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Jochen Leinberger

Baurecht und Architektenrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht

Brigitte Mallmann-Bansa

Baurecht und Architektenrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentumsrecht

Rita Schrewentigges

Strafrecht Polizeirecht und Geheimdienstrecht Baurecht und Architektenrecht
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  • Uni Köln Jura 2. Staatsexamen

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Baurecht und Architektenrecht Vermischtes und Sonstiges Wohnungseigentumsrecht

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Baurecht und Architektenrecht Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Medizinrecht

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Baurecht und Architektenrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Verkehrsrecht

Thomas Gregorzik

Baurecht und Architektenrecht Wohnungseigentumsrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Adjudikation: Möglichkeiten und Grenzen im Bauwesen

Till Gross vom 25.11.2018
Inhalt
  • ;eine zusammenfassende Darstellung über Möglichkeiten und Grenzen für den Einsatz der
  • Recht.Gerichtsprozesse dauern ewig und verbrennen einen Menge Geld. Die Bauwirtschaft ebenso wie Auftraggeber sind
  • . erstellte Studie „Möglichkeiten und Grenzen der Adjudikation als Verfahren der au
  • ;Rechtsschutzgarantie”, (2) Art. 20 GG: “Rechtsstaatsgebot” und (3) Art. 92 GG: &ldquo
  • nicht zur Akzeptanz der Adjudikation als schnelles Verfahren zur vorläufigen und bindenden

Sondernutzungsrecht: Wer darf Wohnungen Keller zuordnen?

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 13.01.2015
Inhalt
  • Häufig behalten sich Bauträger und teilende Eigentümer vor, später noch Gemeinschaftsflächen wie
  • Keller und Stellplätze einzelnen Wohnungen zuzuordnen. Das Kammergericht in Berlin hatte zu
  • . 14.10.2014 – 1 W 358/14 Gebäude, in denen sich Wohnungen und/oder Gewerbeeinheiten befinden können in
  • Wohnungseigentum und Teileigentum geteilt werden, indem der Eigentümer (im Volksmund: „Hausbesitzer“) vor
  • dem Notar eine Teilungserklärung abgibt und der Notar diese beurkundet. Es gilt dann das

Bauhandwerkersicherung auch wenn Bauunternehmer kündigt!

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 03.11.2014
Inhalt
  • Sicherheit verlangen, wenn das Bauwerk fertiggestellt und abgenommen ist (BGH v. 22.1.2004 – VII ZR 68
  • /03) oder wenn es wegen Mängeln nicht abgenommen wird und der Bauherr den Bauwerkvertrag kündigt (BGH
  • mangelhaft waren und ob der Bauherr deshalb kündigen durfte. Schließlich setzte der Bauunternehmer eine
  • Frist zur Stellung der Bauhandwerkersicherung, stellte Abschlagsrechnungen und erklärte schließlich
  • bewahren sollen, ohne Absicherung weiter in Vorleistung zu treten und dass keine Bürgschaft mehr

Vollarchitekturvertrag: Generell 10 Jahre Haftung?

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 31.01.2015
Inhalt
  • mit Fertigstellung der Architektenleistung und der Abnahme. Das OLG Brandenburg hat entschieden, wann
  • die Leistung fertiggestellt ist und ob die Gewährleistungsfrist auch ohne Abnahme beginnen kann. OLG
  • des Architekten beendet und im Wesentlichen mangelfrei ist. Wann die Abnahme zu erklären ist, hängt
  • der Bauleistungen Gewährleistungsmängel festzustellen und zu bewerten. Generell 10 Jahre
  • Gewährleistung gegenüber Architekten? Wegen der Dauer der Leistungsphase 9 (bis zu fünf Jahren) und der

OVG Hamburg: Keine blickdichte Einfriedung an öffentlichen Wegen!

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 03.02.2015
Inhalt
  • . v. 19.12.2014 – 2 Bf 8/14 Zäune und andere Einfriedungen dürfen nach § 11 Hamburgische Bauordnung
  • der Regelung und die nachbarlichen Belange zu berücksichtigen, oder wenn das Wohl der Allgemeinheit
  • Einfriedungen an öffentlichen Wegen und in Vorgärten (§ 11 HBauO), sei eine „stadtbildgestaltende, positive
  • Vorhaben eine Ausnahme möglich sei. Dem widersprach das OVG: Dem Gesetzgeber sei es in § 11 und in
  • § 9 Abs. 2 HBauO um die Gestaltung von und den Einblick in Vorgärten gegangen. Dass das Verbot