessen Ende nicht wieder
  • Unternehmens durch den Abschnitt der Klassifikation der Wirtschaftszweige bestimmt, 1.auf dessen
  • dessen Tätigkeiten im maßgebenden Zeitraum der größte Anteil der Wertschöpfung
  • entfiel,3.in dessen Tätigkeiten im maßgebenden Zeitraum im Durchschnitt die meisten
  • Personen tätig waren oder4.in dessen Tätigkeiten im maßgebenden Zeitraum der höchste

Anlage 5 FkSolV 2013

(zu § 10 Absatz 1 Nummer 5)Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungena) einer Versicherungsgruppe als Teilgruppe des Finanzkonglomerats, sofern die Versicherungsgruppen-Solvabilität auf der Grundlage der Einzelabschlüsse zu berechnen war, oderb) einzelner Finanzkonglomeratsunternehmen der Versicherungsbranche, sofern keine Berechnung nach Buchstabe a vorzunehmen war und eine Berechnung ihrer Solvabilität auf der Grundlage der Einzelabschlüsse vorliegt oder vorzunehmen ist– Einzelabschluss Versicherungsunternehmen (FSEAV) –
Inhalt
  • : ___ / ___ / _____006Beteiligungsprozentsatz, der dem Unternehmen mittelbar und unmittelbar zusteht, auf dessen
  • , auf dessen Ebene die Berechnung der Versicherungsgruppen-Solvabilität erfolgt. Für einzelne
  • Unternehmen der Versicherungsbranche ist der Name des Unternehmens einzutragen, dessen Daten in diesem
  • mittelbar und unmittelbar zusteht, auf dessen Ebene die Berechnung der Versicherungsgruppen-Solvabilität
  • . Sofern das Unternehmen, auf dessen Ebene die Berechnung der Versicherungsgruppen-Solvabilität erfolgt

§ 15.13 BinSchUO2008Anh II

Sicherheitsorganisation
Inhalt
  • sichtbar aufgehängt sein.4.In jeder Kabine müssen sich Verhaltensregeln für Fahrgä
  • enthält, befinden.Diese Verhaltensregeln müssen mindestens enthalten:a)Bezeichnung der Notf
  • Einrichtungen.Diese Angaben müssen in Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch vorhanden sein.

§ 5 AGOZV

Anforderungen an Standardmaterial
Inhalt
  • der Erzeugung von Standardmaterial dienen, müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen
  • herabsetzen.3.Die in Anlage 3 Spalte 1 genannten Pflanzenarten müssen die in Spalte 2 aufgefü
  • Viroide anfällig sein.3.Art und Sorte oder die Pflanzengruppe müssen eine hinreichende

Anlage 6 TierSeuchSchBMV

(zu § 13 Abs. 3) *Fe Voraussetzungen für die Zulassung nichtöffentlicher Schlachtstätten */
Inhalt
  • .In der Schlachtstätte müssen vorhanden sein: 1.1Unterbringungsräume für die
  • angelieferten Tiere; sie müssen mit flüssigkeitsundurchlässigen Fußböden und
  • und Hürden müssen aus leicht zu reinigendem und zu desinfizierendem Material hergestellt

§ 33d EEG 2009

Wechsel zwischen verschiedenen Formen
Inhalt
  • Vergütung nach § 16.(2) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber müssen einen Wechsel
  • .(3) Die Netzbetreiber müssen unverzüglich, spätestens jedoch ab dem 1. Januar 2013
  • zu beteiligen.(4) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber

§ 7 FinAnV

Darbietung bei Weitergabe von Finanzanalysen
Inhalt
  • diese jeweils tätige natürliche Personen, die Finanzanalysen weitergeben, müssen zusä
  • Weitergabe einer wesentlich veränderten Finanzanalyse verantwortlich sind, müssen so
  • ;gbar sind. Sie müssen insbesondere die für diese Organisation notwendigen internen

§ 8.01 MoselSchPV 1997

Höchstabmessungen der Fahrzeuge und Verbände
Inhalt
  • entsprechen. Sie müssen einen Eintrag im Schiffsattest unter der Nummer 52 haben, dass sie den
  • der Rheinschiffsuntersuchungsordnung entsprechen. Sie müssen einen Eintrag im Schiffsattest unter
  • ;ssen bei der Benutzung von Schifffahrtsanlagen besondere Vorsicht walten lassen und eine

§ 1 StVZOAusnV 35

Inhalt
  • -Ordnung oder Warntafeln nach DIN 11 030, Ausgabe September 1994, erforderlich; diese müssen mit
  • zulässig; die Streifen auf den Tafeln müssen nach außen und unten weisen.Bei Zügen
  • ügen mit unterschiedlich breiten Fahrzeugen müssen am schmaleren Fahrzeug die Warntafeln

§ 41 WaStrG

Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen
Inhalt
  • (1) Werden Bundeswasserstraßen ausgebaut oder neu gebaut und müssen neue Kreuzungen mit
  • ;ssen neue Kreuzungen mit Bundeswasserstraßen hergestellt oder bestehende geändert werden
  • die Maßnahmen, wenn beide Beteiligte sie verlangen oder hätten verlangen müssen.(5a

§ 16 TierZG 2006

Verwendung von Eizellen und Embryonen
Inhalt
  • ;ssen mindestens Angaben zur abgebenden Embryo-Entnahmeeinheit, zur Kennzeichnung und zum Datum der
  • ;ngertieres enthalten. Diese Angaben müssen eine Zuordnung zu den entsprechenden Aufzeichnungen
  • und 2 müssen vom Halter des Empfängertieres zur Kontrolle durch die zuständigen Beh

§ 6 TierSchNutztV

Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen
Inhalt
  • Absätze 2 bis 7 entsprechen.(2) Ställe müssen 1.so gestaltet sein, dass die Kä
  • , müssen ausreichend wärmegedämmt sein.(4) Seitenbegrenzungen bei Boxen müssen so