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§ 5 TabStV 2010
Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- Inhalt
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- beantragten Steuerlager.(2) Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus der
- Antragsteller sein Unternehmen betreibt oder, wenn dieser kein Unternehmen betreibt, in dessen Bezirk er
- wohnt, ist das Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk der Antragsteller erstmalig steuerlich in
§ 3b UStG 1980
Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen
- Inhalt
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- Unternehmer, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch t
- dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige
- weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht
§ 2 VwRehaG
Folgeansprüche
- Inhalt
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- dessen Verkehrswert zu entrichten. Befindet sich das Ersatzgrundstück nicht mehr im Eigentum des
- Berechtigten, so ist dessen Wert zum Zeitpunkt des Eigentumsverlustes maßgebend. Das
- der Anspruch auf dessen Verkehrswert sowie der Anspruch auf herauszugebende andere Ausgleichsleistungen stehen dem Entschädigungsfonds zu.
§ 278 FamFG
Anhörung des Betroffenen
- Inhalt
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- von dem Betroffenen zu verschaffen. Diesen persönlichen Eindruck soll sich das Gericht in dessen
- polizeilichen Vollzugsorgane nachzusuchen.(7) Die Wohnung des Betroffenen darf ohne dessen Einwilligung nur
- gewaltsam geöffnet, betreten und durchsucht werden, wenn das Gericht dies zu dessen Vorfü
§ 6 FinDASa
Sitzungen des Verwaltungsrats
- Inhalt
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- bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter einberufen. Der Verwaltungsrat ist einzuberufen
- Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters den Ausschlag. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. Sie
- Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen ist. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung
Missbräuchliche Überweisung: Keine Erstattung bei gefälschter Unterschrift auf Überweisungsträger
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.09.2014
- Inhalt
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- hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können
- nicht rechnen konnte, dessen Eintritt die betroffene Partei nicht beeinflussen konnte und dessen Folge
§ 33 LuftBODV 3 2009
Betriebsstoffvorräte - Flugzeuge(zu § 29 LuftBO)
- Inhalt
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- ;ssen die an Bord mitgeführten Betriebsstoffmengen den Flug zum geplanten Landeplatz und eine
- mit Planung eines Ausweichflugplatzes müssen die an Bord mitgeführten Betriebsstoffmengen
§ 37 ApoBetrO 1987
Übergangsvorschriften
- Inhalt
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- 3 Satz 2 erst ab dem 1. Juni 2014 anzuwenden; bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Räume
- anzuwenden; bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Reinraumanforderungen nachweislich mindestens den
§ 10 AbfVerbrG 2007
Kennzeichnung der Fahrzeuge
- Inhalt
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- Breite und mindestens 30 Zentimetern Höhe zu versehen. Die Warntafeln müssen in schwarzer Farbe
- Zentimeter) tragen. Die Warntafeln müssen während der Beförderung außen am Fahrzeug
§ 11 ArbSV
Entschädigung und Auslagenerstattung
- Inhalt
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- Verwaltungsausschüssen der Agenturen für Arbeit und die Arbeitskräfteausschüsse bei den
- beauftragten Dienststellen den Verwaltungsausschüssen der beauftragten Dienststellen.
§ 12 FoVG
Anforderungen an die äußere Beschaffenheit von
forstlichem Vermehrungsgut
- Inhalt
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- Hybridanteil der Partie angegeben werden.(2) Partien von Pflanzenteilen müssen von handelsü
- von Pflanzgut müssen von handelsüblicher Beschaffenheit sein, die anhand der Freiheit von
Anlage 4 FSPersAV
(zu § 5 Abs. 2)Anforderungen an Lizenzscheine
- Inhalt
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- (Fundstelle: BGBl. I 2008, 1962)1.EinzelangabenFolgende Angaben müssen in der Lizenz aufgef
- geeignetes Material zu verwenden, und die in Nummer 1 genannten Angaben müssen darauf deutlich zu
§ 15 FFAV
Zweitsicherheit
- Inhalt
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- (1) Bieter müssen bei der Bundesnetzagentur für diejenigen ihrer Gebote, die einen
- c enthält.(4) Bieter müssen bei der Erbringung der Zweitsicherheit die Zuschlagsnummer des
§ 8 BADV
Anforderungskriterien
- Inhalt
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- müssen sachgerecht, objektiv, transparent und nichtdiskriminierend zusammengestellt und
- angewendet werden. Sie müssen vom Flugplatzunternehmer im voraus bekannt gemacht werden.(4
Art 10 BGBEG
Name
- Inhalt
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- müssen öffentlich beglaubigt werden. Für die Auswirkungen der Wahl auf den Namen
- Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden.(4) (weggefallen)