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Gerichtsentscheidung: Keine Rabatte für “Doktortitel” in Ufologie & Co. bei Groupon
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.09.2012
- Inhalt
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- nachvollziehbar – im Recht, da die scherzhaft zu verstehenden “Titel” keine Verwechslungsgefahr
- , Rabattgutscheine anzubieten, mit denen man sich “Doktortitel” u.a. in “Ufologie” ausstellen lassen konnte
- “Titeln” ausgezeichnet waren (dazu auch ein früherer Bericht). Groupon sag sich – im Kern durchaus
- Verwechslungsgefahr mit der Begründung, dass hier englische Titel vorliegen, die man erst nach Übersetzung als
- “Psychic Sciences” auf einen Blick schnell mit vorhandenen Bereichen zu verwechseln, hier etwa mit
Schenkung eines Autos auch nicht anzunehmen, wenn es mit Schleife versehen war
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.09.2012
- Inhalt
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- Beziehungen, in deren Rahmen ein Auto “übergeben” wird und man sich dann bei Trennung darum streitet
- Partner anlässlich seines Geburtstags einen PKW übergeben. Der PKW war mit einer Schleife versehen und
- alleine Übergabe von Fahrzeugbrief und Schlüsseln nicht für eine Schenkung spricht. In diesem Fall
Zur gerichtlichen Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen in der EU
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.09.2012
- Inhalt
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- und evt. nach ausländischem Recht streiten? Die EU-Verordnung 44/2001 gibt hier Hilfe. Ihr zufolge
- der Verbraucher als Kunde wohnt (Art. 15 I c der Verordnung) das Recht des Staates des Verbrauchers
- Buchungsbestätigung in dieser anderen Sprache, die Angabe von Telefonnummern mit internationaler Vorwahl
- aus in verschiedenen Mitgliedstaaten wohnhaften Kunden zusammensetzt. Im Gesamtlicht mag man es
- vielleicht so ausdrücken: Wenn man sich zielgerichtet an Kunden in der gesamten EU wendet, ist dem
Überraschung? Filesharing: “Tauscher” werden “massiv überwacht”?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 06.09.2012
- Inhalt
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- Neulinge (also 12-Jährige?) überraschen. Fakt ist: Wer urheberrechtlich geschütztes Material in BitTorrent
- Der Spiegel weist in seiner Online-Ausgabe auf eine Studie hin (dazu auch Heise), derzufolge
- kontrolliert werden als bisher angenommen. [...] Je beliebter das heruntergeladene Werk ist, desto höher die
- Wahrscheinlichkeit, dass die eigene IP-Adresse schon nach kurzer Zeit registriert wird. Aus der
- hiesigen Praxis ist an dieser Stelle bestenfalls die angebliche Überraschung überraschend – die
Filesharing-Klage: Spezialisierung des AG München dank Textbausteine?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.09.2012
- Inhalt
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- [...] In der Tat ging es um ein Filmwerk, im vorherigen Absatz schreibt das Amtsgericht aber überraschend
- Verwendung von Textbausteinen. Was gerne negativ ausgelegt wird, ist tatsächlich eher zu begrüßen: Die
- Verwendung vorgefertigter Textbausteine in gleich gelagerten Fällen beschleunigt das Vorgehen (also den
- fader Beigeschmack. Etwa wenn ich in einer Entscheidung des AG München (161 C 16632/10) das hier lese
- , das im Streit stehende “Objekt” überall richtig auszutauschen? Dass ausgerechnet zwischen der
Verkehrssicherungspflicht auf Fussballplatz: Schmerzensgeld für Spieler nach Sturz über abgelegtes Tor?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.09.2012
- Inhalt
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- Ein ungenutztes Fussball-Tor, dass ca. 4,5 Meter hinter der Außenlinie abgelegt ist, ist
- ausreichend gesichert, so das OLG Koblenz (5 U 423/12). Es ging um einen Spieler der nach einem Spielzug, im
Genau hinsehen: Abmahnung von RA Hennig namens Christian Weiß auf eBay
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.09.2012
- Inhalt
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- recht harmlos und beinhaltet, anders als üblich, keine Klausel hinsichtlich zu tragender Kosten. Die
- jeglichem geschäftlichem Verhalten im Internet. Wer also auf anderen Plattformen “erwischt” wird oder in
- rechtsmissbräuchlich ist. Es wird zwar von einer hohen Zahl von Abmahnungen berichtet, das alleine ist aber – wie
- aufwirft. Das wird an dieser Stelle nicht vertieft. Problematischer ist etwas anderes. Wenn ich mir
- Unterschrift zur Erledigung ist vermeintlich schnell gesetzt und die Sache gefühlt erledigt. Aber
Abmahnungen: Wann liegt “die gleiche Angelegenheit vor” in der Rechtsprechung des BGH?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 27.07.2012
- Inhalt
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- der Rechte des Geschädigten verschiedene, in ihren Voraussetzungen voneinander abweichende
- Abmahnungen jedoch von hoher Relevanz ist: Der Rechtsanwalt kann die Gebühren in derselben Angelegenheit
- -Abmahnungen entwickeln. Hintergrund ist die Tatsache, dass bei der Frage, in welcher Höhe anwaltliche Kosten
- für die Inanspruchnahme zu ersetzen sind, zu untersuchen ist, ob der Geschädigte im Verhältnis zu
- seinem Anwalt zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten überhaupt verpflichtet ist (BGH, VI ZR 277
Letzte Chance: Button-Lösung bis zum 01. August im Online-Shop umsetzen!
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.07.2012
- Inhalt
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- Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit
- eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Damit ergibt sich im Gesamtbild folgende Vorgabe: Anzugeben sind
- Bestellung selbst kein weiterer Schritt mehr nötig ist – die Informationen sind also zusammen mit dem
- irgendeiner Form hervorheben. An dieser Stelle ist das Ziel des Gesetzgebers im Auge zu behalten: Es
- diesen eine Zahlungsverpflichtung entsteht. Im Idealfall wird er mit “zahlungspflichtig bestellen
#BedOfShame: Rechtswidriger “Spaß” der Konsequenzen haben wird. Auch beim Re-Tweeten.
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 25.07.2012
- Inhalt
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- üblicherweise im Schlafzimmer gemacht werden, nach deutschem Recht strafbar sein – denn §201a StGB
- ” – garniert mit einem dummen Spruch – bloß zu stellen. Die Suche nach diesem Begriff fördert in der Tat auch
- , seinen OneNightStand zu fotografieren und auf Twitter, versehen mit dem HashTag “#BedOfShame
- die bei Focus angeführten Diskussionen zu tage, wie geschmacklos dieser vermeintliche “Spaß” ist
- . Tatsächlich ist dies keine Frage des Geschmacks, sondern eine Rechtsverletzung – und nicht nur eine
Facebook-Partys: Polizei ermittelt Teilnehmer vorab und sucht diese auf!
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.07.2012
- Inhalt
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- – ob man nun aber, auch mit Blick auf die sehr negativen bisherigen Erfahrungen in Backnang, wirklich
- auf Facebook schon angemeldet hatten, im Vorfeld kontaktiert und auf die möglichen Konsequenzen
- anzuschreiben, die Personen am Arbeitsplatz oder in der Schule persönlich aufzusuchen. Gedroht wird
- u.a. gleich mit erkennungsdienstlichen Maßnahmen: Es wurden inzwischen über 130 „Zusager
- “ identifiziert. Die meisten sind mittlerweile zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Schule von der Polizei
Legal Highs: Bundesregierung stellt sich dem Wettlauf
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.07.2012
- Inhalt
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- auch nur ein Schritt im bereits stattfindenden Wettlauf, denn schon jetzt ist klar, dass neue
- Die so genannten “Legal Highs” (auch “Herbal Highs”, im Handel häufig unter der Produktbezeichnung
- Betäubungsmittelgesetz unterfallen. Im Regelfall handelt es sich hierbei um (synthetische) Derivate, also
- Bezeichnung. An dieser Stelle sei auf eine Statistik des statistischen Bundesamtes verwiesen (mit Dank
- an Jörn Patzak für diesen Hinweis im Beck-Blog), der zu Folge mehr als die Hälfte der Konsumenten
Deutsche Direkt Inkasso: Urteile pro Gewerbeauskunft-Zentrale.de sind Einzelfallentscheidungen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 25.07.2012
- Inhalt
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- GWE-Mahnungen in Sachen “Gewerbeauskunft-Zentrale” reagiert wird. Die Änderungen liegen im Detail
- Gunsten … entschieden …” In dem dann folgenden Absatz, in dem auf weitere Urteile eingegangen wurde, ist
- bestehenden Anspruch streiten kann und gerade in der Rechtsprechung nicht unumstritten ist.
- Die deutsche direkt Inkasso hat Ihren Standard-Brief verändert, mit dem bei Nichtzahlung auf die
- Satz lesen konnte “Damit sind alle gesetzlichen Anfechtungsgründe nach §142 BGB nicht gegeben” ist nun
Unberechtigte Abmahnung durch den Vermieter: Kein Rechtsschutz!
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.08.2012
- Inhalt
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- Anspruch ist weder in §§ 535 ff. BGB noch sonst gesetzlich geregelt. Er lässt sich insbesondere
- Abmahnung den Mieter nach Ansicht des BGH noch nicht in seinen Rechten verletzt. Speziell ändert die
- Abmahnung nichts daran, dass der Vermieter, wenn er sich in einem späteren Kündigungsrechtsstreit auf das
Domainrecht: Störerhaftung des Admin-C?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.08.2012
- Inhalt
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- verpflichtet. Im Fazit heisst das: Eine grundsätzliche Haftung für Admin-C kommt mit dem BGH nicht in
- und Verhinderung oder Beseitigung der drohenden Rechtsverletzung zuzumuten ist, richtet sich mit
- verbindlich zu entscheiden“. Hier ist mit dem BGH jedoch kein “drittschützender Aufgabenbereich
- Zumutbarkeit, ob die Tätigkeit des als Störer in Anspruch Genommenen im öffentlichen Interesse liegt und
- angenommen werden kann, etwa wenn in (finanziellem) Eigeninteresse gehandelt wird. Der Admin-C ist