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§ 45 DMBilG

Eröffnungsbilanz
Inhalt
  • Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen vom 11. Juli 1973 vorgeschriebenen Angaben zu machen.

§ 72 BVerfGG

Inhalt
  • ;nahme zu unterlassen, rückgängig zu machen, durchzuführen oder zu dulden, 3.die

§ 92 BinSchPRG

Inhalt
  • an Bord der Schiffe befindlichen Personen oder Sachen einen Schaden zu, ohne daß ein Zusammensto

§ 11 BNDG

Kernbereichsschutz
Inhalt
  • Erlangung als auch ihre Löschung sind aktenkundig zu machen.

§ 110 BTGO 1980

Rechte des Petitionsausschusses
Inhalt
  • machen.(2) Soweit Ersuchen um Aktenvorlage, Auskunft oder Zutritt zu Einrichtungen unmittelbar an Beh

§ 71 BBauG

Inkrafttreten des Umlegungsplans
Inhalt
  • (1) Die Umlegungsstelle hat ortsüblich bekannt zu machen, in welchem Zeitpunkt der

Art 2 BaktWaffVernÜbkG

Inhalt
  • ebenfalls verbieten und mit Strafe oder Geldbuße bedrohen oder von einer Genehmigung abhängig machen, bleiben sie unberührt.

§ 8 BeratHiG

Inhalt
  • Beratungshilfegebühr (§ 44 Satz 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) geltend machen

§ 88 BewG

Ermäßigung und Erhöhung
Inhalt
  • Wert gemindert sind.(3) Ein besonderer Zuschlag ist zu machen, wenn ein Grundstück nachhaltig gegen Entgelt für Reklamezwecke genutzt wird.

§ 6 BföV

Erstattung von Kosten
Inhalt
  • Abschluss der Maßnahme schriftlich beim Berufsförderungsdienst geltend zu machen.

Anlage I BinSchUO2008Anh II

Sicherheitszeichen
Inhalt
  • wird und keine Unterschiede und Anpassungen die Bedeutung unverständlich machen.

§ 442 BGB

Kenntnis des Käufers
Inhalt
  • geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer

§ 2206 BGB

Eingehung von Verbindlichkeiten
Inhalt
  • Rechts, die Beschränkung seiner Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten geltend zu machen.

§ 27 BAföG

Vermögensbegriff
Inhalt
  • (1) Als Vermögen gelten alle 1.beweglichen und unbeweglichen Sachen,2.Forderungen und

§ 555a BGB

Erhaltungsmaßnahmen
Inhalt
  • der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem