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§ 21 AltPflAPrV

Sonderregelungen für Personen mit Ausbildungsnachweisen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Altenpflegegesetzes erworben wurden
Inhalt
  • Fristen keine Rückmeldung der zuständigen Behörde, darf die Dienstleistung erbracht werden.

§ 12 AEG 1994

Tarife
Inhalt
  • Eisenbahnverkehrsdienste im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 nicht erbracht werden. Sofern in der

§ 8 AMAusbV 2004

Abschlussprüfung
Inhalt
  • Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.

§ 15 AMG 1976

Sachkenntnis
Inhalt
  • erbracht durch 1.die Approbation als Apotheker oder2.das Zeugnis über eine nach abgeschlossenem

§ 9 StV/WasAusbV

Abschlussprüfung
Inhalt
  • der Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Pr

§ 9 StrWAusbV 2002

Abschlussprüfung
Inhalt
  • ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einer der praktischen

§ 1 SvEV

Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen
Inhalt
  • Einkommensteuergesetzes, soweit die Zuwendungen an Arbeitnehmer eines Dritten erbracht werden und diese

§ 10 TWirtAusbV 2005

Abschlussprüfung in der Fachrichtung Rinderhaltung
Inhalt
  • ;fungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prü

§ 13 TWirtAusbV 2005

Abschlussprüfung in der Fachrichtung Schäferei
Inhalt
  • Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungen

§ 8 TierpflAusbV 2003

Abschlussprüfung in der Fachrichtung Forschung und Klinik
Inhalt
  • Tieren in Forschung und Klinik mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prü

§ 9 TierpflAusbV 2003

Abschlussprüfung in der Fachrichtung Zoo
Inhalt
  • Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Zoos mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind

§ 1 UAGZVV

Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter
Inhalt
  • auf Antrag auch nach Ablegung der mündlichen Prüfung durch Vorlage einer Urkunde erbracht

§ 9 SchädlBekAusbV

Abschlussprüfung
Inhalt
  • ;fungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in

§ 9 SHKAnlMechAusbV

Gesellenprüfung/Abschlussprüfung
Inhalt
  • Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Weiterhin sind in

§ 4 SchSiMeistPrV

Grundlegende Qualifikationen
Inhalt
  • ;fungsleistung erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer