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IAPP Konferenz München: Auftakt mit Thomas Kranig und Lothar Determann
Dr. Sebastian Kraska vom 01.07.2018
- Titel
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- IAPP Konferenz München: Auftakt mit Thomas Kranig und Lothar Determann
- Inhalt
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- (International Association of Privacy Professionals) ist mit fast 40.000 Mitgliedern die weltweit größte
- Datenschutzaufsicht in Bayern. Herr Professor Lothar Determann ist Partner bei Baker &
- Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir
- 2018“ am 18. und 19. September 2018 in München findet am Vorabend den 17. September 2018 eine
- Abendveranstaltung mit Herrn Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht
Gewährung einer Garantie erfordert Informationspflichten
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 29.06.2018
- Inhalt
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- Mit Urteil vom 11.01.2018, Az. 6 U 150/17 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass
- es nicht ausreichend ist, auf einer Verpackung eines Produktes lediglich den Schriftzug „3 Jahre
- Garantie“ abzudrucken, wenn sich in der Verpackung selbst nicht weitere Hinweise zu der gewährten
- sie geknüpft seien. Verpackung mit Aufschrift „3 Jahre Garantie“Die Antragstellerin vertreibt
- Briefkästen mit beleuchteten Hausnummern. Sie behauptete einen Wettbewerbsverstoß einer...
OLG Karlsruhe: Facebook darf Kommentar über zu internierende Flüchtlinge als "Hassrede" einstufen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.06.2018
- Inhalt
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- in mindestens hundert Fällen unter anderem Postings von Politikern und Medien mit dem Satz
- Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 25.06.2018, Az. 15 W 86/18 -entschieden
- : "Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!" ist nicht vom Grundrecht auf
- Meinungsfreiheit gedeckt. Es ist nicht zu beanstanden, wenn Facebook das Posting: "Flüchtlinge: So
- Kommentar Der Antragsteller, ein Facebook-Nutzer, kommentierte in den vergangenen zwei bis drei Jahren
Kanzlei Fechner Legal mahnt für Anna Neetzel Urheberrechtsverletzungen ab
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.06.2018
- Inhalt
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- Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des
- Verbreitungsrecht aus § 17 UrhG sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung aus §19a UrhG vorgeworfen
- , ich habe hier dazu berichtet, hatte sich in dem Urteil vom 13.02.2014, Az. 22 U 98/13 mit der
- Onlinerechtes beschäftigt, beraten lassen. Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth
- telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in
LG Hamburg - Unterlassungsanspruch nach Veröffentlichung privater Aufnahmen im Internet
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.06.2018
- Titel
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- LG Hamburg - Unterlassungsanspruch nach Veröffentlichung privater Aufnahmen im Internet
- Inhalt
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- Zurschaustellung privater Aufnahmen im Internet einem auf das Recht am eigenen Bild gestützten
- im Internet steht einem auf das Recht am eigenen Bild gestützten Unterlassungsanspruch nicht
- betroffen sind, jeweils ihr Recht am eigenen Bild. Jedenfalls im Rahmen einer Interessenabwägung sei
- Personen befriedigen. Der Informationsgehalt einer Bildberichterstattung ist im Gesamtkontext, in
- elterliche Zuwendung ihrer Mutter zu sehen ist. Dass dies jeweils im Umfeld des Kinderfestes, mithin in
LG Frankfurt a.M. - Löschungsanspruch bei Veröffentlichung von Intimfotos auf Facebook
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.06.2018
- Inhalt
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- .). Hier ist das Schutzinteresse aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG mit dem Recht auf Meinungsfreiheit
- . Der Beklagte ist noch im Besitz von solchen Fotografien, jedenfalls in Kopie. Ferner ist der
- in Anlage K6 Bezug genommen. Die Klägerin ist nebenberuflich als Model tätig. Im
- Intimsphäre umfasse auch das Recht, selbst darüber entscheiden zu können, ob, in welcher Form und wem
- Klägerin in einer bundesweit erscheinenden Zeitschrift mit Aktaufnahmen an die Öffentlichkeit getreten ist
LG Lübeck: Google muss Ein-Sterne-Negativ-Bewertung löschen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.06.2018
- Inhalt
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- Text enthält. Das Landgericht Lübeck hat in einem solchen Fall dem Kläger recht gegeben und Google
- Google Maps erscheint. Auch wenn die Bewertung mit einem Stern keinen Text enthalte, falle sie nicht
- dem Dienst Google+ ein registriertes Profil anlegen, über das wiederum in Google Maps zusätzliche
- , können dort dann Bewertungen abgeben. In dem in Lübeck verhandelten Fall hatte ein unbekannter Nutzer
- das Gericht. In diesem Fall überwiege das Schutzinteresse des Betroffenen, betonten die Richter. Wer
Filesharing - Waldorf Frommer und der Greatest Showman
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.06.2018
- Inhalt
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- keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr
- Frommer Rechtsanwälte werden in der IT-Kanzlei Gerth nahezu täglich bearbeitet. Für den Fall
- Zirkuspionier und Politiker. Er machte seine Lehre in kleinen Einzelhandelsgeschäften im
- verkaufte Lotterielose in mehreren Annahmestellen und gründete eine Zeitung. 1834 zog er mit seiner Frau
- der USA. Im Rahmen der Golden Globe Awards 2018 war der Film in drei Kategorien nominiert und This
Bio-Kontrollnummer des Herstellers ist anzugeben
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 28.06.2018
- Titel
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- Bio-Kontrollnummer des Herstellers ist anzugeben
- Inhalt
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- In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Gießen mit Beschluss vom 13.06.2018 unter dem
- diesen Wein mit den Bezeichnungen „Bio“ oder „Öko“ bewirbt, in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang
- mit der Werbung (auch) die Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle anzugeben hat, die im
- Aktenzeichen 6 O 20/18 entschieden, dass ein Onlinehändler, der im Internet Wein zum Verkauf anbietet und
- Sinne von Art. 24 Abs. 1 lit. a) VO (EG) Nr. 834/2007 für die Kontrolle desjenigen Unternehmens
Wie darf man der Erbschaft in Russland annahmen oder ausschlagen?
Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov vom 27.06.2018
- Titel
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- Wie darf man der Erbschaft in Russland annahmen oder ausschlagen?
- Inhalt
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- ;cklich vor Notar in Russland schriftlich erklärt werden. Der Rückruf von der Ausschlagung ist
- Nachlassgericht, wie man es aus Deutschland kennt, existiert nicht.ErbschaftssteuerNach russischem Recht
- In Russland geht der Nachlass auf den Erben kraft Gesetzes zum Todeszeitpunkt über. Ab dem
- annehmen oder ausschlagen. Die Fristverlängerung darf in den bestimmten Fällen aufgrund des
- Gerichts Urteil erledigen. Vorsichtig! Betreff ausländische Personen ist diese Ordnung gü
OLG Dresden zum Gegendarstellungsverlangen bezüglich Internet- und Rundfunkbeitrag
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 27.06.2018
- Inhalt
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- Beitrags, nicht aber in der zuvor im Rundfunk ausgestrahlten Fassung enthalten ist, kann nicht mit einem
- . II. Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht entschieden, dass dem Antragsteller kein Anspruch
- Leitsatz: Eine Tatsachenbehauptung, die nur in der im Internet bereitgehaltenen Fassung eines
- erweiterten Beitrag in das o.a. Internetangebot ein, in dem – anders als im TV-Bericht – der Rechtsanwalt
- Antragsgegnerin mit Schreiben vom 28.1.2017 auf die unterschiedlichen Versionen in Rundfunk und
BGH: Arztbewertungsportal Jameda muss Daten und Bewertung von Arzt löschen da kein neutraler Informationsmittler - Premium-Kunden werden bessergestellt
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 27.06.2018
- Inhalt
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- ). Betroffen ist der Kläger darüber hinaus in seinem von Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Recht
- Berufungsgerichts ist auch im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass die Beklagte in dem von ihr
- Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht. Nach
- allgemeine Persönlichkeitsrecht zwar auch im Bereich der Sozialsphäre das Recht auf Selbstbestimmung
- ). Dies steht im Streitfall nicht in Rede. Im Übrigen ist der Kläger den oben dargestellten
OLG Hamm - Ärztebewertungsportal Jameda muss falsche Tatsachenbehauptungen in Arztbewertung eines Nutzers löschen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 27.06.2018
- Titel
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- OLG Hamm - Ärztebewertungsportal Jameda muss falsche Tatsachenbehauptungen in Arztbewertung eines Nutzers löschen
- Inhalt
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- Das OLG Hamm hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens mit Urteil vom 13.03.2018, Az
- Verfügungsklägerin ist eine in X tätige Zahnärztin, die bei dem Ärztebewertungsportal ###.de registriert ist. In
- Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen. II. Die Berufung ist teilweise begründet. 1. Der
- Verfügungsgrund ist gegeben. Die am 23. 6. 2017 in das Portal eingestellten Wertungen sind der
- am Schutz seiner sozialen Anerkennung und seiner Berufsehre einerseits mit der in Art. 5 Abs. 1 GG
OLG Dresden - Jameda macht sich rechtswidrige Bewertungen zu eigen und haftet als unmittelbarer Störer
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 27.06.2018
- Inhalt
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- II; jeweils mwN). Im Streitfall ist das Schutzinteresse des Klägers mit dem in Art. 5 Abs. 1 Satz 1
- . Er ist zwar mit der Bewertung verknüpft, jedoch nicht in der Weise, dass er entscheidend durch
- Einstufung als Meinungsäußerung ist. Im Vordergrund dieses Aussageteils steht vielmehr die mit der
- Anspruch genommene Verwirkung der Meinungsfreiheit kommt hier erst recht nicht in Betracht. 4. Der
- Anonymität der Bewertung kann aber nicht dazu führen, dass Rechte des Betroffenen im größeren Umfang
Heute ab 15:00 Uhr geschlossen – aus Gründen!
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 27.06.2018
- Inhalt
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- deutsche Fußball-Nationalmannschaft, bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland gegen das Team