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WEG: Keine nachträgliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

martina heck vom 15.08.2012
Inhalt
  • Mehrheitsbeschluss auch zu einer eigenen Angelegenheit machen und mögliche Verstöße gegen die
  • Wohnungseigentümer machen, steht jedoch in ihrem Ermessen. Dass das Ermessen aufgrund bestimmter Umstände

Eisenhart…diskriminierende Anwälte. Unverbindliche Preisempfehlung: 12.000 €

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 11.06.2012
Inhalt
  • altersdiskriminiert, weil die Anzeige klar nur junge Berufsanfänger anspreche. Wodurch sich die in Sachen AGG
  • Kollegen bereits angekündigt. Erfolgsaussichten: Null. Man würde solche Sachen sicher außergerichtlich

Der (arbeitsrechtliche) Unterschied zwischen Kuss und Karnevalskuss

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 27.02.2011
Inhalt
  •   Worüber sich manche Leute so Gedanken machen müssen. Gerade aus Düsseldorf zurückgekehrt, muss
  • Narrenhaus zu machen. Wir sind die Insel der Rationalen. Oder nicht? Laut RBB sollen die

Daimler, Facebook, Personalabteilung – “I like!”

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 25.05.2011
Inhalt
  • machen die damit? Und jetzt auch noch: Welche Äußerung (wenn überhaupt) steht äußerungsrechtlich hinter
  • machen, was er sagt. Ich hoffe, niemand kann Briefe schreiben, die dann einfach zur Abschaltung

Verzinsung des Schmerzensgeldanspruchs des Adhäsionsklägers

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 09.02.2011
Inhalt
  • geltend machen, sondern seine Forderung auch im Wege eines sogenannten Adhäsionsantragen im
  • Strafverfahren gegen den Täter geltend machen. So geschehen in einem vor dem Landgericht Dortmund

Was Whistleblowing mit „Emmely“ zu tun hat

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 22.07.2011
Inhalt
  • . Wenn jeder Spinner straflos eine Anzeige schreiben kann, kann man demnächst den Laden dicht machen
  • gerechtfertigt, wenn die vorher alles versucht hätten, den Arbeitgeber auf sein Tun aufmerksam zu machen

§ 15 ZFdG

Erhebung und Sammlung personenbezogener Daten zur Erfüllung eigener Aufgaben
Inhalt
  • ist aktenkundig zu machen. § 18 Absatz 3 Satz 5 und 6 gilt entsprechend.(5) Die betroffene
  • ;ckgestellt oder nach Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gründe aktenkundig zu machen.(6) Auf Grund

§ 418 HGB

Nachträgliche Weisungen
Inhalt
  • ;ngig machen.(2) Das Verfügungsrecht des Absenders erlischt nach Ankunft des Gutes an der
  • ührer kann die Befolgung der Weisung von einem Vorschuß abhängig machen.(3) Hat der Empf

§ 84g IRG

Gerichtliche Entscheidung
Inhalt
  • bis 6 nicht geltend zu machen, fehlerfrei ausgeübt hat oder2.ihr Ermessen
  • , Bewilligungshindernisse nach § 84d Nummer 1 bis 6 geltend zu machen, fehlerhaft ausgeübt hat und eine andere

§ 25 PflSchG 2012

Ausfuhr
Inhalt
  • entsprechend kenntlich zu machen. Satz 1 Nummer 2 gilt entsprechend für Kultursubstrate, für
  • Staaten außerhalb der Europäischen Union zu verbieten oder zu beschränken oder von einer Genehmigung oder Anzeige abhängig zu machen.

§ 32 PflSchG 2012

Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
Inhalt
  • .von einer Genehmigung oder Anzeige abhängig zu machen oder3.von einer Kennzeichnung
  • Aufwandmenge abhängig zu machen und dabei die Art und Weise der Kennzeichnung zu regeln,sofern die

§ 50 PrüfbV 2009

Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung von Bausparkassen
Inhalt
  • wurden, so sind insoweit gesonderte Angaben zur Einbeziehung außerkollektiver Mittel zu machen.(2
  • des Gesetzes über Bausparkassen zu machen.(5) Soweit eine Ausnahmegenehmigung nach § 1

§ 31 MitbestGWO 2 2002

Abstimmungsvorschläge der leitenden Angestellten
Inhalt
  • wahlberechtigten leitenden Angestellten Abstimmungsvorschläge machen; in diesen sollen Frauen
  • vorgeschlagen wird. In dem Abstimmungsvorschlag ist kenntlich zu machen, wer als Bewerberin oder Bewerber und

§ 23 AMWHV

Prüfung
Inhalt
  • ät festgestellt, sind die Wirkstoffe entsprechend kenntlich zu machen; bei zeitlicher Begrenzung
  • Anforderungen an die Qualität nicht genügen, sind als solche kenntlich zu machen und

§ 30 AWaffV

Erlaubnisse für die Mitnahme von Waffen und Munition nach oder durch Deutschland
Inhalt
  • der Antragsteller folgende Angaben zu machen: 1.über seine Person:Vor- und Familienname
  • die Angaben nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 und 4 vollständig zu machen, die Angaben nach Absatz 1